Weg zur Zulassung

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Promotion an der Leuphana Graduate School interessieren!
An dieser Stelle können Sie sich über die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion, den Ablauf der Bewerbung und erste Schritte nach der Zulassung informieren.

Infotage Promotion

Die Graduate School führt 1-2x jährlich Informationstage rund um die Promotion an der Leuphana durch. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Infotagen.

Vor der Zulassung

  • Betreuungsperson finden und Kontaktaufnahme
  • Thema eingrenzen
  • Exposé erstellen
  • Betreuungszusage
  • Betreuungsvereinbarung
  • Semesterbeitrag
  • Finanzierungsmöglichkeiten der Promotion

Vor der Zulassung

Betreuungsperson finden und Kontaktaufnahme

Im ersten Schritt auf dem Weg zur Promotion gilt es, eine Fachbetreuer*in für Ihr Vorhaben zu finden. Zur Wahl stehen Professor*innen der Leuphana Universität Lüneburg, die als Expert*innen in ihren jeweiligen Fachgebieten forschen und in den Masterprogrammen der Leuphana lehren. Ihr Dissertationsthema muss in das wissenschaftliche Profil der potenziellen Betreuungsperson passen. Den Kontakt zu ihrer potentiellen Betreuer*in müssen Sie persönlich knüpfen.

Die Professor*innen sind den Fakultäten und Instituten der Leuphana zugeordnet. Auf den Fakultäts- und Institutsseiten gelangen Sie über das Stichwort „Personen“ auf die jeweiligen persönlichen Seiten. Dort sind in der Regel die aktuellen Forschungsaktivitäten und Veröffentlichungen aufgelistet. So können Sie sich einen Eindruck verschaffen, ob diese Person in einem Gebiet forscht, das zu Ihrem angestrebten Promotionsthema passt. Gerne steht Ihnen die Beraterin der Graduate School bei Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus haben mehrere Professor*innen der Leuphana auf der Seite Promotionsthemen ihre Forschungsthemen und Kontaktpräferenz ausgeflaggt.

Sie möchten berufsbegleitend promovieren und fragen sich, wie häufig Sie in Lüneburg sein müssen? Diese Frage klären Sie bitte mit der avisierten Betreuungsperson! (siehe auch Betreuungsvereinbarung)

Thema eingrenzen

Das Thema Ihrer Dissertation müssen Sie selbst entwickeln. Ihr Forschungsvorhaben muss einen Bezug zu den jeweiligen Forschungsgebieten der Leuphana sowie zu den in den Fakultäten vertretenen Fächern haben. Betreuungspersonen, die für Ihr Thema in Frage kommen, finden Sie in den fachspezifischen Promotionskollegs oder in den entsprechenden Fakultäten.

Exposé erstellen

Das Ex­posé ist eine ma­xi­mal fünf­sei­ti­ge Be­schrei­bung Ih­res Dis­ser­ta­ti­ons­pro­jekts in­klu­si­ve vorläufi­gem Ti­tel der Dis­ser­ta­ti­on, wie Sie ihn in den Vor­gesprächen mit Ih­rer Be­treu­ungs­per­son ab­ge­stimmt ha­ben. Hier soll­ten Sie Ihr Vor­ha­ben u.a. durch die Be­ant­wor­tung der fol­gen­den Fra­gen ge­nau­er be­schrei­ben:

  • Wel­che Fra­ge­stel­lung wol­len Sie un­ter­su­chen, bzw. welche These verfolgen Sie in Ihrem Projekt?
  • Wie ist der Stand der For­schung und inwiefern ist Ihr Vorhaben forschungsrelevant?
  • Wel­che einschlägige Li­te­ra­tur werden Sie heranziehen und wieso?
  • Wel­che Me­tho­den wol­len Sie an­wen­den und wieso?

Betreuungszusage

Von Ihrer Betreuer*in erhalten Sie eine formlose schriftliche Stellungnahme, die Betreuungszusage. Sie enthält eine Einschätzung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation sowie zu Ihrem Dissertationsprojekt und zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres Studiums. Die Betreuungszusage ist Teil der Unterlagen, die Sie mit Ihrem Antrag auf Zulassung einreichen.

Betreuungsvereinbarung

Anders als die Betreuungszusage, dient die Betreuungsvereinbarung zur Klärung gegenseitiger Erwartungshaltungen mit dem Ziel, das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Dies dient auch der Qualitätssicherung der Planung und Durchführung Ihres Promotionsvorhabens. Nutzen Sie daher auch bereits die ersten Gespräche mit Ihrer potenziellen Betreuungsperson dazu, über die Art der Betreuung zu sprechen. Die Betreuungsvereinbarung muss ab dem WiSe 2023/2024 mit den Zulassungsunterlagen beim Studierendenservice eingereicht werden.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag muss erst nach der Zulassung zur Promotion überwiesen werden.

  • Studentenwerksbeitrag: 112,00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 131,15 Euro
    
(Semesterticket: 113,25 €, incl. Kulturticket, Stadt-Rad, Radspeicher
    sowie 17,90 € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung)
  • Verwaltungskostenbeitrag: 75,00 Euro
  • Summe: 318,15 Euro

Für Promotionsstudierende, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, gilt ein verminderter Semesterbeitrag:

  • Studentenwerksbeitrag: 112,00 Euro
  • Studierendenschaftsbeitrag: 131,15 Euro
    
(Semesterticket: 113,25 €, incl. Kulturticket, Stadt-Rad, Radspeicher
    sowie 17,90 € Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung)
  • Summe: 243,15 Euro

Um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Nachweis über Ihr Stipendium beim Studierendenservice vorlegen (Kopie der Bewilligung des Stipendiums reicht hier aus).

Finanzierungsmöglichkeiten der Promotion

Beschäftigung an der Leuphana

Stipendium an der Leuphana

Promotionsstipendien werden unregelmäßig ausgeschrieben. Informationen zu Themenschwerpunkt, finanziellem Umfang, Laufzeit sowie benötigten Unterlagen können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen: aktuelle Ausschreibungen
Die Ordnung über die Vergabe von Promotionsstipendien an der Leuphana Universität Lüneburg (Gazette 07/14) finden Sie hier.

Über ein Stipendium einer Stiftung

  • Angebote der deutschen Studienstiftungen
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
  • Bundesministerium für Bildung/Forschung
  • Forschungsstipendien für Promovierende und wiss. Nachwuchs (DAAD)
  • Stipendienlotse, Stipendiendatenbank des BMBF

Über eine Beschäftigung außerhalb der Universität

Sie können als Promovierende*r auch außerhalb der Universität einer Beschäftigung nachgehen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Voraussetzungen für die Zulassung

  • Hochschulabschluss
  • Sprachkenntnisse
  • Betreuungszusage
  • Betreuungsvereinbarung
  • Bewerbungsfristen
  • Zulassungsantrag
  • Zulassungsantrag / Kontakt Studierendenservice
  • Gute wissenschaftliche Praxis
  • Ethikrichtlinie der Universität
  • Promotionsordnung / Rechtliche Grundlage
  • Promotionsordnungen der Fakultäten

Voraussetzungen für die Zulassung

Hochschulabschluss

Anerkannt werden Diplom-, Magister- und Masterabschluss von Universitäten und Fachhochschulen sowie das 1. oder 2. Staatsexamen. Der Abschluss muss mit gehobenem Prädikat (mindestens "gut" d.h. besser als 2,6) bestanden sein.

Im Falle des ersten juristischen Staatsexamens ist eine Abschlussnote von mindestens „befriedigend“ erforderlich.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Abschlussnote und die Note Ihrer Master-/Magister- oder Examensarbeit eindeutig in Ihren Abschlussunterlagen ausgewiesen sind. Diese Noten können nicht nachträglich an der Leuphana ermittelt werden.

Die Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (https://anabin.kmk.org/anabin.html) festgestellt, sofern der Abschluss dort verzeichnet ist. Bitte beachten Sie, dass hierzu keine Vorabprüfung durch die Universität erfolgen kann.

Informationen zum Einstieg in die Promotion mit einem Bachelor-Abschluss (parallele Zulassung zum Master und zur Promotion) finden Sie auf unserer Webseite zum Doctoral Track.

Sprachkenntnisse

Für die Zulassung zur Promotion muss kein Nachweis von Deutschkenntnissen eingereicht werden. Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden. Die Veranstaltungen in den Modulen des Promotionsstudiums finden jedoch zum Teil in deutscher Sprache statt. Deshalb empfehlen wir dringend, sich bereits vor der Zulassung zur Promotion ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. DSH-Prüfung 2 oder TestDaF) anzueignen. Sie können auch die Sommeruniversität des International Center nutzen, um Deutschkenntnisse zu erwerben. Vor Ort berät Sie das Fremdsprachenzentrum gern über die Lehrangebote für Deutsch als Fremdsprache.

Bitte beachten Sie:
Für Zulassungen ab dem Wintersemester 2023/24 wird kein formaler Nachweis von Englischkenntnissen mehr benötigt. Englisch bleibt dennoch eine wichtige Wissenschaftssprache an der Leuphana. In der Betreuungsvereinbarung ist eine Verständigung mit der Erstbetreuung über erforderliche Englischsprachkenntnisse vorgesehen.

 

Betreuungszusage

Von Ihrer Betreuer*in erhalten Sie eine formlose schriftliche Stellungnahme, die Betreuungszusage. Sie enthält eine Einschätzung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation sowie zu Ihrem Dissertationsprojekt und zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres Studiums. Die Betreuungszusage ist Teil der Unterlagen, die Siemit Ihrem Antrag auf Zulassung einreichen.

Betreuungsvereinbarung

Anders als die Betreuungszusage, dient die Betreuungsvereinbarung zur Klärung gegenseitiger Erwartungshaltungen mit dem Ziel, das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Dies dient auch der Qualitätssicherung der Planung und Durchführung Ihres Promotionsvorhabens. Nutzen Sie daher auch bereits die ersten Gespräche mit Ihrer potenziellen Betreuungsperson dazu, über die Art der Betreuung zu sprechen. Die Betreuungsvereinbarung muss ab dem WiSe 2023/2024 mit den Zulassungsunterlagen beim Studierendenservice eingereicht werden.

Bewerbungsfristen

Für die Zulassung zur Promotion gibt es keine Bewerbungsfristen. Ein Antrag auf Zulassung kann zu jedem Zeitpunkt für das laufende oder kommende Semester gestellt werden. Bei Fragen zum Zulassungsantrag wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice

Zulassungsantrag / Kontakt Studierendenservice

Melanie Maselkowski | Fon: 04131-677-1407
Svenja Rehder | Fon: 04131-677-1417
Johanna Wille | Fon: 04131-677-1409

E-Mail: adminpromotion@leuphana.de

Gute wissenschaftliche Praxis

In der vom Se­nat be­schlos­se­nen "Richt­li­nie zur Si­che­rung gu­ter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis und zum Ver­fah­ren zum Um­gang mit wis­sen­schaft­li­chem Fehl­ver­hal­ten der Leu­pha­na Uni­ver­sität Lüne­burg" (so­ge­nann­te Ethik­richt­li­nie) sind die Rah­men­be­din­gun­gen für gute wis­sen­schaft­li­che Pra­xis fest­ge­legt.

Promotionsordnung / Rechtliche Grundlage

Die Promotionsordnung einer Fakultät beschreibt ausführlich die Voraussetzungen und das Verfahren zur Durchführung einer Promotion an der Leuphana Universität Lüneburg. In der Promotionsordnung sind daher festgelegt:

  •  Die Voraussetzungen zur Zulassung,
  •  das Verfahren zur Einreichung der Dissertation sowie
  •  der Ablauf der Disputation und
  •  Vorgaben für die Veröffentlichung der Dissertation.

Des Weiteren beschreibt die Promotionsordnung die Struktur des Promotionsstudiums, die Aufgaben der Promotionskommissionen und Gutachterausschüsse sowie der Promotionskollegs an der Leuphana Universität Lüneburg.

Die Promotionsordnung Ihrer Fakultät ist die rechtliche Grundlage Ihres Promotionsvorhabens, bitte machen Sie sich gründlich mit der entsprechenden Promotionsordnung vertraut.

Informationen zur kumulativen Dissertation als Alternative zu einer monographischen Dissertation finden Sie unter Promotion organisieren.

Nach der Zulassung

  • Zulassungsbescheid und Einschreibung
  • Rechtliche Grundlagen der Einschreibung
  • Überweisung der Semesterbeiträge
  • Studierendenausweis
  • Betreuungsvereinbarung
  • Promotion Organisieren
  • Einreise und Aufenthalt

Nach der Zulassung

Zulassungsbescheid und Einschreibung

Ihr Antrag auf Zulassung wird vom Studierendenservice geprüft und über die De­ka­na­te der Fa­kultäten an die zuständige Promotionskommission weitergeleitet. Die Kommissionen, die über die Zulassung entscheiden, tagen in der Regel mindestens zwei Mal pro Semester. Sie richten sich nach rein fachlichen Kriterien. Quoten oder Zulassungsgrenzen spielen keine Rolle. Eine Vorabeinschätzung des Zulassungsantrags ist leider nicht möglich.

Mit einer Nachricht über Ihre erfolgreiche Zulassung oder der Ablehnung können Sie in einer Zeitspanne von zwei bis drei Monaten rechnen (je nach Sitzungstermin der zuständigen Promotionskommission). Sie wird vom Studierendenservice an Sie gesendet.

Haben Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie nur noch die Immatrikulation (Einschreibung) beim Studierendenservice erledigen. Durch die Immatrikulation werden Sie als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender Mitglied der Fakultät, in der Sie zur Promotion zugelassen wurden. So erhalten Sie gewisse Rechte (z.B. Zugriff auf das Intranet, Semesterticket) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags), die erst mit der Exmatrikulation und dem damit verbundenen Ende der Mitgliedschaft wieder enden. Als Nachweis für die Mitgliedschaft dienen der Studierendenausweis bzw. die Immatrikulationsbescheinigung.

Die Frist für eine Einschreibung wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt und beträgt normalerweise 14 Tage nach Eingang des Schreibens.

Überweisung der Semesterbeiträge

Mit dem fristgerechten Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Leuphana Universität Lüneburg erfolgt die Einschreibung und später die Rückmeldung. Durch Einzahlung des Beitrags erklären Sie, Ihr Studium beginnen bzw. fortsetzen zu wollen. Es zählt der Tag das Zahlungseingangs auf dem Konto der Universität, die sogenannte Wertstellung.

Bitte achten Sie darauf, dass der korrekte Betrag überwiesen wird und dass der Verwendungszweck richtig und vollständig angegeben wird. Als Verwendungszeck bei einer Rückmeldung geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer (7-stellig) an. Bei einer Einschreibung geben Sie die Ihnen nach Studienplatzannahme zugewiesene Matrikelnummer (7-stellig) an. Es folgt danach jeweils der Name und der Vorname.

Nutzen Sie bitte in myCampus die zur Verfügung gestellten Zahlungsinformationen.

Bankverbindung der Leuphana Universität Lüneburg:

EmpfängerLeuphana Universität Lüneburg
IBANDE26 2505 0000 0199 9169 17
BICNOLADE 2 HXXX
KreditinstitutNorddeutsche Landesbank Hannover
Verwendungszweck

Matrikelnummer, Name, Vorname

Studierendenausweis

Innerhalb von 14 Tagen nach der Überweisung erhalten Sie mit der Post Ihren Studierendenausweis (incl. Semesterticket). Die Einschreibung bzw. Rückmeldung ist damit vollzogen.

Bitte achten Sie darauf, dass dem Studierendenservice Ihre aktuelle Postanschrift vorliegt. Sie können diese jederzeit über die Selbstbedienungsmöglichkei in myCampus ändern. Ist Ihre Heimatanschrift identlich mit der Postanschrift brauchen Sie nichts zu ändern. Ist Ihre Heimatanschrift jedoch z.B. in München und möchten die Unterlagen aber an eine andere Adresse (z.B. in Lüneburg) zugesandt haben, können Sie diese Anschrift als Postanschrift angeben.

Betreuungsvereinbarung

Für die Promotion schließen Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Betreuungsperson ab, in der Sie die gegenseitigen Erwartungen für das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent schriftlich festhalten. Dies dient der Qualitätssicherung der Planung und Durchführung Ihres Promotionsvorhabens. Die Betreuungsvereinbarung muss zusammen mit den Zulassungsunterlagen ab dem Wintersemester 2023/2024 beim Studierendenservice eingereicht werden.

Promotion Organisieren

Weitere Informationen für eine reibungslose Organisation Ihrer gesamten Promotionsphase finden Sie unter Promotion Organisieren.

Einreise und Aufenthalt

Informationen zu Einreise und Aufenthalt finden Sie auf den Seiten des International Office.