Das ERASMUS-Programm
Das Hochschulbildungsprogramm ERASMUS fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschullehrern und Hochschulpersonal in Europa und zählt zu den großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Seit 2007 ist ERASMUS ein Teilprogramm des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen (LLP).
Programm für Lebenslanges Lernen: Bildungschancen für alle
Das LLP-Programm (2007-2013) der Europäischen Kommission ermöglicht Menschen in allen Lebensphasen grenzüberschreitende Lern- und Lehrerfahrungen und unterstützt die Entwicklung des europäischen Bildungssektors. Das mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ausgestattete LLP umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Weitere Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Mobilität mit ERASMUS
Bisher haben mehr als 2 Millionen Studierende und rund 200.000 Hochschullehrer_innen einen Studien- bzw. Lehraufenthalt mit dem ERASMUS-Programm durchgeführt. Am Programm nehmen alle 27 EU-Staaten teil sowie Island, Kroation, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei.
Unter dem Dach des Programms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden mit ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Studierendenmobilität: Studium im Ausland (SMS)
- Studierendenmobilität: Praktikum im Ausland (SMP)
- Dozentenmobilität (STA)
- Personalmobilität (STT)
- Vorbereitende Besuche (PV)
- Intensivprogramme (IP)
ERASMUS-Charta
Die von der EU-Kommission auf Antrag vergebene ERASMUS Universitätscharta (EUC) dokumentiert, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt. Die Leuphana Universität Lüneburg hat die erweiterte ERASMUS-Charta für die Laufzeit des LLP-Programms 2007-2013 erhalten.
Förderbedingungen
Studierende, Lehrende und Verwaltungspersonal können am ERASMUS-Programm teilnehmen, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines der ERASMUS-Teilnahmeländer besitzen. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um gefördert werden zu können.
Auslandsmobilität mit Behinderung
Hochschulangehörige mit einer Behinderung können für die im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts entstehenden Mehrkosten besondere Zuschüsse erhalten. Dies gilt für alle oben genannten ERASMUS-Mobilitätslinien.
Weiterführende Informationen und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie im International Office oder beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Homepage: www.eu.daad.de
Die zentralen Maßnahmen des ERASMUS-Programms (Multilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet.



