Wohngeld
Anspruch auf Wohngeld haben Studierende nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen:
- Teilzeitstudierende
- Ausländer*innen, die nicht unter die BAföG-Richtlinien fallen
- Studierende, die aus wichtigen und ausweisbaren Gründen wiederholt ihr Studienfach oder Ihre Fachrichtung wechseln
- Studierende, die die Altersgrenzen des BAföG überschreiten oder keine Leistungsnachweise eingereicht haben
- Studierende, die in Haushalten mit Personen leben, die kein Anrecht auf Förderung durch BAföG besitzen, wie zum Beispiel eigene Kinder, sind ebenfalls mögliche Wohngeldbezieher*innen
Auch in puncto Wohngeld erhalten Sie Antragsformulare und Beratung bei den zuständigen Kommunen und Landkreisen.