Formalitäten
Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts in Deutschland helfen sollen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Formalitäten wie Visum und Aufenthaltsgenehmigung, Krankenversicherung und weitere Versicherungen etc.
Für weitere Fragen stehen wir telefonisch oder per E-Mail gern zur Verfügung. Wir empfehlen für weitergehende Informationen auch die Webseiten des Deutschen Mobilitätsportals für Forscher EURAXESS.
Einreisevisum
Ein Einreisevisum benötigen grundsätzlich alle ausländischen Staatsangehörigen mit Ausnahme der EU- und EFTA-Staaten. Darüber hinaus entfällt die Visumspflicht für Angehörige der Staaten, für die die Europäische Union die Visumspflicht aufgehoben hat. Dazu gehören z.B. Australien und Neuseeland, Kanada und die USA, Japan und Korea sowie Israel.
Die aktuellen Visa- und Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte reisen Sie keinesfalls mit einem Touristenvisum ein.
Auskunft erteilen auch die deutschen Auslandsvertretungen. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland wird Sie gern darüber informieren, ob und gegebenenfalls welches Visum Sie für die Einreise nach Deutschland benötigen.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der Auslandsvertretung in Verbindung, um die für Sie geltenden Bestimmungen – abhängig von Zweck und Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland – sowie die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags zu erfahren.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Das Visum gilt nur als Einreiseerlaubnis und ist maximal 3 Monate gültig. Innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland ist der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen und der Wohnsitz anzumelden, ggf. auch für mitreisende Familienangehörige. Auch ausländische Wissenschaftler/innen, die nicht visumspflichtig sind, müssen die Aufenthaltsbewilligung beantragen und ihren Wohnsitz anmelden.
- Offizielle Einladung o.ä. der Leuphana Universität
- Reisepass (oder Personalausweis)
- 1 biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung
- Erklärung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes
- Visum (nicht für EU-Angehörige)
Bürgeramt (Ausländerbehörde)
Bardowicker Straße 23
D-21335 Lüneburg
Telefon: +49.4131.309 252
Arbeitserlaubnis
Internationale Wissenschaftler/innen, die sich zum Zweck der Forschung und Lehre an einer deutschen Universität oder einem anerkannten Forschungsinstitut aufhalten, benötigen keine Arbeitserlaubnis (gemäß Forscherrichtlinie).
Familienangehörige oder Partner, die in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben möchten, müssen jedoch bei der Ausländerbehörde Lüneburg eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis muss jedes Jahr erneuert werden. Weitere Informationen dazu beim Auswärtigen Amt, EURAXESS oder dem Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Krankenversicherung
In Deutschland ist eine Krankenversicherung verpflichtend. So ist der Nachweis einer Krankenversicherung Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde.
Prüfen Sie daher bitte sorgfältig, ob Ihre Krankenversicherung im Heimatland auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland deckt. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie mit Ihrer Versicherung die Modalitäten klären.
Wenn Ihre Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz für Deutschland umfasst, sollten Sie schon vor der Einreise nach Deutschland mit einer Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen, so dass alle Fragen rechtzeitig geklärt werden können und ab dem ersten Tag Ihres Aufenthaltes in Deutschland der Versicherungsschutz besteht.
Aufenthalt mit Stipendium
Wenn Sie mit einem Stipendium oder selbst finanziert nach Deutschland kommen und Sie über Ihre Versicherung im Heimatland nicht ausreichend versichert sind, können Sie in Deutschland nur eine private Krankenversicherung abschließen.
Aufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrages
Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind, unterliegen Sie der deutschen Krankenversicherungspflicht. Sie teilen in diesem Fall Ihrem Arbeitgeber die gewälte Krankenkasse mit; dieser ist dann verpflichtet, Sie als Mitarbeiter_in dort anzumelden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Versicherung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst abschließen, die zusätzlich zur Krankenversicherung auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung umfasst (DAAD-Gruppenversicherung).
Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auch bei EURAXESS.
Sozialversicherung
Gesetzliche Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland umfasst die unten angegebenen Versicherungen, die hier der Vollständigkeit halber aufgeführt werden. Als Stipendiat sind Sie mit Ausnahme der Krankenversicherung von der Sozialversicherungspflicht befreit. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, erfolgt die Anmeldung bei den Versicherungen über die Krankenversicherung bzw. über den Arbeitgeber.
Bestandteile der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland sind:
- Rentenversicherung
Weiterführende Informationen
- Arbeitslosenversicherung
Weiterführende Informationen
- Pflegeversicherung
Weiterführende Informationen
Hier können Sie überprüfen, ob zwischen Ihrem Herkunftsland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht, das im Wesentlichen den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in dem jeweiligen Staat regelt.
Andere Versicherungen
Unfallversicherung
Für alle Universitätsangehörigen besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, die alle Unfälle auf dem Weg von und zur Universität, auf dem Campus oder im Rahmen universitärer Veranstaltungen (z.B. Exkursionen) abdeckt. In einem solchen Fall benachrichtigen Sie bitte sofort das International Office.
Diese Versicherung deckt keine Unfälle als Privatperson ab; hierfür muss zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Personen- oder Sachschadens, den Sie verursachen, die daraus entstehenden Kosten trägt. Versicherungsunternehmen finden Sie auf den Gelben Seiten des Telefonbuchs oder fragen Sie im International Office. Wenn Sie den Housing Service in Anspruch nehmen, ist bei Abschluss eines Mietvertrages eine Privathaftpflichtversicherung inbegriffen.
Steuern
Aufenthalt mit Stipendium
Wenn Sie für Ihren Aufenthalt an der Leuphana Universität Lüneburg ein Stipendium erhalten, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung von Steuern befreit. Am besten informieren Sie sich dazu bei Ihrem Stipendiengeber. Außerdem empfiehlt es sich abzuklären, ob Sie Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuern müssen.
Details zur Steuerfreiheit von Stipendien
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag
Wenn Sie in Deutschland einen Arbeitsvertrag haben, der mehr als sechs Monate umfasst, unterliegen Sie mit Ihrem weltweit erwirtschaftetem Einkommen und Vermögen grundsätzlich der Steuerpflicht in Deutschland. Sofern Ihr Aufenthalt in Deutschland kürzer ist als ein halbes Jahr, wird die Steuer dann im Heimatland abgeführt, wenn Sie für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind und ein Doppelbesteuerungsabkommen für diesen Fall das Besteuerungsrecht dem Heimatland zuweist. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, zahlen Sie Ihre Steuern in Deutschland. Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrer und Forscher, die für höchstens zwei Jahre nach Deutschland kommen, ihre Steuern im Heimatland zahlen können. Im Einzelnen kann dies den Regelungen zum Doppelbesteuerungsabkommen, die es für EU-Mitgliedstaaten und auch einige andere Staaten gibt, entnommen werden.
Die für Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen.
Weiterführende Informationen bei EURAXESS
Bankkonto
Um in Deutschland Rechnungen bezahlen oder Ihr Gehalt empfangen zu können, benötigen Sie ein Konto bei einer Bank oder einem Geldinstitut in Deutschland. Wir empfehlen Ihnen in den ersten Tagen Ihres Aufenthaltes ein Girokonto bei einer Bank, Sparkasse oder Postbank einzurichten, damit Sie:
- Ihr Gehalt empfangen und jederzeit Geld einzahlen können;
- eine EC- oder Kundenkarte erhalten, um damit an allen Bankautomaten Geld abheben sowie bargeldlos bezahlen zu können;
- regelmäßige Zahlungen mit festen Summen (z.B. Miete) als "Dauerauftrag" einrichten können;
- mit einem Überweisungsformular Geld auf andere Konten überweisen können;
- jemandem die Erlaubnis erteilen können, Beträge von Ihrem Konto abzuheben (Einzugsermächtigung); das betrifft vor allem wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlicher Höhe, wie z.B. Stromkosten oder Telefonrechnungen.
Ein Konto können Sie nur persönlich nach Ihrer Ankunft eröffnen. Um ein Konto zu eröffnen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass und eine Meldebescheinigung des neuen Wohnortes. Die Gebühren eines Girokontos sind je nach Bank unterschiedlich – ein Vergleich vorab lohnt sich daher. Wenn Sie häufiger Zahlungen von einem oder auf ein Konto in Ihrem Heimatland tätigen, lohnt es sich, Ihre Heimatbank nach der Zusammenarbeit mit einer deutschen Bank zu fragen. Das kann Zahlungen ins Ausland verkürzen und verbilligen.
Wichtige Dokumente
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland für Sie von Bedeutung sein könnten:
- Reisepass oder Personalausweis
Bitte denken Sie daran, dass die Reisepässe oder Personalausweise für Sie und Ihre ggf. mitreisenden Familienangehörigen für den gesamten Aufenthalt gültig sein müssen.
- Beglaubigte Kopien wichtiger Urkunden
Nach Möglichkeit sollten Sie beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, der Promotionsurkunde, der Geburtsurkunde, ggf. der Heiratsurkunde und Ihrer Versicherungspolicen in deutscher oder englischer Übersetzung mit nach Deutschland nehmen.
- Einladungsschreiben
Bringen Sie das Einladungsschreiben oder die Beauftragung der Leuphana Universität (Präsident, Dekan, Professor) mit, an der Sie lehren bzw. forschen werden.
- Finanzierungsnachweis
Sie benötigen einen Nachweis darüber, wie Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Weisen Sie daher eigene Mittel, eigenes Einkommen oder die Zusage über ein Stipendium nach.
- Impfpass
Ihren Internationalen Impfpass (ggf. die Impfpässe Ihrer Familie) sollten Sie ebenfalls mitbringen.
- Führerschein
Ob Ihr Führerschein in Deutschland Gültigkeit besitzt, erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr.
- Passfotos
Für verschiedene Ausweise werden Sie aktuelle biometrische Passfotos (pdf) benötigen.




