Auswirkungen Coronavirus auf die Schulpraktika
Auswirkungen Corona-Situation auf die Schulpraktika
Stand: 20.01.2023
Bei der Absolvierung von Schulpraktika können Studierende weiterhin in einzelfällen von Auswirkungen des Coronavirus betroffen sein. Auf dieser Seite möchten wir Studierende, Lehrende und Schulen zusammenfassend über den aktuellen Stand informieren.
Wir bitten gleichzeitig zu beachten, dass es ggfs. zu Anpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen kommen kann.
Regelungen für die einzelnen Schulpraktika
Weiterführende Informationen für alle Schulpraktika
Regelungen für die einzelnen Schulpraktika
Gemeinsame Regelungen für alle Schulpraktika
Welche Praktikumsform gilt grundsätzlich?
Grundsätzlich gilt für die Praktika im Frühjahr 2023 Präsenzpflicht. Es gelten alle üblichen Regelungen der Praktikumsordnung bzw. der jeweiligen Fachspezifischen Anlagen.
Kann ich ein Praktikum auch ohne Präsenz durchführen?
Es ist nicht vorgesehen, ein Praktikum ohne Präsenz durchzuführen. Sollte bei Ihnen individuell eine sehr besondere Situation vorliegen, die ggfs. einen Härtefall begründet, meldet Sie sich bitte zur individuellen Beratung in der Praktikumsstelle.
Ich muss mich absondern, fühle mich aber gesund und kann das Praktikum (ohne Präsenz) fortführen. Was muss ich tun?
Nach dem Auslaufen der Absonderungsverordnung des Landes Nds. mit Ablauf des 31.01.2023 gibt es keine Absonderungspflicht mehr. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich auch mit einer Corona-Infektion in die Schule gehen können, sofern Sie sich gesund fühlen. Sofern Sie sich aufgrund einer Corona-Infektion krank fühlen, gelten hierfür die gleichen Regelungen wie für alle anderen Krankheitsgründe auch. Grundsätzlich gilt natürlich weiterhin, dass man sich Krankheitsübertragungen in der Schule schützen angemessen schützen sollte.
Ich fühle mich (wegen einer Corona-Infektion oder einer anderen Krankheit) krank. Was muss ich tun?
- Melden Sie sich in der Schule und in der Praktikumsstelle und legen (ab dem dritten Tag) einen entsprechenden Nachweis bei (bzw. erläutern Sie, warum kein Nachweis möglich ist).
- Insg. bis zu zwei Fehltage (Kurzzeitpraktika, SPS 1 / LBS) bzw. bis zu neun Fehltage (Langzeitpraktikum) können im Rahmen des üblichen Praktikumszeitraums durch längere Anwesenheit an den anderen Tagen nachgeholt werden.
- Weitere Fehltage müssen im Anschluss an das Praktikum nachgeholt werden, sofern die Praktikumsschule dies ermöglicht. Melden Sie sich hierzu zur Absprache in der Praktikumsstelle.
Weitere Regelungen siehe in der Praktikumsordnung, welche wie üblich gilt.
Meine Praktikumsklasse bzw. meine Praktikumsschule ist „geschlossen“, was muss ich tun?
Wenn Ihre übliche Praktikumsklasse nicht in Präsenz an der Schule ist, stimmen Sie bitte mit der Schulleitung einen alternativen Einsatz ab. Dies kann z. B. ein Einsatz in einer anderen Lerngruppe sein oder die Unterstützung der Klasse im Distanzlernen.
Welche Schutzmaßnahmen gelten?
Grundsätzlich gelten alle schulischen Schutzmaßnahmen auch für Studierende. Sie können sich darüber unter mk.niedersachsen.de informieren. Sollten Sie das Praktikum in einem anderen Bundesland absolvieren, gelten die jeweiligen Regelungen vor Ort. Selbsttests werden, sofern diese aktuell vorgesehen sind, in der Regel durch die Schulen bereitgestellt.
Welche Besonderheiten gibt es beim Projektband?
Es ist davon auszugehen, dass Sie die Leistungen für das Projektband wie üblich erbringen können und der Zugang zu Schulen nicht (aufgrund von Corona) eingeschränkt ist. Bei Besuchen an Schulen gelten die üblichen Hygienemaßnahmen.
Welche Besonderheiten gibt es bei Unterrichtsbesuchen?
Es ist davon auszugehen, dass vorgesehene Unterrichtsbesuche (Langzeitpraktikum, SPS 2) wie üblich stattfinden können. Sollten Lehrende systematisch keine Besuche durchführen können, werden sie gebeten, sich in der Praktikumsstelle zu melden. Lehrende müssen sich in der Schule anmelden und es gelten die jeweils üblichen Hygienevorgaben.
Ich bin schwanger. Was muss ich tun?
Melden Sie sich zwecks individueller Beratung in der Praktikumsstelle.
Beratungsmöglichkeiten und Nachfragen
Grundsätzlich stehen für fachspezifische Fragen die jeweiligen Lehrenden in den Fächern bzw. Fachrichtungen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Bei übergreifenden Fragen oder Anliegen von Studierenden, Lehrenden oder Mentor*innen bzw. Schulleitungen stehen die Kolleg*innen aus der Praktikumsstelle per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.