Qualifizierungsfonds
Finanzielle Förderung für wissenschaftliche Qualifizierung
Die Graduate School unterstützt Forscher*innen im Rahmen des Qualifizierungsfonds (bisher sog. Nachwuchsförderfonds - NWF) bei verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie beispielsweise an einer Konferenz teilnehmen, einen kurzzeitigen Forschungsaufenthalt planen oder selbst eine Konferenz organisieren wollen, können Sie einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Die Höhe der Gesamtfördersumme pro Jahr kann dabei bis zu 4.000 Euro pro Person betragen.
Förderberechtigt sind Promovierende, Postdocs und Juniorprofessor*innen der Leuphana. Bitte folgen Sie der untenstehenden Navigation, um sich über Ihre persönlichen Möglichkeiten der Förderung zu informieren.
+++ Bitte beachten Sie folgenden Hinweis. +++
Für die tatsächliche Förderung einer Qualifizierungsmaßnahme aus dem Qualifizierungsfonds gelten die zum Zeitpunkt der Maßnahme an der Leuphana Universität Lüneburg gültigen arbeitsrechtlichen Regelungen für Beschäftigte hinsichtlich Reisen während der Corona-Pandemie analog.
Fördermöglichkeiten für Promovierende
Die Leuphana Universität Lüneburg bietet ihren Promovierenden die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen aus Mitteln des Qualifizierungsfonds (bisher sog. Nachwuchsförderfonds - NWF) zu erhalten. Die Höhe der Gesamtfördersumme pro Jahr kann dabei bis zu 2.600 Euro pro Person betragen.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung durch den Förderfonds ist die Zulassung zur Promotion an der Leuphana zum Zeitpunkt der zu fördernden Qualifizierungsmaßnahme. Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und dem jeweiligen Antragsformular.
Förderkategorie | Fördermaßnahme | Höhe der Zuwendung | Antragsformulare |
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Präsentieren und Vernetzen | Aktive Konferenzteilnahme | Deutschland: bis max. EUR 600 Europa: bis max. EUR 800 International: bis max. EUR 1.300 | Antrag [pdf] |
Präsentieren und Vernetzen | Grundsätzliche Konferenzteilnahme | max. EUR 400 | Antrag [pdf] |
Weiterbilden und Vernetzen | Teilnahme an einer Summer / Autumn / Winter / Spring School | 50% der tatsächlichen Kosten, max. EUR 1.000 | Antrag [pdf] |
Forschen und Vernetzen | Forschungsaufenthalte | Max. EUR 1.000 (nur Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt) | Antrag [pdf] |
Fördermöglichkeiten für Postdocs
Bereits promovierte Forscher*innen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Fördermaßnahmen im Rahmen ihrer Qualifizierung zu erhalten. Hierfür stehen Mittel aus dem Qualifizierungsfonds (bisher sog. Nachwuchsförderfonds - NWF) zur Verfügung. Die Höhe der Gesamtfördersumme pro Jahr kann dabei bis zu 4.000 Euro pro Person betragen.
Antragsberechtigt sind Postdocs mit Beschäftigungsverhältnis an der Leuphana oder mit Leuphana Stipendium. Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und dem jeweiligen Antragsformular.
Förderkategorie | Fördermaßnahme | Höhe der Zuwendung | Antragsformulare |
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Präsentieren und Vernetzen | Aktive Teilnahme an Konferenzen | Deutschland: bis max. EUR 600 | Antrag [pdf] |
Weiterbilden und Vernetzen | Teilnahme an einer Summer / Autumn / Winter / Spring School | 50% der tatsächlichen Kosten, max. EUR 1.000 | Antrag [pdf] |
Forschen und Vernetzen | Forschungsaufenthalte | max. EUR 1.000 (nur Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt) | Antrag [pdf] |
Forschen und Vernetzen "at home" | Konferenzorganisation an der Leuphana | max. EUR 2.000 | Antrag [pdf] |
Fördermöglichkeiten für Juniorprofessor*innen
Junior-Professor*innen der Leuphana haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Fördermaßnahmen zu erhalten. Hierfür stehen Mittel aus dem Qualifizierungsfonds (bisher sog. Nachwuchsförderfonds - NWF) zur Verfügung. Die Höhe der Gesamtfördersumme pro Jahr kann dabei bis zu 4.000 Euro pro Person betragen.
Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und dem jeweiligen Antragsformular.
Förderkategorie | Fördermaßnahme | Höhe der Zuwendung | Antragsformulare |
---|---|---|---|
Präsentieren und Vernetzen | Aktive Konferenzteilnahme | Deutschland: bis max. EUR 600 | Antrag [pdf] |
Forschen und Vernetzen "at Home" | Konferenzorganisation an der Leuphana | max. EUR 2.000 | Antrag [pdf] |
Förderrichtlinie und Antragsformulare
Antragsfristen
15. Januar, 12 Uhr
15. Mai, 12 Uhr
15. September, 12 Uhr
Sollte der 15. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, endet die Frist am nächsten Arbeitstag um 12 Uhr.
Bitte beachten Sie:
Der ausgedruckte Antrag auf Förderung muss in der Graduate School eingegangen sein, bevor die Fördermaßnahme beginnt!
Aufgrund der aktuellen Situation ist es nicht möglich Anträge persönlich abzugeben! Bitte senden Sie Ihren Antrag daher wie sonst auch üblich per (Haus-)Post.
Bitte beachten Sie zusätzlich:
Ein per E-Mail eingereichter Antrag kann gemäß der Förderrichtlinie - vgl. Buchstaben b) u. c) - nur dann als fristgerecht gewertet werden, wenn dieser vollständig und bevor das Projekt / die Maßnahme (z.B. Konferenzteilnahme) begonnen hat eingegangen ist sowie spätestens zwei Tage nach Ende der jeweiligen Förderrunde in Papierform eingegangen ist.
Kontakt Qualifizierungsfonds
Graduate School
Qualifizierungsfonds
Universitätsallee 1 C14.124
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677- 2402
gradschool.qf@leuphana.de