Landesstipendium
Die Stipendien des Landes Niedersachsen sind vorgesehen für besonders begabte Studierende aus sogenannten „bildungsfernen Schichten“, Studierende der ersten Generation sowie Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben. Hierbei werden in diesem Jahr aufgrund des Krieges in der Ukraine vor allem ukrainische Flüchtlinge besonders berücksichtigt. Es können auch soziale Gründe, z. B. die angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement relevant sein.
Bewerbungszeitraum
Der nächste Bewerbungszeitraum ist vom 19. September - 9. Oktober 2024. Die schriftliche Bewerbung erfolgt über ein Online-Portal der Leuphana, bei dem Sie sich registrieren müssen und welches im Bewerbungszeitraum freigeschaltet ist.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Studierende, die sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Immatrikulation im Wintersemester
- Studierende, die im Wintersemester 2024/25 an der Leuphana Universität Lüneburg in Bachelorstudiengängen des Colleges ab dem 3. Fachsemester oder in Masterstudiengängen der Graduate School ab dem 1. Fachsemester eingeschrieben sind.
- Internationale Studierende sind nur antragsberechtigt, wenn sie in dem jeweiligen Studiengang einen Abschluss anstreben.
2. Überdurchschnittliche Studienleistungen
- Die Stipendien werden aufgrund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigung vergeben. Die Bewertung der Leistungen bzw. Befähigung erfolgt anhand der eingereichten Leistungsnachweise. Bei Notengleichheit wird die Anzahl der Kreditpunkte (CP) in die Auswahlentscheidung mit einbezogen.
3. Prüfungsleistungen mind. 50%
- Studierende, die mindestens 50% der regulär zu erbringenden Kreditpunkte (CP) in den vorangegangenen Fachsemestern erbracht haben. Der Leistungsnachweis sollte in Form eines Transcript of Records der Leuphana Universität Lüneburg erfolgen.
- Studierende im ersten Mastersemester oder im ersten Semester eines Zweitstudiums weisen dies über ein Bachelorzeugnis oder ein Zeugnis eines gleichwertigen Abschlusses nach.
4. Innerhalb der Regelstudienzeit (+2)
- Studierende, die die Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester des Vollzeit- bzw. Teilzeitstudiums mit Beginn des Wintersemesters, in dem das Stipendium vergeben wird, nicht überschritten haben.
- Bei einem Teilzeitstudium werden entsprechend des Studienumfangs verlängerte Regelstudienzeiten zugrunde gelegt. Besondere Härtefälle können zudem auf Antrag berücksichtigt werden.
5. Kein Urlaubssemester
- Studierende, die sich nicht in einem Urlaubssemester befinden.
6. Keine Doppelförderung
- Studierende, die in dem Wintersemester, in dem das Stipendium vergeben wird, nicht bereits über Stipendien, die über mehrere Monate gezahlt werden (z.B. das Deutschlandstipendium), gefördert werden, bzw. ein Stipendium nach dem Stipendienprogramm für ausländische Studierende erhalten.
7. Erfüllen mindestens eines der 3 Hauptkriterien:
- Studierende der ersten Generation, also jene, deren Eltern über keinen (Fach-) Hochschulabschluss verfügen.
- Studierende, deren Eltern beide über keinen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss verfügen.
- Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben. So können auch Studierende, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, berücksichtigt werden.
Nebenkriterien
Ergänzend können folgende Nebenkriterien bei der Auswahl berücksichtigt werden:
8. Soziale Umstände
- Studierende, die aus Familien mit mehr als drei Kindern stammen,
- Studierende, die aufgrund chronischer Erkrankung,
- der Alleinerziehung von Kindern oder
- der Pflege naher Angehöriger
in ihrer Studierfähigkeit eingeschränkt sind.
9. Ehrenamtliches Engagement
- Studierende, die in der studentischen bzw. akademischen Selbstverwaltung oder im Allgemeinen durch herausragendes ehrenamtliches Engagement tätig sind.
Kontakt
Dörte Krahn
Katharina Mittrach
Leuphana Universität Lüneburg
Private Hochschulförderung
E-Mail: foerdern@leuphana.de