Unsere Praktikumsschulen

Praxisanteile in den Studiengängen für ein Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
- unsere Praktikumsschulen und formalen Grundlagen

Unsere Praktikumsschulen

Die Schule ist der zentrale Lernort während des Praktikums. Daher ist für die Studierende die Wahl der Praktikumsschulen von besonderer Bedeutung – wobei grundsätzlich alle Schulen auch als Praktikumsschule in Frage kommen. Bei der Verteilung der Praktikumsplätze gilt es z.B. fachliche Aspekte („Wo kann eine gute Begleitung in den spezifischen Fächern gewährleistet werden, weil z.B. besondere Fachräume zur Verfügung stehen?“), räumliche Aspekte („Welche Schulen sind für Lehrende und Studierende erreichbar?“), Kapazitätsaspekte („Wie viele Praktikant*innen kann eine Schule maximal aufnehmen?“) und formale Aspekte („Welche Schulen sind berechtigt bzw. verpflichtet Praktikant*innen aufzunehmen?“) zu beachten.

Bei der Anmeldung zum Praktikum können Studierende mehrere Wunschschulen angeben. Diese Wünsche werden neben weiteren Kriterien bei der Schulzuweisung berücksichtigt.

Bei der Anmeldung zum Praktikum werden Studierenden alle Praktikumsschulen angezeigt. Grundsätzlich eignen sich alle Schulen als Praktikumsschulen, sofern sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Öffentliche Schule in Niedersachsen
  • Mindestgröße an Sollklassen erreicht
  • Mit ÖPNV i.d.R. zur ersten Unterrichtsstunde ab Hamburg Hbf oder Lüneburg in maximal 60 Minuten Fahrtzeit je Richtung erreichbar
  • Nach Möglichkeit: Erreichbarkeit mit Semesterticket.

Ergänzend sind auch Schulen wählbar, die nur zur zweiten Unterrichtsstunde mit dem ÖPNV erreichbar sind.

Um die Wunschmöglichkeiten zu erhöhen und eine Verteilung der Studierenden in der Fläche zu erreichen, können die Praktika auch an (bei der Anmeldung extra gekennzeichnete) Schulen, die mit dem ÖPNV nur sehr schwer, aber dafür mit dem Auto ab Lüneburg in ca. 45 Minuten erreichbar sind, absolviert werden.

Da im SPS 1 keine Unterrichtsbesuche stattfinden, ist die Erreichbarkeit hier nachrangig. Daher können Studierende in diesem Praktikum auch eine weiter entfernte Schule in einem der Landkreisen Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Harburg, Celle, Heidekreis, Stade, Rotenburg (Wümme) wünschen. Außerdem kann das SPS 1 im Ausland absolviert werden.

Alle Praktika können grundsätzlich nach Absprache auch an staatlich anerkannten Ersatzschulen abgeleistet werden. Ersatzschulen erhalten keine Ressourcen für die Durchführung der Praktika.

Einzelne Schulen stellen sich auf unserer Webseite vor.

Härtefälle

Aufgrund besonderer persönlicher Situationen, können Studierende einen Härtefallantrag stellen. Als Gründe hierfür kommen in Betracht:

  • Kinderbetreuung im eigenen Haushalt
  • Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt
  • Für die Wahl des Praktikumsortes relevante körperliche Beeinträchtigungen

Ein Härtefallantrag ist während der jeweiligen Praktikumsanmeldung online zu stellen. Laden Sie dazu einen entsprechenden Nachweis während der Online-Anmeldung zum jeweiligen Praktikum hoch.

Ein genehmigter Härtefallantrag hat zur Folge, dass Schulwünsche der/des Studierenden bevorzugt berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten Schule besteht jedoch nicht.