Deutschlandstipendium

Informationen für Studierende

Egal an welcher School Sie Ihren Bachelor oder Master bei uns studieren, nutzen Sie Ihr Engagement und Talent, um sich für ein Deutschlandstipendium an der Leuphana zu bewerben. Mit dem Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden Sie auf Ihrem akademischen Weg in einem gemeinschaftlichen Projekt von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sinnvoll begleitet und fördert. Ziel des Stipendienprogramms ist es, die Studien- und Lebensbedingungen talentierter und leistungsstarker Studierender zu verbessern und bereits frühzeitig ein Netzwerk zwischen Förderern, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Universität zu schaffen. Auch soziales Engagement und besondere soziale Umstände werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten berücksichtigt. Die Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums werden für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro gefördert, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Eine ideelle Förderung ist darüber hinaus möglich.

Zum Sommersemester 2023 vergibt die Leuphana Universität Lüneburg voraussichtlich 20 neue Stipendienplätze. Der Zeitraum für die nächste Bewerbung ist 1.-31. März 2023.

Nachstehend finden Sie Informationen zur diesjährigen Ausschreibung und zur Online-Bewerbung. Lesen Sie diese zunächst gründlich durch, der Link zur Bewerbung lautet anschließend:

https://bewerbung.dstip.de/leuphana

 

Allgemeine Fragen

  • Wer kann sich bewerben?
  • Beeinflusst die Covid-19-Pandemie die Regelstudienzeit?
  • An wen richtet sich das Stipendienprogramm?
  • Wie kann ich mich bewerben?
  • Wann ist der nächste Bewerbungszeitraum?
  • Wie hoch ist die Förderung?
  • Wann erhalte ich Rückmeldung ob meine Bewerbung erfolgreich war?
  • Kann ich einige Unterlagen nachreichen?

Allgemeine Fragen

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle Studierenden im Bachelor oder Masterstudium an College, Graduate School oder Professional School. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit.

Ausgeschlossen sind Promovierende und Studierende die bereits eine gewisse Förderung erhalten (Ausschluss Doppelförderung).

Beeinflusst die Covid-19-Pandemie die Regelstudienzeit?

Ja. Die individuelle Regelstudienzeit ist an der Leuphana automatisch angepasst worden (Erhöhung von 1 bis 3 Semester je nach Immatrikulation). Bitte tragen Sie bei der Online-Bewerbung jene Zahl ein, die laut Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ab 1.4.2023 unter Regelstudienzeit notiert ist und fügen die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis Ihrer Bewerbung bei. 

An wen richtet sich das Stipendienprogramm?

Ziel des Stipendienprogramms ist es, die Studien- und Lebensbedingungen talentierter und leistungsstarker Studierender zu verbessern und bereits frühzeitig ein Netzwerk zwischen Förderern, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Universität zu schaffen. Auch soziales Engagement und besondere soziale Umstände werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten berücksichtigt.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt online im angegebenen Bewerbungszeitraum über den Link

https://bewerbung.dstip.de/leuphana

Studierende die aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten mit der Online-Bewerbung haben, können sich an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankungen, Herrn Lenz-Johanss, wenden.

Wann ist der nächste Bewerbungszeitraum?

Der nächste Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2023 läuft vom 1. bis 31. März 2023.

Die Bewerbung erfolgt online über den Link https://bewerbung.dstip.de/leuphana

Es können nur fristgerechte und vollständige Unterlagen berücksichtigt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums werden für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro gefördert, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Eine ideelle Förderung ist darüber hinaus möglich.

Wann erhalte ich Rückmeldung ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Sie werden über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens informiert, sobald der Ausschuss seine Auswahl getroffen hat und diese durch das Präsidium (voraussichtlich ab Mai 2023) bestätigt wurde. Dann erhalten Sie eine Zu- oder Absage per e-mail.

Kann ich einige Unterlagen nachreichen?

Nein, außerhalb des Bewerbungszeitraumes werden keine Dokumente angenommen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie an der Leuphana noch nicht immatrikuliert sind und auf den Zulassungsbescheid für das Wintersemester warten. In diesem Fall bewerben Sie sich einfach im nächsten Jahr.

FAQ zur Online-Bewerbung

  • Intro Akkordeon
  • Welche Unterlagen sollte ich für die Online-Bewerbung bereithalten?
  • zu 1: Wo finde ich die Bewerbungsvereinbarung?
  • zu 6: Ich befinde mich nicht mehr in der Regelstudienzeit, kann ich mich dennoch bewerben?
  • zu 8: Ich bin im Master Lehramt, habe mein Bachelorzeugnis aber noch nicht. Was tun?
  • zu 9: Ich habe meine Bachelor-Note noch nicht, bin aber bereits im Master zugelassen (Lehramt). Welche Note gebe ich an?
  • zu 10: Zählt eine Ausbildung als vorangegangene Berufstätigkeit?
  • zu 10 und 11: Wie kann ich versehentlich angeklickte Angaben bei Leistungen/persönliche Umstände zurücknehmen?
  • zu 11: Gibt es ein Formular, mit dem man nachweisen kann, dass man Erstakademiker*in ist?
  • zu 12: Was ist mit 1000 gemeint, 1000 Wörter oder 1000 Zeichen?
  • zu 13: Wie sollen die Anlagen als pdfs hochgeladen werden?
  • Meine Frage wird auf dieser Seite nicht beantwortet

FAQ zur Online-Bewerbung

Nachfolgend sind die wichtigsten allgemeinen Fragen sowie die FAQ zur Online-Bewerbung aufgeführt.

Insgesamt sind es 13 Schritte im Online-Bewerbungsprozess, die Nummern der FAQ Online-Bewerbung beziehen sich auf die Nummern in der Online-Bewerbung. Sie können den Bewerbungsprozess jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt im Bewerbungszeitraum fortsetzen. Dazu müssen Sie sich lediglich erneut einloggen, eine frühzeitige Registrierung im Online-Tool lohnt sich also.

Welche Unterlagen sollte ich für die Online-Bewerbung bereithalten?

Nach dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars, können die Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden. Eine vollständige Bewerbung umfasst folgende Unterlagen:
1.    Unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung
2.    Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung/Umrechnung in das deutsche Notensystem)
3.    Immatrikulationsbescheinigung, mit Angabe des aktuellen Fachsemesters, bzw. Zulassungsbescheid für Studienanfänger*innen
4.    tabellarischer Lebenslauf
5.    Höhere Semester: Nachweise über bisheriege Studien-/Prüfungsleistungen ausgewiesen durch einen aktuellen qis-Auszug.

Sowie gegebenenfalls – entsprechend der Angaben in Ihrer Bewerbung - Zeugnisse oder Nachweise für:
6.    Ein erfolgreich abgeschlossenes vorangegangenes Studium
7.    Besondere Auszeichnungen, Leistungen und Preise
8.    Bisherige Praktikums- und Arbeitszeugnisse
9.    Außerschulisches oder außerfachliches Engagement
10.    Besondere persönliche oder familiäre Umstände: Chronische Krankheiten und Behinderungen; Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehörige; Migrationshintergrund (gemäß §6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung) oder Fluchthintergrund (Fluchthintergründe liegen nicht länger als 60 Monate ab Ankunft in Deutschland zurück), Mitarbeit im familiären Betrieb oder studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang); Status als Erstakademiker*in.

Bitte kennzeichnen Sie die Dateien auch mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermann) damit alle Dokumente Ihnen eindeutig zugeordnet werden können. Die Dateien werden gebündelt als pdfs hochgeladen. S. Punkt 13

zu 1: Wo finde ich die Bewerbungsvereinbarung?

Die Bewerbungsvereinbarung ist im Online-Portal als pdf-Download unter Punkt 1 hinterlegt. Klicken Sie einfach den entsprechenden Link an.

Zusätzlich ist die Vereinbarung nun auch hier hinterlegt: Bewerbungsvereinbarung 2023 (pdf-download)

zu 6: Ich befinde mich nicht mehr in der Regelstudienzeit, kann ich mich dennoch bewerben?

Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit, das ist richtig. Sie kann in begründeten Ausnahmen (Härtefälle) aber verlängert werden. Diese Begründung ist unter Nachweisen der Bewerbung beizufügen. Eine Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona Pandemie ist möglich. Dazu folgender Hinweis:

Die individuelle Regelstudienzeit ist an der Leuphana automatisch angepasst worden (Erhöhung von 1 bis 3 Semester je nach Immatrikulation).

-> Höhere Semester tragen daher im Formular jene Zahl ein, die auf ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung unter "Regelstudienzeit individuell" notiert ist und fügen die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis Ihrer Bewerbung bei. Ist diese individuelle Regelstudienzeit nicht auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung angegeben, erkundigen Sie sich bitte im Infoportal danach.

-> Erstsemester tragen die normale Regelstudienzeit ein.

zu 8: Ich bin im Master Lehramt, habe mein Bachelorzeugnis aber noch nicht. Was tun?

Sie können den Punkt 8 nur teilweise oder gar nicht ausfüllen, weil Sie noch nicht über eine Note oder ein Zeugnis verfügen. Das ist nicht schlimm.

Sie geben aber unter Punkt 6 an, dass Sie sich im Master befinden und was sie studieren. Außerdem kann man Ihrem Lebenslauf entnehmen, in welcher Situation Sie sich befinden.

zu 9: Ich habe meine Bachelor-Note noch nicht, bin aber bereits im Master zugelassen (Lehramt). Welche Note gebe ich an?

Geben Sie die aktuelle Note aus dem qis-Auszug stattdessen an und fügen den Auszug als Nachweis unter Studium Ihrer Bewerbung bei.

zu 10: Zählt eine Ausbildung als vorangegangene Berufstätigkeit?

Nein, eine Ausbildung ist hier nicht gemeint und kann nicht mit bewertet werden.

zu 10 und 11: Wie kann ich versehentlich angeklickte Angaben bei Leistungen/persönliche Umstände zurücknehmen?

Wenn Sie versehentlich etwas angeklickt haben, können Sie es über "keine Angaben" wieder herausnehmen. Diese Antwortmöglichkeit wurde extra dafür hinzugefügt.

zu 11: Gibt es ein Formular, mit dem man nachweisen kann, dass man Erstakademiker*in ist?

Nein. Wenn beide Elternteile keine akademische Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule vorweisen können, dürfen Sie die Angabe Erstakademiker*in angeben. In der Stipendienvereinbarung weisen Sie mit Ihrer Unterschrift nach, dass die Angaben richtig sind. Eine extra Erklärung ist dafür nicht mehr nötig.

zu 12: Was ist mit 1000 gemeint, 1000 Wörter oder 1000 Zeichen?

Es sind 1000 Zeichen, inkl. Leerzeichen gemeint. Das ist also nur ein kleiner Absatz.

zu 13: Wie sollen die Anlagen als pdfs hochgeladen werden?

Es sind insgesamt maximal 5 pdfs hochzuladen:

  1. Die Bewerbungsvereinbarung wird als einzelne pdf hochgeladen
  2. Die Nachweise zum Studium sind gesammelt in einer pdf hochzuladen
  3. Der Lebenslauf ist eine einzelne pdf (es gibt keine Vorlage, ein Foto ist nicht nötig)
  4. Nachweise: gesammelt als eine pdf
  5. Sonstiges: gesammelt als eine pdf

Meine Frage wird auf dieser Seite nicht beantwortet

Wenn Sie eine Frage haben, die auf dieser Seite nicht beantwortet wird, können Sie jederzeit eine e-mail schreiben an deutschlandstipendium@leuphana.de

TIPP: Die bundesweite Seite des Deutschlandstipendiums sollten Sie sich auch einmal anschauen, da gibt es ein weiteres FAQ mit vielen Hinweisen: https://www.deutschlandstipendium.de/de/haeufig-gestellte-fragen-1706.html

Ausschreibung 2023

BEWERBUNG ZUM SOMMERSEMESTER 2023
 
Mit dem Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein Stipendienprogramm geschaffen worden, das leistungsorientierte und sozial engagierte Studierende auf ihrem akademischen Weg in einem gemeinschaftlichen Projekt von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sinnvoll begleitet und fördert. Mit Beginn des Sommersemesters 2023 kann die Leuphana Universität Lüneburg im Rahmen dieses Stipendienprogramms voraussichtlich 15 Stipendienplätze für die Studierenden aller Studiengänge anbieten.
 
Ziel des Stipendienprogramms ist es, die Studien- und Lebensbedingungen besonders talentierter und leistungsstarker Student*innen zu verbessern und bereits frühzeitig ein Netzwerk zwischen Fördernden, Stipendiat*innen sowie der Universität zu schaffen. Auch soziales Engagement und besondere soziale Umstände werden bei der Auswahl der Stipendiat*innen berücksichtigt.
 
Die Unterstützung durch das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Leistungen der Begabtenförderwerke ist rechtlich ausgeschlossen (Ausnahmen siehe StipG §4). Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt für zwei Semester, beginnend mit dem Sommersemester 2023.
 
Bewerben können sich an der Leuphana Universität Lüneburg immatrikulierte Bachelorstudierende im College, Masterstudierende in der Graduate School und Bachelor- bzw. Masterstudierende in der Professional School. Die Stipendien werden nach der „Richtlinie des Präsidiums der Leuphana Universität Lüneburg zur Vergabe des Deutschlandstipendiums“ vergeben. Die Bewerbung erfolgt unter Angabe des Studiengangs bzw. Majorprogramms, in dem die Einschreibung erfolgt oder beantragt ist.
 
Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien der Leuphana Universität Lüneburg richten sich nach den offiziellen Auswahlkriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (vgl. § 2 StipV). Das bedeutet:

  • für Studienanfänger*innen  durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt,
  • für höhere Semester durch die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die Durchschnittsnote und die erreichten CPs. Für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerber*innen werden außerdem berücksichtigt:

  • besondere Erfolge, Leistungen, Auszeichnungen und Preise,
  • eine vorangegangene bzw. bestehende Berufstätigkeit (mit einer Mindestdauer von 6 Monaten) oder außercurriculare Praktika (mit einer Mindestdauer von 6 Wochen),
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement (in wesentlichem Umfang) wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen sowie weiteres ehrenamtliches Engagement.
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände (wie nachgewiesene Krankheiten und Behinderungen, die nachweisliche Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb (in wesentlichem Umfang), studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang), ein Migrations- oder Fluchthintergrund) oder Status als Erstakademiker*in.

Die Stipendien des Deutschlandstipendiums werden für einen Zeitraum von zwei Semestern mit monatlich 300 Euro vergeben, wobei 50% der Summe durch private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und weitere 50% durch den Bund eingebracht werden. Die Förderung erfolgt einseitig und verlangt keine Gegenleistung. Der Förderzeitraum beginnt jeweils zum 1. April eines Jahres. Die Förderhöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden. Eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer muss unter Nennung der Gründe schriftlich beantragt werden.
 
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: www.leuphana.de/deutschlandstipendium

Die Bewerbung erfolgt elektronisch mittels Online-Bewerbungsformular unter bewerbung.dstip.de/leuphana

Bewerbungsunterlagen
Nach dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars können die Bewerbungsunterlagen wie nachfolgend beschriftet hochgeladen werden. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien auch mit Ihrem Nachnamen (z.B. Lebenslauf_Mustermensch) damit alle Dokumente Ihnen eindeutig zugeordnet werden können. 
 
    1.    Unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung,
    2.    Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung/Umrechnung in das deutsche Notensystem)
    3.    Immatrikulationsbescheinigung, mit Angabe des aktuellen Fachsemesters, bzw. Zulassungsbescheid für Studienanfänger*innen,
    4.    Tabellarischer Lebenslauf,
    5.    Höhere Semester: Nachweise über bisher erbrachte Studien- bzw. Prüfungsleistungen mit Durchschnittsnote und Anzahl der bisher erbrachten CPs durch aktuellen qis-Auszug
 
Sowie gegebenenfalls – entsprechend der Angaben in Ihrer Bewerbung - Zeugnisse oder Nachweise für:
6.    Ein erfolgreich abgeschlossenes vorangegangenes Studium
7.    Besondere Auszeichnungen, Leistungen und Preise
8.    Bisherige Praktikums- und Arbeitszeugnisse
9.    Außerschulisches oder außerfachliches Engagement
10.   Besondere persönliche oder familiäre Umstände: Chronische Krankheiten und Behinderungen; Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehörige; Migrationshintergrund (gemäß §6 der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung) oder Fluchthintergrund (Fluchthintergründe liegen nicht länger als 60 Monate ab Ankunft in Deutschland zurück), Mitarbeit im familiären Betrieb oder studienbegleitende Erwerbstätigkeiten (in wesentlichem Umfang); Status als Erstakademiker*in.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
 
Wichtige Hinweise

  • Es werden nur vollständig und fristgerecht hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.
  • Alle Dokumente MÜSSEN im PDF-Format angefügt werden, andere Formate können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Alle Nachweise sind in elektronischer Form und nur über das Online-Formular einzureichen. Papierdokumente werden nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen wie oben beschrieben gegliedert werden sowie in der angegebenen Reihenfolge auf den Bewerbungsserver geladen werden.
  • Bitte richten Sie keine Anfragen zum Deutschlandstipendium an die Fakultäten oder Schools. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten von Professor*innen für die Bewerbung an, derartige Gutachten werden nicht in die Auswahl einbezogen.
  • Ein gleichzeitiger Bezug eines weiteren Stipendiums wird bei Bewilligung des Deutschlandstipendiums geprüft. Eine parallele Stipendienförderungen kann möglich sein und richtet sich nach der Art der Förderung. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium beziehen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs einiger Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie auf den Internetseiten des BMBF[1]. Während des Stipendiums besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungspflicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt Stichproben durch, um Doppelförderung zu vermeiden. Die Leuphana Universität Lüneburg ist dazu verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten zu übermitteln (vgl. §4 StipG).
  • Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen. Nach erfolgter Auswahl werden alle Bewerber*innen schriftlich benachrichtigt.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 1.3.2023 und endet am 31.3.2023
Die Auswahl erfolgt auf Basis der Empfehlung des Stipendienauswahlausschusses durch das Präsidium der Leuphana Universität Lüneburg.
 
Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Deutschlandstipendium der Leuphana Universität Lüneburg und wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung.

  • Die Ausschreibung 2023 ist auch als pdf-download verfügbar (Seitenende).