Fragen und Antworten zum Thema Anrechnung

FAQ zum Thema "Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Lernergebnissen auf einen Hochschulstudiengang"

Im Folgenden führen wir Themen auf, denen wir im Rahmen unserer Beratungspraxis zum Thema "Anrechnung" immer wieder begegnen. Studierende und Studieninteressierte möchten wissen, ob es sich lohnt, sich Lernergebnisse aus vergangenen Lernprozessen anrechnen zu lassen und wie dies geht.

Näheres dazu können Sie dem folgenden FAQ entnehmen.

Einige wichtige Hinweise:

  • Das FAQ bezieht sich auf die Anrechnungsverfahren in den berufsbegleitenden Studiengängen an der Professional School der Leuphana Universität Lüneburg. In Studiengängen des College und der Graduate School können die Anrechnungsverfahren anders aussehen.
  • Das FAQ ist im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojektes „KomPädenZ Potenzial“ entstanden und mit den beiden Zielstudiengängen des Projektes, dem berufsbegleitenden Bachelor Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher** und dem berufsbegleitenden Master Sozialmanagement, sowie Vertreter_innen der Professional School abgestimmt. Es kann dennoch sein, dass in einzelnen Studiengängen abweichende Regelungen gelten. Kontaktieren Sie daher immer auch die Studiengangskoordination, wenn Sie einen konkreten Anrechnungswunsch haben. (**zum Anrechnungsprozess in diesem Studiengang finden Sie am Ende dieser Seite auch einen Flyer mit Kompaktinformationen zum Herunterladen im PDF-Format.)
  • Das FAQ wurde nach dem Stand der aktuellen rechtlichen Regelungen erstellt und zuletzt im August 2017 überprüft.

Grundsätzliches zur Anrechnung von Lernergebnissen

  • Warum sollte ich mir bereits geleistete Lernergebnisse anrechnen lassen?
  • Welche Vorleistungen kann ich mir anrechnen lassen?
  • Welche Kriterien werden zur Beurteilung der sogenannten Gleichwertigkeit herangezogen?
  • Reduziert sich bei einer positiven Bewilligung der Semesterbeitrag?
  • Welche Auswirkung hat die Anrechnung auf meinen Notendurchschnitt?

Grundsätzliches zur Anrechnung von Lernergebnissen

Warum sollte ich mir bereits geleistete Lernergebnisse anrechnen lassen?

Eine An­rech­nung führt zur Ver­mei­dung unnöti­ger Dop­pe­lun­gen im Lern­pro­zess und zu ei­ner zeit­li­chen Ent­las­tung während des Stu­di­ums. Das be­deu­tet je­doch nicht, dass sich die Stu­di­en­dau­er verkürzt, da in der Regel einzelne Studienmodule und nicht vollständige Semester angerechnet werden.

Welche Vorleistungen kann ich mir anrechnen lassen?

Die Vorleistungen, welche Sie sich anrechnen lassen können, beziehen sich auf alle möglichen Lernsituationen, in denen Sie Kompetenzen erworben haben. Die Kompetenzen können über verschiedene Lernwege und –methoden und an verschiedenen Lernorten ausgebildet worden sein. Das kann in sogenannten formalen, nicht-formalen und informellen Lernprozessen stattgefunden haben. Formales Lernen findet an Einrichtungen der allgemeinen oder beruflichen Bildung statt und führt zur Zertifizierung in rechtlich geregelten Bildungs- oder Ausbildungsgängen. Nicht formales Lernen findet außerhalb eines der Hauptsysteme der allgemeinen oder beruflichen Bildung statt (beispielsweise im Rahmen einer Fort- und Weiterbildung) und führt nicht unbedingt zu einer Zertifizierung. Informelles Lernen findet im Alltag, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit statt.  Es ist nicht strukturiert und führt normalerweise nicht zur Zertifizierung. Das heißt, es geht nicht nur um Qualifikationen, die Sie in besuchten Weiterbildungen erworben haben, sondern auch um berufliche Tätigkeiten, Praktika, Aufgaben im Ehrenamt usw.

Der Nachweis informell erworbener Kompetenzen und der für die Anrechnung auf ein Studium erforderliche Niveauabgleich ist allerdings vergleichsweise aufwendig. Daher bieten sich formal und nicht-formal erworbene Lernergebnisse für die Anrechnung auf ein Studium eher an, da dies zu einer tatsächlichen Zeitersparnis für Sie führen kann. Ihre informell erworbenen Leistungen können Sie zum Beispiel im Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz mit einbringen, um Bonuspunkte zu erwerben. Zudem können Themen aus informellen Kontexten ggf. im Rahmen von Prüfungsleistungen reflektiert werden und bieten sich daher evtl. als Thema für eine Hausarbeit o.ä. an.

Welche Auswirkung hat die Anrechnung auf meinen Notendurchschnitt?

Die eingebrachte Leistung wird in der Regel nicht benotet. Sie erhalten einen entsprechenden Vermerk in Ihrem Zeugnis. Da die Durchschnittsnote Ihres Studienabschlusses aufgrund der Anrechnung aus weniger Einzelnoten gebildet wird, hat die Anrechnung ggf. Auswirkung auf Ihren Notendurchschnitt.

Welche Kriterien werden zur Beurteilung der sogenannten Gleichwertigkeit herangezogen?

Es geht hierbei um die Feststellung der Gleichwertigkeit der erbrachten Lernergebnisse und Kompetenzen, nicht um eine Gleichartigkeit. Die Lernergebnisse der außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen werden systematisch mit den relevanten Modulen des Studienganges verglichen. Es findet sozusagen ein Inhalts-, Niveau- und Umfangabgleich Ihrer eingereichten Vorleistungen statt. Dabei müssen die Lernergebnisse in allen drei Kategorien mit denen des jeweiligen Studienmoduls überwiegend vergleichbar, aber nicht identisch sein. Die Hochschule prüft dabei, ob es wesentliche Unterschiede zwischen dem Referenzmodul des Studiengangs und der von Ihnen eingereichten Vorerfahrungen gibt. Nur wenn von Seiten der Hochschule solche wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Reduziert sich bei einer positiven Bewilligung der Semesterbeitrag?

Eine positive Bewilligung eines Anrechnungsantrags wirkt sich nicht auf den Semesterbeitrag aus.

Was kann ich mir in den berufsbegleitenden Studiengängen der Leuphana Universität anrechnen lassen

  • Wie viele Module kann ich mir anrechnen lassen?
  • Kann ich mir auch nur Teile eines Moduls anrechnen lassen?
  • Kann ich auch mehrere kleine Fortbildungen einreichen, um mir ein Modul anrechnen zu lassen?
  • Kann ich mir mit einem Antrag auf Anrechnung gleich mehrere Module anrechnen lassen?
  • Kann ich eine Anrechnung für jedes Modul beantragen?
  • Kann ich durch eine rückwirkende Anrechnung auch eine bereits abgelegte Prüfung korrigieren?
  • Kann ich mir auch Lernergebnisse anrechnen lassen, um die Bachelor-Master-Lücke (so genanntes "CP-Delta") zu schließen?

Was kann ich mir in den berufsbegleitenden Studiengängen der Leuphana Universität anrechnen lassen

Wie viele Module kann ich mir anrechnen lassen?

Sie können sich durch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen maximal die Hälfte der Kreditpunkte des Studiengangs anrechnen lassen, dabei sind auch die ggf. bereits pauschal angerechneten Module mit zu berücksichtigen.

Kann ich mir auch nur Teile eines Moduls anrechnen lassen?

Nein, Sie können sich nur ganze Module anrechnen lassen. Das Modul sollte auf dem Formblatt „Antrag auf Anrechnung“ mit der korrekten Bezeichnung, so wie in der Rahmenprüfungsordnung ausgewiesen, benannt sein.

Kann ich auch mehrere kleine Fortbildungen einreichen, um mir ein Modul anrechnen zu lassen?

In den Modulen der Hochschule befassen Sie sich vertieft mit einem Themenfeld, das Sie auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand vermittelt bekommen. In der Regel ist dies durch den Besuch kleinerer Fortbildungen, z.B. ein- und zweitägiger Veranstaltungen, nicht möglich. Daher ist die Sammlung von kleinen Fortbildungen in der Regel nicht geeignet, um auf ein Hochschulmodul angerechnet zu werden.

Kann ich mir mit einem Antrag auf Anrechnung gleich mehrere Module anrechnen lassen?

Nein, pro Antrag kann Ihnen jeweils nur ein Modul angerechnet werden.

Kann ich eine Anrechnung für jedes Modul beantragen?

Es gibt Module, die aus konzeptionellen Gründen des Studiengangs nicht angerechnet werden können (z.B. im Bachelor Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher das praxisbezogene Studienprojekt). Auch die Bachelor- bzw. die Masterarbeit ist von der Anrechnungsmöglichkeit ausgenommen.

Kann ich durch eine rückwirkende Anrechnung auch eine bereits abgelegte Prüfung korrigieren?

Nein, das ist nicht möglich.

Kann ich mir auch Lernergebnisse anrechnen lassen, um die Bachelor-Master-Lücke (so genanntes "CP-Delta") zu schließen?

Ja, das ist möglich. Informationen zu diesem speziellen Anrechnungsanliegen finden Sie hier.

Wie stelle ich einen Antrag auf Anrechnung meiner Lernergebnisse und mit welchem Zeitaufwand ist die Antragstellung verbunden?

  • Wie kann ich eine Anrechnung meiner bisherigen außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen erlangen?
  • Was passiert, wenn mein Antrag auf Anrechnung positiv entschieden wird?
  • Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Anrechnung entschieden wird?
  • Wie kann ich die Bearbeitungszeit verkürzen?
  • Was für ein Zeitaufwand kommt für die Antragstellung auf mich zu?
  • Meine eingereichte Vorleistung beinhaltet keine Prüfung oder ein Zeugnis. Kann ich diese trotzdem angerechnet bekommen?
  • Wer prüft den Antrag?
  • Wo muss ich meinen Antrag einreichen?
  • Gibt es bestimmte Fristen für die Antragseinreichung?

Wie stelle ich einen Antrag auf Anrechnung meiner Lernergebnisse und mit welchem Zeitaufwand ist die Antragstellung verbunden?

Wie kann ich eine Anrechnung meiner bisherigen außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen erlangen?

Sie müssen hierzu einen Anrechnungsantrag beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Hierfür füllen Sie das Formblatt „Antrag auf Anrechnung“ aus, welches Sie auf der Internetseite der Professional School finden (für Bachelorstudiengänge hier und für Masterstudiengänge hier).

Zusätzlich fügen Sie als Anhang ein Kompetenzportfolio bei, d.h. Sie fassen alle Dokumente zusammen, die Aussagen über Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Ihr Wissen erhalten und einen Bezug zu Ihren Ziellernergebnissen des anzurechnenden Moduls haben. Es ist sinnvoll, sich hierfür mit den Lernergebnisbeschreibungen im Modulhandbuch des Studiengangs vertraut zu machen. Zusätzlich ist eine kurze, schriftliche Reflexion einzureichen, die der Einordnung der außerhochschulischen Lernerfahrungen dienen soll. Hierzu achten Sie bitte auf die vorgegebenen Leitfragen auf der Internetseite. Abgerundet wird Ihr Antrag sinnvollerweise durch eine abschließende Liste, welche die anzurechnenden Leistungen zusammenfasst und jeweils Angaben zu Zeitumfang und Lehrendenqualifikation beinhaltet.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Anrechnung entschieden wird?

Diese Frage ist schwer zu beantworten. Es kommt vor allem auf die Vollständigkeit Ihrer einzureichenden Unterlagen an. Der Prozess wird außerdem von der Anzahl der eingehenden Anträge beeinflusst, welche der Prüfungsausschuss jeweils prüfen muss.

Wie kann ich die Bearbeitungszeit verkürzen?

Sie können die Bearbeitungszeit Ihres Antrags deutlich verkürzen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen in der genannten Form vollständig einreichen und durch eine gute Vorbereitung und Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit zu einem reibungslosen Ablauf beitragen.

Bedenken Sie, dass eine Anrechnung u.a. von der Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen abhängt. Hilfreich ist es zum Beispiel dem Antrag eine Liste beizulegen, die die anzurechnenden Leistungen zusammenfasst und jeweils mit Angaben zu Zeitumfang und Qualifikation der Lehrenden ergänzt.

Setzen Sie sich daher rechtzeitig direkt mit Ihrer Studiengangskoordination in Verbindung.

Was für ein Zeitaufwand kommt für die Antragstellung auf mich zu?

Ein „Antrag auf Anrechnung“ mit dem dazugehörigen Anrechnungsportfolio verlangt eine ausführliche Selbstreflexion über ihre eigenen Kompetenzen. Es ist deshalb schwer zu sagen, wie groß der individuelle zeitliche Aufwand ist, da dieser vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Meine eingereichte Vorleistung beinhaltet keine Prüfung oder ein Zeugnis. Kann ich diese trotzdem angerechnet bekommen?

Eine absolvierte Prüfung ist keine Bedingung für die Anrechnung von Vorleistungen. Bei Gleichwertigkeit der Lernergebnisse ist eine Anrechnung daher trotzdem möglich. Unterschiedliche Prüfungsformen spielen keine Rolle bei der Anrechnung und der Antrag kann bei Gleichwertigkeit in Bezug auf die Kriterien bewilligt werden.

Wer prüft den Antrag?

Ihr Antrag wird vom zuständigen Prüfungsausschuss geprüft und letztlich von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben.

Wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Der Antrag muss i.d.R. bei der/dem Koordinator/in Ihres Studiengangs eingereicht werden. Diese/r leitet den Antrag nach einer ersten Prüfung auf Vollständigkeit an den Prüfungsausschuss der Professional School weiter.

Gibt es bestimmte Fristen für die Antragseinreichung?

Für die Antragseinreichung gibt es keine feste Frist, wobei es sinnvoll ist, wenn sie die Anrechnung einer außerhochschulisch erworbenen Kompetenz beantragen wollen, die notwendigen Formulare  zeitnah auszufüllen und dann schnellstmöglich abzugeben. Dadurch gewährleisten Sie eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens und verlieren bei einer evtl. Ablehnung Ihres Anrechnungsantrags keine Zeit um das Modul ggf. noch im selben Semester zu absolvieren.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Anrechnung positiv entschieden wird?

Im Falle einer positiven Bewertung Ihres Antrags auf Erlass eines oder mehrerer Studienmodule durch den zuständigen Prüfungsausschuss wird Ihnen die entsprechende Modulprüfung erlassen. Es steht Ihnen frei, die mit dem angerechneten Modul verbundenen Präsenzveranstaltungen trotz der erfolgten Anrechnung zu besuchen, um z.B. Ihre Kenntnisse mit Ihren Kommiliton/innen zu diskutieren und aktuelle Informationen zum Thema zu erhalten.

Download Kompaktinformationen

Hier finden Sie einen Flyer mit Kompaktinformationen zum Anrechnungsprozess im berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang "Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher" im PDF-Format. 

Projektförderung "KomPädenZ Potenzial"

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Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen ©Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen

"KomPädenZ Potenzial" ist ein Ein­zel­pro­jekt im Rah­men des Bund-Länder-Wett­be­werbs "Auf­stieg durch Bil­dung: of­fe­ne Hoch­schu­len" (externer Link).

 

Projektfinanzierung

"KomPädenZ Potenzial" wird finanziert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (externer Link).

 

Ansprechperson für individualisierte Studienverläufe