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Vorwahlrecht für Studierende mit Kind/ern und TeilzeitstudierendeVORWAHLRECHT FÜR
STUDIERENDE MIT KIND/ERN
UND TEILZEITSTUDIERENDE

Ab dem Wintersemester 2011/2012 gibt es ein Vorwahlrecht für Lehrveranstaltungen mit begrenzter Platzanzahl an der Leuphana Universität. Mit dem Vorwahlrecht für Studierende mit Kind/ern und/oder für Teilzeitstudierende trägt die Universität zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Kind bei bzw. nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebensverhältnisse von Studierenden, die nicht in vollem zeitlichen Umfang, ihr Studium absolvieren können.

Für das Sommersemester 2012 wird ab 05. März 2012 das Vorlesungsverzeichnis freigeschaltet. Bis spätestens 16. März 2012 (14 Tage vor Beginn des Losverfahrens) können die angesprochenen Studierenden von dem Vorwahlrecht Gebrauch machen.

Das Vorwahlrecht gilt nicht für die fachübergreifenden Module im Leuphana Semester und für das Komplementärstudium. 

Was ist das Vorwahlrecht?

Das Vorwahlrecht bietet die Möglichkeit vor Beginn des Losverfahrens in eine bestimmte Lehrveranstaltung zugelassen zu werden, und dann im Folgenden nicht mehr am Losverfahren teilzunehmen.

Dies sichert Studierenden mit Kind(ern) und Teilzeitstudierenden mit nachgewiesenen zeitlichen Restriktionen eine vorausschauende Planung des Semesters.

Wer kann am Vorwahlrecht partizipieren?

Die Möglichkeit das Vorwahlrecht in Anspruch zu nehmen haben Studierende mit Kind/ern, die von den Studienbeiträgen befreit sind sowie Studierende des Teilzeitstudiums.

Für welche Lehrveranstaltungen gilt das Vorwahlrecht?

Es gilt grundsätzlich nur für Lehrveranstaltungen bei denen das Losverfahren angewendet wird. Das Vorwahlrecht greift nur dann, wenn bei mehreren identischen bzw. gleichwertigen Veranstaltungen eines Moduls, die Studierende bzw. der Studierende auf ein bestimmtes Zeitfenster angewiesen ist, in dem nur eine (oder eine sehr geringe Zahl von) Veranstaltung(en) angeboten wird.

Das Vorwahlrecht greift nicht, sofern mehrere bzw. ausreichend viele Veranstaltungen in den Timeslots angeboten werden (wie z.B. im Komplementärstudium), da hier eine Auswahlmöglichkeit in den einzelnen Timeslots besteht.
Das Komplementärstudium sowie die Veranstaltungen im Leuphana Semester sind vom Vorwahlrecht ausgenommen.

Was muss ich tun, um von meinem Vorwahlrecht Gebrauch zu machen?

1. Schauen Sie sich das Vorlesungsverzeichnis vollständig an und legen sich Ihren Stundenplan für das kommende Semester an. Erst wenn Sie genau wissen, bei welchen Veranstaltungen Sie von Ihrem Vorwahlrecht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Losverfahrens an das Studiendekanat der Fakultät Ihrer jeweiligen Major- oder Minorveranstaltungen oder die Ansprechpersonen in der Graduate School (die Kontaktdaten finden Sie in der nächsten Frage "An wen muss ich mich wenden?").

2. Schicken Sie dem Studiendekanat der Fakultät Ihrer jeweiligen Major- oder Minorveranstaltungen eine Mail mit folgendem Betreff: "Vorwahlrecht für Eltern und Teilzeitstudierende/Antrag" In dieser einen Mail nennen Sie alle Lehrveranstaltungen des Majors oder Minors oder Unterrichtsfach, für die Sie das Vorwahlrecht in Anspruch nehmen wollen.

3. Folgende Angaben müssen vollständig aufgeführt sein, damit Ihr Anliegen auch weiterbearbeitet werden kann:
a. Name
b. Matrikelnummer
c. Studiengang
Dann je Veranstaltung:
d. Gebiet (z.B. Major xy oder Minor xy oder Unterrichtsfach)
e. Modul/Fach
f. Lehrveranstaltung mit Zeitangabe (Wochentag und Uhrzeit)
Bitte sehen Sie davon ab Begründungen und weitere oder anders gelagerte Fragen zusätzlich in diese Mail zu schreiben.

4. Sie erhalten nach Überprüfung und Eintragung Ihrer Daten in die Lehrveranstaltung(en) eine standardisierte Nachricht aus dem/den zuständigen Studiendekanat(en) bzw. der Graduate School. Diese wird den entsprechenden Lehrenden in Kopie zugesandt, damit diese über vorzeitig zugelassene Personen nicht irritiert sind. Bitte haben Sie hier etwas Geduld, da nicht immer die Überprüfung und Eintragung direkt nach Eingang Ihrer Mail erfolgen kann.

 

An wen muss ich mich wenden?

Fakultät Bildung

Anmeldungen zum Vorwahlrecht bitte an:
studiendekanat-bildung@leuphana.de

schicken.

Carina Oelerich-Sprung, M.A.
Scharnhorststr. , C1.218
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1648
Fax +49.4131.677-1637
carina.oelerich-sprung@uni.leuphana.de

Timo Barfknecht, M.A.
Scharnhorststr. 1, C1.218
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1612
timo.barfknecht@uni.leuphana.de

Fakultät Kultur

Torben Fischer, M.A.
Scharnhorststr. 1, C5.003
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2056
Fax +49.4131.677-2602
torben.fischer@uni.leuphana.de

Fakultät Nachhaltigkeit

Dr. Agnes Friedel
Scharnhorststr. 1, C11.033
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2800
Fax +49.4131.677-2803
friedel@leuphana.de

Fakultät Wirtschaft

Dipl.-Kffr. Annemarie Dulson
Scharnhorststr. 1, C4.103a
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2177
Fax +49.4131.677-2026
annemarie.dulson@leuphana.de

Masterprogramm Arts & Sciences und Komplementärstudium

Patricia Maria Bauer
Scharnhorststr.1, C6.302
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2407
Fax +49.4131.677-2410
patricia.bauer@uni.leuphana.de

Masterprogramm Management & Entrepreneurship

Berit Odebrecht
Scharnhorststr. 1, C6.306
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2408
Fax +49.4131.677-2410
berit.odebrecht@uni.leuphana.de

10.01.2012, klemm