Kindergeld

Allen Eltern in Deutschland steht Kindergeld zu. Die Höhe des Betrags steigt mit der Anzahl der Kinder in einer Familie. Für die ersten beiden Kinder gibt es seit 2019204 Euro im Monat, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro für jedes weitere Kind.

Kindergeld zur Studienfinanzierung

Sind Sie volljährig, kann noch bis zu Ihrem 25. Geburtstag Kindergeld für Sie gezahlt werden, solange Sie sich in Ausbildung oder Studium befinden oder aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes Ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können.

Über das 25. Lebensjahr hinaus können aktuell Sie in der Schul- und Berufsausbildung sowie im Studium nur dann Kindergeld bekommen, wenn

  • Sie den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet haben
  • Sie sich anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben
  • Sie eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer*in ausgeübt haben

Diese Ausnahmeregelung gilt aufgrund des 2011 abgeschafften gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes nur noch für wenige Studierende und nur noch für kurze Zeit

Auch wenn das Kindergeld an Ihre Eltern ausgezahlt wird, ist es für die Deckung Ihres Unterhalts bestimmt und soll nur Ihnen zu Gute kommen. Allerdings wird das Kindergeld von Ihrem Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern abgezogen. Unterm Strich wird also das Geld, das Sie zum Leben brauchen, zum Teil durch das Kindergeld und zum Teil durch Ihre Eltern bestritten.

Direkte Auszahlung

In Ausnahmefällen können Sie sich das Kindergeld auch direkt auszahlen lassen, ohne dass es erst den Umweg über Ihre Eltern nimmt. Dieser Vorgang heißt Abzweigung.

Die direkte Auszahlung kommt nur dann in Frage wenn:

  • Ihre Eltern keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt an Sie zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind
  • Ihnen Ihre Eltern monatlich weniger Unterhalt zahlen als Ihnen allein durch den Kindergeldanspruch zusteht
  • Ihre Eltern nicht genug verdienen, um Ihnen Unterhalt zahlen zu können

In diesem Fall bekommen Sie Kindergeld in der Höhe ausgezahlt, wie es sich bei gleichmäßiger Verteilung des gesamten Kindergeldes auf Sie und alle Ihre Geschwister ergibt.

Kindergeld und Einkommen

Seit dem 1. Januar 2012 wird das Kindergeld unabhängig von Ihrem eigenen Einkommen ausgezahlt. Das heißt, dass Sie beliebig viel neben dem Studium dazuverdienen können, ohne dass Sie dadurch Gefahr laufen, kein Kindergeld mehr zu bekommen.