Einschreibung am College
Für ein Bachelor-Studium
Haben Sie erfolgreich am Zulassungsverfahren teilgenommen, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid für einen Studienplatz am Leuphana College. Damit Sie Ihr Bachelor-Studium am College beginnen können, müssen sich Sie einschreiben (immatrikulieren).
Zulassunsgbescheid und Einschreibung
Zulassunsgbescheid und Einschreibung
Für das erste Semester
Versand des Zulassungsbescheids
Die Zulassungsbescheide für das Bachelor-Studium am Leuphana College werden per Post versandt.
Wichtiger Hinweis
Die Statusmeldung "Die Zulassung konnte nicht erfolgen" bedeutet, dass Sie z. Z. am Nachrückverfahren teilnehmen.
Sie erhalten per Post den Zulassungs- beziehungsweise Ablehungsbescheid. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen zum Stand Ihrer Bewerbung ab. Diese können nicht beantwortet werden. Über den Status Ihrer Bewerbung können Sie sich online informieren.
Einschreibung
Haben Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie nur noch die Einschreibeformalitäten erledigen und den Semesterbeitrag überweisen. Eine Übersicht über die erforderlichen Schritte für die Einschreibung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid per Post.
Ist die Einschreibung fristgerecht erfolgt, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen Ihre Studienbescheinigung – dazu gehören auch der Studierendenausweis und das Semesterticket.
Wichtiger Hinweis
Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Einschreibung zu unterschreiben und zusammen mit beglaubigten Kopien der erforderlichen Zeugnisse postalisch an den Studierendenservice zu senden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung (Immatrikulation) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie eine Einverständniserklärung (formloses Schreiben) eines Erziehungsberechtigen. Diese legen Sie bitte den anderen Einschreibungsunterlagen bei.
Für höhere Fachsemester
Versand des Zulassungsbescheids
Wenn Sie sich bis zum 15. Juli für das höhere Fachsemester beworben haben (Studienstart im Oktober), können Sie in der Regel frühestens ab Mitte August mit dem Erhalt des Zulassungsbescheids rechnen.
Haben Sie sich bis zum 15. Januar für das höhere Fachsemester beworben (Studienstart im April), dann erhalten Sie frühestens ab Mitte Februar Ihren Zulassungsbescheid.
Wichtiger Hinweis
Sie erhalten per Post den Zulassungs- beziehungsweise Ablehungsbescheid. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen zum Stand Ihrer Bewerbung ab. Diese können nicht beantwortet werden.
Einschreibung
Haben Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie nur noch die Einschreibeformalitäten erledigen und den Semesterbeitrag überweisen. Eine Übersicht über die erforderlichen Schritte für die Einschreibung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid per Post.
Ist die Einschreibung fristgerecht erfolgt, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen Ihre Studienbescheinigung – dazu gehören auch der Studierendenausweis und das Semesterticket.
Wichtiger Hinweis
Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Einschreibung zu unterschreiben und zusammen mit beglaubigten Kopien der erforderlichen Zeugnisse postalisch an den Studierendenservice zu senden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung (Immatrikulation) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie eine Einverständniserklärung (formloses Schreiben) eines Erziehungsberechtigen. Diese legen Sie bitte den anderen Einschreibungsunterlagen bei.
Einschreibung (Immatrikulation)
Die Immatrikulation ist die gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines ordentlichen Studiums an der Leuphana Universität Lüneburg. Sie begründet den Studierendenstatus.
Zugleich werden die Studierenden mit der Immatrikulation auch Mitglied einer bestimmten Fakultät. Als Nachweis für diese Mitgliedschaft dient der Studierendenausweis beziehungsweise die Immatrikulationsbescheinigung.
Neben dem Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) bildet die Immatrikulationsordnung die rechtliche Grundlage.
KRANKENVERSICHERUNGSNACHWEIS ZUR IMMATRIKULATION
Keine Einschreibung ohne digitale Versicherungsmeldung
Jede/r Studienbewerber/in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, eine sogenannte M10, auszulösen. Die Krankenkasse meldet der Universität dann digital ob
- er/sie versichert ist oder
- er/sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Welche Krankenkasse ist für die digitale Versicherungsmeldung zuständig?
Studienbewerber*innen müssen die für die Einschreibung benötigte digitale Versicherungsmeldung bei der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden, beantragen. Die Krankenkasse leitet diese Meldung im Anschluss automatisch an die Hochschule weiter.
Studienbewerber*innen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, müssen sich ebenfalls um eine entsprechende digitale Meldung (versicherungsfrei, bzw. befreit) bei einer gesetzlichen Krankenkasse bemühen.
Die Absendernummer der Leuphana Universität Lüneburg lautet H0000606.
Alle Studierenden an deutschen Hochschulen unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie besteht in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Danach besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
- Studierende sind nicht versicherungspflichtig, solange sie (in gesetzlichen Krankenkassen) familienversichert sind, in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Versicherungsfrei sind Studierende, die nach anderen Vorschriften versicherungspflichtig sind oder durch Gesetz versicherungsfrei sind (z. B. Beamte, gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte, Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten, selbständig Erwerbstätige, usw.).
Befreiung von der Versicherungspflicht
Studierende können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag kann innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule oder z. B. bei altersbedingtem Ausscheiden aus der Familienversicherung) gestellt werden. Die Befreiung gilt für die Dauer des gesamten Studiums und kann nicht widerrufen werden.
Bei privaten Krankenkassen müssen (familien)versicherte Studierende sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Pflichtversicherung befreien lassen, sofern sie privat versichert bleiben und nicht einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten wollen.
Welche Krankenkasse ist zuständig? Für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung und alle übrigen mit der studentischen Pflichtversicherung verbundenen Angelegenheiten sind die folgenden gesetzlichen Krankenkassen zuständig:
- die Allgemeinen Ortskrankenkassen
- Betriebs- und Innungskrankenkassen
- See-Krankenkassen
- die knappschaftliche Krankenversicherung und
- die Ersatzkassen (z. B. BEK, DAK, KKH, TK).
Bezogen auf den Versicherungsstatus kann dies bedeuten:
- Versicherungspflicht Falls bereits eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, ist diese zuständig. Es kann aber auch eine andere der oben genannten Kassen gewählt werden. (Die Wahl ist von den Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Familienversicherte haben keine Wahlentscheidung; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitgliedes.)
- Von der Versicherungspflicht ausgenommen Besteht bereits eine Krankenversicherung bei einer der oben genannten Kassen, ist diese zuständig. Besteht kein Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse, ist die unter den obigen Kassen zuständig, mit der zuletzt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat, ansonsten eine der oben genannten Kassen.
- Von der Versicherungspflicht befreit Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist an die Krankenkasse zu richten, bei der eine Versicherung besteht oder zuletzt bestanden hat. Hat bisher keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden, ist der Befreiungsantrag an eine der oben genannten Kassen zu richten.
- Freiwillige studentische Versicherung Für die freiwillige (Weiter)versicherung nach Erreichen des 30. Lebensjahres oder bei Überschreiten von 14 Fachsemestern ist entweder die gesetzliche Krankenkasse zuständig, bei der bereits eine Versicherung besteht, oder eine der oben genannten Kassen. Weitere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.
Europäische Versicherungskarte für internationale Studierende
Zur Einschreibung müssen Sie einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Diesen Nachweis erhalten Sie entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind) oder bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Dort erhalten Sie eine Europäische Versicherungskarte, mit der Sie sich bitte an eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse wenden. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse sendet uns eine elektronische Meldung über den Versicherungsstatus (nicht versichert) zu.
Semesterbeitrag überweisen
Mit dem fristgerechten Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Leuphana Universität Lüneburg erfolgt die Einschreibung und später die Rückmeldung. Durch Einzahlung des Beitrags erklären Sie, Ihr Studium beginnen bzw. fortsetzen zu wollen. Es zählt der Tag das Zahlungseingangs auf dem Konto der Universität, die sogenannte Wertstellung.
Bitte achten Sie darauf, dass der korrekte Betrag überwiesen wird und dass der Verwendungszweck richtig und vollständig angegeben wird. Als Verwendungszeck bei einer Rückmeldung geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer (7-stellig) an. Bei einer Einschreibung müssen Sie Ihre Bewerbungsnummer (9-stellig) angeben. Es folgt danach jeweils der Name und der Vorname.
Beispiel:
- für eine Rückmeldung: 1234567, Mustermann, Max oder
- für eine Einschreibung: 123456789, Mustermann, Max.
Bankverbindung der Leuphana Universität Lüneburg:
Empfänger | Leuphana Universität Lüneburg |
IBAN | DE26 2505 0000 0199 9169 17 |
BIC | NOLADE 2 HXXX |
Kreditinstitut | Norddeutsche Landesbank Hannover |
Verwendungszweck | • Matrikelnummer (oder Bewerbernummer), |
aktueller Semesterbeitrag
- Studentenwerksbeitrag: 110,00 Euro
- Studierendenschaftsbeitrag: 136,30 Euro
(Semesterticket: 117,30 €, incl. Kulturticket, Stadt-Rad, Radspeicher
sowie 19,00 € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung) - Verwaltungskostenbeitrag: 75,00 Euro
- Summe: 321,30 Euro
Ordnung
Weitere Informationen
Erstauskunft zu Studium und Bewerbung
Infoportal
Studierendenservice
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee
Fon 04131.677-2277
Fax 04131.677-1430
infoportal@leuphana.de
Öffnungszeiten
Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo-Do 9.30-12 Uhr & 13-14.30 Uhr
Fr 9.30-12 Uhr
Beratungstermin vereinbaren
Studienberatung am College
Leuphana Bachelor
Lehrkräftebildung im Bachelor & Master
Gebäude 8, Erdgeschoss
Campus Universitätsallee
Offene Beratung (digital via Zoom)
Mi 11.00 bis 13.00 Uhr
Do 16.00 bis 18.00 Uhr