Studieren mit Behinderung

Haben Sie eine Behinderung oder eine chronische Krankheit, gibt es für Sie unter Umständen finanzielle Hilfen oder Erleichterungen, über die wir Sie im Folgenden informieren möchten.
Zunächst gilt allerdings auch hier der Grundsatz der Selbsthilfe. Wenn möglich, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem eigenen Einkommen oder dem Einkommen unterhaltspflichtiger Personen bestreiten. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie wie alle anderen Studierenden BAföG beantragen.
Hierbei kann ein Härtefreibetrag auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern oder Ehepartner*innen angerechnet werden, wenn außergewöhnliche behinderungsbedingte Aufwendungen belegt werden können. Außerdem können Sie einen zusätzlichen Vermögensfreibetrag beantragen. Dieser ist zum Beispiel dann gerechtfertigt, wenn Sie zum Beispiel einen Ihrer Behinderung angemessenen PKW besitzen müssen, um Ihr Studium durchführen zu können. Können Sie nachweisen, dass Ihre Behinderung oder chronische Krankheit zu einer Verlängerung der Studiendauer geführt hat, steht Ihnen BAföG auch über die Förderungshöchstdauer hinaus zu. Hierzu müssen Sie Nachweise über die Behinderung oder chronische Krankheit vorlegen und darlegen, dass diese die Ursache für die Verlängerung des Studiums waren.

Übrigens können Sie in der Rückzahlungsphase des BAföG-Darlehens wegen behinderungsbedingter Aufwendungen einen höheren Freibetrag auf Ihr Einkommen anrechnen lassen. Es lohnt sich in jedem Fall für Sie, einen genaueren Blick auf die Möglichkeiten und Bedingungen des Nachteilsausgleichs zu werfen. Lassen Sie sich außerdem in den Beratungsstellen eingehend dazu informieren.
Neben dem BAföG haben Sie auch die Möglichkeit sich bei einer Stiftung zu bewerben, die nur Menschen mit speziellen Behinderungen oder Krankheiten fördert. Die „Stiftung Darmerkrankungen“ vergibt zum Beispiel Stipendien an Menschen mit Colitis Ulcerosa oder Morbus Crohn, die „Heinz-und-Mia-Krone-Stiftung“ fördert Personen, die einmal gehen konnten und nun durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Und natürlich stehen auch Ihnen die Angebote aller anderen Stiftungen offen.

Sind Sie auf Unterstützung im Alltag angewiesen? Dann können Sie im Rahmen der Eingliederungshilfe einen studienbedingten Mehrbedarf geltend machen. Viele Studierende mit Behinderung finanzieren sich dadurch eine Studienassistenz, die sie im Studienalltag unterstützt.