Kosten eines Studiums
Semesterbeiträge
Zum Sommersemester 2013 fallen an der Leuphana Universität Lüneburg die folgenden Beiträge an für:
| Studentenwerksbeitrag | 59,00 Euro |
| Studierendenschaftsbeitrag
Niedersachsenticket = 130,90 €, Kulturticket = 2,-- €, 1,50 € für Stadt-Rad und 17,-- € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung) | 151,40 Euro |
| Verwaltungskostenbeitrag | 75,00 Euro |
| Summe | 285,40 Euro |
Diese Gebühren sind jeweils bei der Einschreibung oder Rückmeldung für die Folgesemester fällig. Sie sind zu überweisen auf das Konto Nr. 199 916 917 bei der Norddeutschen Landesbank, BLZ: 250 500 00.
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Studienbeiträge und Langzeitstudiengebühren
Seit dem Wintersemester 2006/2007 erhebt Niedersachsen für alle Studierenden ab dem 1. Studiensemester grundständige Studiengebühren.
Die Regelungen (§ 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes -NHG-) beinhalten folgende Eckpunkte:
- Studienbeiträge werden für alle grundständigen Studiengänge und in konsekutiven Masterstudiengängen erhoben.
- Die Höhe der Studienbeiträge beträgt 500 Euro pro Semester der jeweiligen Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Toleranzsemester
- Nach Überschreitung der Toleranzsemester werden Langzeitstudiengebühren erhoben. D.h. die Studienbeiträge werden stufenweise auf 600 Euro (1. und 2. Semester Überschreitung), 700 Euro (3. und 4. Semester Überschreitung) und 800 Euro (alle weiteren Semester Überschreitung) angehoben.
- Ausgenommen von der Studienbeitragspflicht sind Studierende, die Kinder bis 14 Jahren betreuen, nahe Angehörige pflegen, als Gleichstellungsbeauftragte tätig sind (max. 2 Semester), ein Urlaubs-, Auslands- oder praktisches Semester absolvieren.
- Die Einnahmen aus den Studiengebühren verbleiben bei den jeweiligen Universitäten und sollen ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und Studierendenbetreuung eingesetzt werden.
- Diese Übersicht ist nur eine Kurzzusammenfassung. Bitte lesen Sie die genauen und rechtsverbindlichen Regelungen hier nach: Informationsblatt des Immatrikulations-Service
Lebenshaltungskosten
Das Studentenwerk berechnet jährlich aus breit angelegten Umfragen unter Studierenden einen Durchschnittswert für „Normalstudierende“, an dem Sie sich für Ihre Planungen grob orientieren können. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten sind natürlich stark abhängig vom jeweiligen Studienort (München ist teurer als Lüneburg) und den persönlichen Ansprüchen.
Ausgaben für ausgewählte Positionen in den alten und neuen Ländern Bezugsgruppe „Normalstudent“, arithm. Mittelwert in €
Ausgabenpositionen | alte Länder | neue Länder | insgesamt |
Miete einschließlich Nebenkosten | 275 | 221 | 266 |
Ernährung | 151 | 130 | 147 |
Kleidung | 52 | 44 | 50 |
Lernmittel | 36 | 30 | 35 |
Auto und/oder öffentliche Verkehrsmittel | 81 | 85 | 82 |
Eigene Krankenversicherungen, Arztkosten, Medikamente | 55 | 47 | 54 |
Kommunikation (Telefon, Internet u.a.m.) | 44 | 38 | 43 |
Freizeit, Kultur und Sport | 65 | 49 | 62 |
DSW/HIS 18. Sozialerhebung
Studienfinanzierung
Laut der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks werden 90% der Studierenden in Deutschland finanziell zumindest teilweise von ihren Eltern unterstützt. Selten ist dies jedoch die einzige Einnahmequelle. Mehr als die Hälfte aller Studierenden jobbt neben dem Studium und ein knappes Drittel erhält staatliche Unterstützung durch das BAföG. Weitere Informationen zu den wesentlichen Finanzierungsquellen finden Sie unter den folgenden Links:
Jobben und weitere Finanzierungsquellen
BAföG
Stipendien
Diverse Studienstiftungen unterschiedlicher Provenienz bieten die Möglichkeit, sich bei herausragenden Studienleistungen und nach Empfehlung durch Professorinnen und Professoren für eine Förderung von bis zu 525 Euro monatlich zu bewerben. Die bekanntesten Stiftungen mit Auswahlkriterien und Förderregelungen sind auf dieser Seite zusammen gestellt.
Studienkredite und –darlehen
Studierende in Niedersachsen haben im Rahmen eines Erststudiums einen Anspruch auf ein Studiendarlehen durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in Höhe des Studienbeitrages. Das Darlehen muss erst nach Studienabschluss und Aufnahme einer Berufstätigkeit abhängig von dem jeweiligen Einkommen zurückgezahlt werden. Darüber hinaus bieten einige Banken auch Kredite zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums an.



