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Benutzungsordnung des Rechen- und MedienzentrumsBENUTZUNGSORDNUNG DES
RECHEN- UND MEDIENZENTRUMS

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung gilt für die Nutzung aller dem Rechen- und Medienzentrum der Universität Lüneburg zugeordneten Datenverarbeitungsanlagen und der Datenkommunikationsnetze, die unter der betriebsfachlichen Aufsicht des Rechen- und Medienzentrums stehen.

§ 2 Gegenstand

(1) Diese Ordnung regelt Zugang, Kostenpflicht und die Verantwortlichkeit für die Inanspruchnahme von Geräten und Dienstleistungen des Rechen- und Medienzentrums.

§ 3 Allgemeine Grundsätze für die Nutzung

(1) Das Rechen- und Medienzentrum steht für Forschung, Lehre und Studium sowie für Verwaltungszwecke den Mitgliedern und Angehörigen der Universität Lüneburg nach Maßgabe dieser Ordnung zur Verfügung.

(2) Das Rechen- und Medienzentrum kann auch anderen Zugang gewähren, sofern dies mit den Aufgaben der Universität Lüneburg vereinbar ist. Im Einzelfall entscheidet darüber der Präsident.

(3) Die Nutzung des Rechen- und Medienzentrums muß mit den Aufgaben der Universität in Einklang stehen, wie sie im Niedersächsischen Hochschulgesetz und in der Grundordnung der Universität niedergelegt sind.

(4) Unzulässig ist insbesondere die Nutzung für parteipolitische und private kommerzielle Zwecke, für die Verfolgung von Interessen einzelner oder von Institutionen ohne erkennbaren Zusammenhang mit den Aufgaben der Universität.

(5) Im übrigen sind der Datenschutz und die jeweils gültige Hausordnung für das Rechenzentrum zu beachten.

§ 4 Nutzung der Datenkommunikationsdienste des Rechen- und Medienzentrums

(1) Die Informationsbeschaffung unterliegt keiner inhaltlichen Einschränkung.

(2) Die Verbreitung von Informationen mit Hilfe der Datenkommunikationsdienste des Rechen- und Medienzentrum unterliegt der Rechtsaufsicht des Präsidenten sowie der Fachaufsicht der Leiterinnen und Leiter der zuständigen Einrichtungen.

(3) In jedem Informationsangebot muss eindeutig die verantwortliche Person verzeichnet sein; diese hat dafür zu sorgen, dass das Angebot dieser Benutzungsordnung genügt.

(4) Inhalt und Gestaltung von Informationsangeboten haben sich nach den Vorgaben in Anlage 1 zu richten.

(5) Informationsangebote des AStA sind dem Präsidenten anzuzeigen.

(6) Verbreitung und Austausch von Daten rechtswidrigen, insbesondere verfassungswidrigen und strafrechtlich verbotenen Inhalts sind unzulässig.

§ 5 Kosten

(1) Die dienstliche Nutzung des Rechenzentrums ist grundsätzlich kostenfrei.

(2) Jede andere Nutzung ist kostenpflichtig.

(3) Näheres regelt eine Gebührenordnung (Anlage 2).

§ 6 Missbrauch

(1) Bei Verstoß gegen diese Ordnung können Nutzer ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, insbesondere auch dann, wenn einer Zahlungspflicht trotz Mahnung nicht nachgekommen wird.

(2) Über den Ausschluss entscheidet der Präsident.

§7 Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt mit Senatsbeschluss vom 05.11.97 am Tage nach der Veröffentlichung in "Universität Lüneburg intern" in Kraft.

 

20.04.2011, rmz