Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis muss durch geeignete Vorbilder und Rahmenbedingungen gelebt, gelehrt und eingeübt werden. Dadurch kann Fehlverhalten in der wissenschaftlichen Arbeit zwar nicht grundsätzlich verhindert, aber doch eingeschränkt werden.
Senat und Präsidium haben eine Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der Leuphana Universität Lüneburg beschlossen, die hier zum Download bereit steht.
Darüber hinaus stellen wir hier die Servicestellen vor, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Sachen gute Praxis unterstützen.
Die Pflege guter wissenschaftlicher Praxis an der Leuphana wird von Ombudspersonen für Professorinnen und Professoren sowie für die wissenschaftlich Mitarbeitenden unterstützt. Sie arbeiten ehrenamtlich und unabhängig. Sie beraten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Darüber hinaus können sie Verstöße gegen die Richtlinie an die universitätsinterne Ethik-Kommission weiterleiten. Sie sind daher auch die erste Anlaufstelle für die Universitätsmitglieder, bei Verdacht auf mögliche Verstöße gegen ethische Grundsätze, gemäß der Richtlinie guter wissenschaftlicher Praxis.
Ombudsperson für Professorinnen und Professoren
- Prof. Dr. Sigrid Bekmeier-Feuerhahn
- Prof. Dr. Werner Härdtle
Ombudsperson für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Apl. Prof. Dr. Dawid Friedrich
Dr. Mandy Schneider ist vorübergehend abwesend.
Die Kommission zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens überwacht die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und entscheidet, ob die vorgebrachten Fälle zu wissenschaftlichem Fehlverhalten zählen.
Mitglieder der Kommission zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Prof. Dr. Tim Dornis
Prof. Dr. Emer O'Sullivan
Prof. Dr. Hans-Heinrich Schleich
Dr. Jan Müggenburg
Florian von Stern (Mitglied); Fabian Metz (Vertretung)