Nebenjob im Studium
Verdienstmöglichkeiten für Studierende
Neben der Unterstützung durch Eltern, BAföG-Leistungen und dem Bezug von Stipendien finanzieren sich viele Student*innen ihren Lebensunterhalt durch Nebenjobs. Sie arbeiten für Professor*innen und Wissenschaftler*innen an der Hochschule, kellnern, fahren Medikamente aus oder geben Nachhilfe.
Jobben im Studium
Wenn Sie sich während Ihres Studiums etwas dazuverdienen wollen, sollten Sie Antworten auf die folgenden Fragen parat haben: Wie sieht es mit Sozialversicherungen und Steuern aus? Wie viel können Sie neben dem Studium arbeiten und gleichzeitig gute Studienleistung erbringen?
Auf einen Blick
Auf einen Blick
Mini-Job und 450-Euro-Job
Minijobs sind eine ideale Möglichkeit für Sie, um während des Studiums Geld zu verdienen und im Idealfall gleichzeitig wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, können Sie von zahlreichen Vorteilen profitieren. Grundsätzlich gilt für Minijobs: Ihr durchschnittlicher Lohn inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld darf 450 € pro Monat oder 5.400 € innerhalb von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Minijobs werden versteuert: entweder führt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer in Höhe von 2 % ab – diese wird nicht von Ihrem Lohn abgezogen. Oder der Arbeitgeber führt die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20 % ab – diese Steuern können Sie unter gewissen Voraussetzungen mit der Einkommenssteuerveranlagung wieder zurückbekommen. Bei Arbeitsbeginn müssen Sie aber eine bestehende Krankenversicherung nachweisen können, zum Beispiel über Ihre Eltern oder eine studentische Krankenversicherung.
Andere Regelungen gelten bei der Rentenversicherung: Auch mit einem Minijob sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der entsprechende Betrag ist für Sie aber mit 3,7 % des Bruttogehaltes relativ gering, da der Arbeitgeber einen Großteil der Kosten für die Rentenversicherung übernimmt. Mit einem Antrag bei Ihrem Arbeitsgeber können Sie sich auch von der Rentenversicherungsplicht befreien lassen.
Wenn Sie mehrere Minijobs kombinieren, bleiben Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit, solange Sie in der Summe nicht mehr als 450 € verdienen.
Midi-Job oder Gleitzonenregelung
Sollte Ihr durchschnittliches Monatsgehalt zwischen 450,01 € und 850 € liegen, sind Sie in der so genannten Gleitzone und haben einen Midijob. Das heißt, Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, der zu zahlende Prozentsatz ist jedoch reduziert. Je mehr Sie innerhalb dieser Gleitzone verdienen, desto höher steigt der Prozentsatz für Ihre Abgaben
Das Werkstudentenprivileg: Sozialversicherungsfreie Tätigkeiten im Midi-Job
Auch in Midijobs profitieren Sie von Ihrem Studierendenstatus. Und unter bestimmten Bedingungen zahlen Sie als Studierende*r sogar gar keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern lediglich Beiträge zur Rentenversicherung. Dieses so genannte Werkstudentenprivileg gilt, wenn Ihre Arbeitskraft überwiegend in das Studium fließt. Es gilt also, wenn:
- Sie in der Vorlesungszeit weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten oder sich eine längere Arbeitszeit den Erfordernissen des Studiums anpasst (zum Beispiel Wochenendarbeit oder Arbeit in den Abendstunden),
- Sie für höchstens zwei Monate oder auf 50 Arbeitstage befristet arbeiten (unabhängig von der in diesem Zeitraum geleisteten Stundenzahl),
- Sie nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Verlieren Sie das Werkstudentenprivileg, müssen Sie alle Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Ein Job als Werkstundent*in bringt Ihnen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch fachliche, da Sie mit einem konkreten Berufsfeld in Kontakt treten und Praxiserfahrungen sammeln. Viele der begehrten Stellen finden Sie in den Jobportalen im Internet, durch Aushänge an der Uni oder durch Kontakt mit Dozierenden. Manchmal führt auch der Weg von einem erfolgreichen Praktikum zu einem Werkstudentenvertrag beim gleichen Arbeitsgeber.
Jobben an der Uni
Auch direkt an Ihrer Hochschule gibt es Möglichkeiten, einen Job zu finden. Dazu zählen vor allen Dingen die Stellen als SHK (Studentische Hilfskraft) und WHK (Wissenschaftliche Hilfskraft). An der Leuphana Universität Lüneburg erhalten Sie aktuell als Studierende*r ohne Abschluss einen SHK-Stundenlohn von 12,00 Euro und mit einem Bachelorabschluss 12,77 Euro. Studentische Hilfskräfte arbeiten oft in der Bibliothek, im Rechenzentrum, in Laboren oder unterstützen Ihre Professor*innen in wissenschaftlichen Projekten.
Diese Jobs ermöglichen es Ihnen, Ihr Studium mit einem Nebenjob zu verknüpfen. Stellen finden Sie im Stellenportal Ihrer Uni, in Aushängen oder durch direkte Kontakte.
Informationen und Hilfestellungen
Informationen und Hilfestellungen
Infos zur Rentenversicherung
Ihre späteren Rentenzahlungen hängen von der Dauer und der Höhe Ihrer Einzahlungen ab. Maximal drei Jahre Ihrer Ausbildungszeiten können Sie sich auf Ihre Rentenansprüche anrechnen lassen. Wenn Sie während Ihrer Studienzeit Rentenversicherungsbeiträge zahlen, kann sich das negativ auf Ihre spätere Rentenauszahlung auswirken. So paradox das auch klingt: Rechnen und fragen Sie nach, ob eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht für Sie günstiger ausfällt.
Infos zur Einkommensteuer
Wenn Sie einen Job haben, zahlen Sie Steuern, es sei denn Sie liegen unter dem Grundfreibetrag.
Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 9.168 Euro und ist somit steuerfrei. D.h. ab 9.169 Euro sind Steuern fällig. Dafür müssen Sie eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Wenn Sie selbstständig sind oder freiberufliche Einkommen haben, sind Sie sogar dazu verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung einzureichen.
Students@Work
Sind bei Ihnen noch Fragen zu Ihren Jobs und Praktika offen? Wissen Sie nicht, ob in Ihrem Job ein Tarifvertrag oder der Mindestlohn gelten? Dann melden Sie sich bei Students@Work. An vielen Hochschulen können Sie sich in den Hochschulinformationsbüros (HiB) der Gewerkschaften beraten lassen. Wenn Sie in Lüneburg studieren, finden Sie das nächste HiB in Hamburg. Sie können auch das Online-Formular von Students@Work nutzen und Ihre Fragen direkt an die Berater*innen richten.
Wichtiger Hinweis
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen! Auch für Studierende gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro – teilweise auch für Praktika. Die Gewerkschaften halten zu diesem Thema diverse Beratungsangebote und Informationshotlines bereit. Auch der Career Service der Leuphana informiert. Pflichtpraktika (gemäß Studien- und Prüfungsordnung) sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Diese Regelung gilt allerdings nicht für freiwillige Praktika.
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Erfahrungsbericht von Benjamin
Du warst gerade im Auslandssemester. Wie hast Du das Ganze finanziert?
Ich war in Alicante in Spanien und habe dort für ein Semester studiert. Ich hatte eigentlich mehrere Quellen. Als erstes mein Erspartes. [...] Und dann habe ich noch Auslands-BAföG bekommen. Meine Eltern verdienen jetzt nicht so viel, dass sie mir das finanzieren können. Und dann war es so, dass ich im Erasmus Programm war und dafür auch noch eine Fördersumme von etwa 1.000 Euro pro Semester bekommen habe. Mit alledem habe ich mich dann ein halbes Jahr durchgeschlagen. Spanien ist auch nicht ganz so teuer wie Deutschland. Zum Beispiel hatte ich dort eine monatliche Warmmiete von 200 Euro.