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Prüfungsinformationen für auslaufende StudiengängePRÜFUNGSINFORMATIONEN FÜR
AUSLAUFENDE STUDIENGÄNGE

Wenn Sie sich im Prüfungsverfahren befinden, also während der Immatrikulation eine Prüfung begonnen haben, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Fortsetzung der Prüfung bis zum endgültigen Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung nach Auslaufen Ihres Studiengangs. Härtefallanträge mit einer individuellen Darstellung des Sachverhaltes können an den Prüfungsausschuss gerichtet werden. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet unter Betrachtung aller relevanten Umstände über das ausstehende Prüfungsverfahren.

Für prüfungsrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin/Ihren Sachbearbeitern im Zentralen Prüfungsamt. Die Liste der Zuständigkeiten finden Sie im Internet unter unten im Downloadbereich.

Für Anliegen im Bezug auf Arbeits- und Selbstorganisation während der Prüfungsphase sowie Lern- und Schreibstrategien steht Ihnen Frau Keding in der Zentralen Studienberatung.

27.09.2011, formann