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Geflüchtete Studierende
Als geflüchtete Person mit einer Duldung oder Aufenthaltsgenehmigung können Sie nach einem Aufenthalt von mindestens 15 Monaten Leistungen erhalten, die mit dem SGB XII (Sozialhilfe) vergleichbar sind.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis (nach § 25 Abs. 5 AufenthG) haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, wenn die erstmalige Erteilung einer Duldung mehr als 18 Monate zurück liegt.
In beiden Fällen können Sie BAföG erst nach einem vierjährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt beantragen.
Beachten Sie: Als Studierende*r können Sie in der Regel keine Leistungen nach dem SGB II und SGB XII empfangen. Wenn Sie noch vor Ablauf Ihres vierjährigen Aufenthalts ein Studium beginnen, könnte Sie das vor finanzielle Probleme stellen.
Eventuell gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung der Förderlücke zu erhalten. Wenn Sie Leistungen nach AsylbLG erhalten, müssen Sie mit dem Sozialamt abklären, ob für Sie das Darlehen in Frage kommt. Wenn Sie SGB II empfangen, müssen Sie sich diesbezüglich vom Jobcenter beraten lassen.
Sollen Sie kein Darlehen zur Überbrückung empfangen können, müssen Sie die Finanzierung Ihres Studiums und Ihrer Lebenshaltungskosten über eine Erwerbstätigkeit abdecken. Dafür brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Informationen und Beratung zu Arbeitsrecht, Härtefallregelungen bei SGB II und SGB XII und weiteren relevanten Themen erhalten Sie bei lokalen und überregionalen Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen.
Seit Anfang 2016 gilt für Sie: Mit einer Duldung oder Aufenthaltserlaubnis (nach § 25 Abs. 5 AufenthG) können Sie nach 15 Monaten BAföG beantragen.
TIPP
Personen mit ausländischem Schulabschluss, der in Deutschland nicht voll anerkannt wird, haben die Möglichkeit am Studienkolleg Hamburg Ihre Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen durch den erfolgreichen Abschluss einer „Feststellungsprüfung“ zu erlangen.
Hierfür bietet das Studienkolleg Vorbereitungsseminare an, in denen die Förderung von benötigten sprachlichen, fachlichen und methodischen Fähigkeiten im Vordergrund steht. Weitere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie auf der Homepage des Studienkollegs Hamburg.
Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. bietet auch Stipendien für geflüchtete Personen. Weitere Informationen finden Sie auF der Stipendien-Seite von Brot für die Welt.
In der Region Lüneburg engagieren sich viele Menschen unterschiedlicher Nationen, Religionen und Überzeugungen in der Willkommensinitiative Lüneburg für die Interessen von geflüchteten Personen. Gemeinsam mit geflüchteten Personen wollen Sie die beschworene Willkommenskultur mit Leben und Taten füllen.