Dienstvereinbarungen
Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen können dort abgeschlossen werden, wo der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat und die Sachverhalte nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind.
Hier finden Sie die Dienstvereinbarungen, die in den letzten Jahren an der Universität Lüneburg geschlossen worden sind:
- Rahmenvereinbarung zum Verwaltungsreformprozess
- Dienstvereinbarung über die Weitergeltung von (Dienst-)Vereinbarungen
- Dienstvereinbarung über das Rauchverbot
- Dienstvereinbarung über den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtabhängigen Bediensteten
- Dienstvereinbarung zum Eingliederungsmanagement
- Vereinbarung über die Anwendung der Videoüberwachung
- Dienstvereinbarung über die Anwendung eines elektronischen Zeiterfassungssystems
- Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit
- Dienstvereinbarung über die Telearbeit:
- Dienstvereinbarung über die unentgeltliche Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten
- Dienstvereinbarung über die Weiterbildung des Personals
- Dienstvereinbarung über die Zulassung von Angestellten zu den Angestelltenlehrgängen
- Dienstvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung:


