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Kosten eines StudiumsKOSTEN EINES STUDIUMS


Semesterbeiträge

Zum Sommersemester 2013 fallen an der Leuphana Universität Lüneburg die folgenden Beiträge an für: 

                                 

 

Studentenwerksbeitrag

 
 

59,00 Euro
 

 
 

Studierendenschaftsbeitrag 


(enthält

Niedersachsenticket  = 130,90 €,

Kulturticket = 2,-- €,

1,50 € für Stadt-Rad und

17,-- € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung)

 
 

151,40 Euro

 
 

Verwaltungskostenbeitrag

 
 

75,00 Euro

 
 

Summe

 
 

285,40 Euro

 

Diese Gebühren sind jeweils bei der Einschreibung oder Rückmeldung für die Folgesemester fällig. Sie sind zu überweisen auf das Konto Nr. 199 916 917 bei der Norddeutschen Landesbank, BLZ: 250 500 00.

 

Weitere Links zum Thema:


Studienbeiträge und Langzeitstudiengebühren

Seit dem Wintersemester 2006/2007 erhebt Niedersachsen für alle Studierenden ab dem 1. Studiensemester grundständige Studiengebühren.

Die Regelungen (§ 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes -NHG-) beinhalten folgende Eckpunkte:

  • Studienbeiträge werden für alle grundständigen Studiengänge und in konsekutiven Masterstudiengängen erhoben.
  • Die Höhe der Studienbeiträge beträgt 500 Euro pro Semester der jeweiligen Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Toleranzsemester
  • Nach Überschreitung der Toleranzsemester werden Langzeitstudiengebühren erhoben. D.h. die Studienbeiträge werden stufenweise auf 600 Euro (1. und 2.  Semester Überschreitung), 700 Euro (3. und 4. Semester Überschreitung) und 800 Euro (alle weiteren Semester Überschreitung) angehoben.
  • Ausgenommen von der Studienbeitragspflicht sind Studierende, die Kinder bis 14 Jahren betreuen, nahe Angehörige pflegen, als Gleichstellungsbeauftragte tätig sind (max. 2 Semester), ein Urlaubs-, Auslands- oder praktisches Semester absolvieren.
  • Die Einnahmen aus den Studiengebühren verbleiben bei den jeweiligen Universitäten und sollen ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und Studierendenbetreuung eingesetzt werden.
  • Diese Übersicht ist nur eine Kurzzusammenfassung. Bitte lesen Sie die genauen und rechtsverbindlichen Regelungen hier nach: Informationsblatt des Immatrikulations-Service


Lebenshaltungskosten

Das Studentenwerk berechnet jährlich aus breit angelegten Umfragen unter Studierenden einen Durchschnittswert für „Normalstudierende“, an dem Sie sich für Ihre Planungen grob orientieren können. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten sind natürlich stark abhängig vom jeweiligen Studienort (München ist teurer als Lüneburg) und den persönlichen Ansprüchen.

Ausgaben für ausgewählte Positionen in den alten und neuen Ländern Bezugsgruppe „Normalstudent“, arithm. Mittelwert in €

 

Ausgabenpositionen

alte Länder

neue Länder

insgesamt

Miete einschließlich Nebenkosten

275

221

266

Ernährung

151

130

147

Kleidung

52

44

50

Lernmittel

36

30

35

Auto und/oder öffentliche Verkehrsmittel

81

85

82

Eigene Krankenversicherungen, Arztkosten, Medikamente

55

47

54

Kommunikation (Telefon, Internet u.a.m.)

44

38

43

Freizeit, Kultur und Sport

65

49

62

DSW/HIS 18. Sozialerhebung


Studienfinanzierung

Laut der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks werden 90% der Studierenden in Deutschland finanziell zumindest teilweise von ihren Eltern unterstützt. Selten ist dies jedoch die einzige Einnahmequelle. Mehr als die Hälfte aller Studierenden jobbt neben dem Studium und ein knappes Drittel erhält staatliche Unterstützung durch das BAföG. Weitere Informationen zu den wesentlichen Finanzierungsquellen finden Sie unter den folgenden Links:

Jobben und weitere Finanzierungsquellen

BAföG

Stipendien

Diverse Studienstiftungen unterschiedlicher Provenienz bieten die Möglichkeit, sich bei herausragenden Studienleistungen und nach Empfehlung durch Professorinnen und Professoren für eine Förderung von bis zu 525 Euro monatlich zu bewerben. Die bekanntesten Stiftungen mit Auswahlkriterien und Förderregelungen sind auf dieser Seite zusammen gestellt.

Studienkredite und –darlehen

Studierende in Niedersachsen haben im Rahmen eines Erststudiums einen Anspruch auf ein Studiendarlehen durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in Höhe des Studienbeitrages. Das Darlehen muss erst nach Studienabschluss und Aufnahme einer Berufstätigkeit abhängig von dem jeweiligen Einkommen zurückgezahlt werden. Darüber hinaus bieten einige Banken auch Kredite zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums an.

17.01.2013, kaddik