- Leuphana
- College
- Studienberatung
- Studienfinanzierung
- Stipendium
- Landesstipendium
Landesstipendium
Ausschreibung für das Wintersemester 2022/23
Die Leuphana Universität Lüneburg vergibt 88 Landesstipendien in Höhe von einmalig 500,00 Euro an Studierende, die im Wintersemester 2022/23 in einem Bachelor-Studium (einschließlich Lehramt) oder einem konsekutiven Master-Studienprogramm eingeschrieben sind.
Die Stipendien sind vorgesehen für besonders begabte Studierende aus sogenannten „bildungsfernen Schichten“, Studierende der ersten Generation sowie Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben. Hierbei werden in diesem Jahr aufgrund des Krieges in der Ukraine vor allem ukrainische Flüchtlinge besonders berücksichtigt. Dabei können auch soziale Gründe, z.B. die angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement relevant sein.
Voraussetzungen
- 1. Immatrikulation im Wintersemester 2022/23
- 2. Prüfungsleistungen
- 3. überdurchschnittlicher Notendurchschnitt
- 4. Nachweis zum Grund des Antrags
Voraussetzungen
1. Immatrikulation im Wintersemester 2022/23
1. Immatrikulation (Einschreibung) im Wintersemester 2022/23 in einem Bachelor-Programm (einschließlich Lehramt) in der Regelstudienzeit ab dem 3. Fachsemester
oder
in einem der konsekutiven Master-Studienprogramme in der Regelstudienzeit ab dem 1. Fachsemester
2. Prüfungsleistungen
2. Nachweis von mindestens 50 Prozent der bis dahin durch die Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsleistungen (CP) durch ein transcript of records, welches die Durchschnittsnote ausweist
3. überdurchschnittlicher Notendurchschnitt
3. überdurchschnittlicher Notendurchschnitt in den Studienprogrammen der Leuphana Universität Lüneburg
4. Nachweis zum Grund des Antrags
4. Mindestens einer der folgenden Gründe muss erfüllt und nachgewiesen werden:
- Sie haben als erste/r in ihrer Familie ein Studium aufgenommen (beschränkt auf Eltern & Großeltern)
oder/und
- kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss,
oder/und
- fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium,
Ergänzend zu den vorgenannten Förderungskriterien können
- das Vorliegen besonderer sozialer Gründe (z. B. angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, akute oder chronische Erkrankung, Alleinerziehung von Kindern, Pflege naher Angehöriger),
oder/und
- herausragendes ehrenamtliches Engagement (auch in der Hochschulselbstverwaltung) bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Bewerbungsschluss
24. Oktober 2022
Vergaberichtlinie
Kontakt
Dörte Krahn
Katharina Mittrach
Leuphana Universität Lüneburg
Private Hochschulförderung
E-Mail: foerdern@leuphana.de