Ihre Fragen FAQ
Sie haben Fragen rund um das Praxisprojekt?
Wir haben hier die häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kanzler unter i.kanzler@leuphana.de
Anmeldung des Praxisprojektes
Das Modul Praxisprojekt umfasst eine Praxisphase von mind. 10 Wochen Dauer. Das Praxisprojekt umfasst 3x*5=15 CP (entspricht einer Vollzeitbeschäftigung) und setzt sich aus dem Modul „Praxisprojekt (Ma-IngI-13)“ des Majors sowie zwei Modulen der Herangehensweise „praxisorientiert“ im Komplementärstudium(KS-SWp, KS-GWp, KS-NWp oder KS-ITWp) zusammen. Die Belegung der Module „Praxisorientierte Zugänge zu den Naturwissenschaften“ und „Praxisorientierte Zugänge zu inter-und transdisziplinären Wissenschaften“ des Komplementärstudiums wird empfohlen.
Das Praxisprojekt wird mit dem Formular "Anmeldung und Plan zum Praxisprojekt" mind. 2 Wochen vor Beginn des Praxisprojektes angemeldet. Auf der 2. Seite der Anmeldung ist anzukreuzen, ob das Praxisprojekt mit der Bachelor-Arbeit kombiniert wird sowie die Wahl der Kombination des Praktikums mit zwei Perspektiven der praxisorientierten Herangehensweisen. Die Anmeldung wird nur angenommen, wenn auch bereits die Betreuung von Seiten der Leuphana sichergestellt ist und die entspr. Unterschrift des/der Betreuenden vorliegt.
Die entsprechende Anmeldung zu den jeweiligen Modulen muss über qis eigenständig vorgenommen werden.
Auswahl der Praxisprojektstelle
Der/Die Studierende ist verpflichtet, sich selbständig um eine Praxisprojektstelle zu bemühen. Das Unternehmen, in dem das Praxisprojekt absolviert wird, muss im ingenieurwissenschaftlichen Bereich tätig sein. Eine örtliche Beschränkung bei der Auswahl des Unternehmens gibt es nicht.
Betreuung im Praxisprojekt
Der/Die Studierende wählt entspr. des zugewiesenen Aufgabengebietes im Praxisprojekt einen/eine Professor/Professorin aus, der/die die Betreuung im Praxisprojekt übernimmt. I.d.R. wird dies dann auch der Erstprüfer der Bachelor-Arbeit sein.
Dauer des Praxisprojektes
Die Dauer des Praxisprojektes beträgt mind. 10 Wochen. Eine thematische Koppelung der Bachelor-Arbeit an das Aufgabenfeld des Praxisprojekts ist möglich. Dadurch verlängert sich die Praxisphase um die für die Erstellung der Bachelor-Arbeit vorgesehene Zeitdauer, um eine gleichzeitige Bearbeitung zu ermöglichen.
Eine Verlängerung des Praxisprojekts ist möglich. Diese ist aber mind. 2 Wochen vor Ablauf des Vertrages zu beantragen. Viele Betriebe vergeben grundsätzlich Verträge mit längerer Laufzeit (z.B. 6 Monate). Das ist selbstverständlich auch möglich, aber die Zeit, die über das Pflichtpraktikum hinausgeht, gilt als freiwilliges Praktikum.
Praxisprojektbericht
Wird das Modul Praxisprojekt (MA-Ingl-13) nicht mit dem Modul Bachelor-Arbeit kombiniert, muss nach Beendigung des Praxisprojekts eine Prüfungsleistung in Form einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (Praxisprojektbericht) angefertigt werden, der dem/der betreuenden Professor/in 4 Wochen nach Beendigung des Praxisprojektes vorzulegen ist. Der Umfang des Berichtes ist vorab mit dem/der betreuenden Professor/in abzustimmen (i.d.R. reicht ein Umfang von 10 - 15 Seiten aus).
Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit
Wird das Modul Praxisprojekt (MA-IngI-13) mit dem Modul Bachelor-Arbeit kombiniert, muss die Bachelor-Arbeit 2 Wochen vor Vertragsende angemeldet werden. Hier muss unbedingt der Antrag im Original bei Frau Kanzler eingereicht werden.
Bachelor-Kolloquium
Parallel zur Bachelor-Arbeit findet die Veranstaltung „Bachelor-Kolloquium“ statt. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung erfolgt über mystudy.
Im begleitendem Kolloquium (3 CP) werden die Studierenden betreut und müssen in Referatform über den Fortschritt ihrer Arbeit berichten.
Prüfer Bachelor-Arbeit
Gem. § 20 der RPO kann als Prüfer bestellt werden, wer Mitglied oder Angehöriger der Leuphana Universität oder einer anderen Hochschule ist und in dem betreffenden Prüfungsfach oder in einem Teilgebiet zur selbständigen Lehre berechtigt ist.
Mit Zustimmung der oder des Erstprüfenden kann der zuständige Prüfungsausschuss auch eine externe Praxisvertreterin oder einen externen Praxisvertreter als Zweitgutachterin oder Zweitgutachter bestellen. In diesem Fall muss die oder der Erstprüfende Mitglied einer der für den Studiengang verantwortlichen Fakultäten sein.
Externe Gutachtende müssen mind. einen Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss nachweisen können. Der Nachweis über den akademischen Grad, Publikationen sowie einen Lebenslauf und Kontaktdaten müssen dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit beigefügt werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet abschließend über die Prüferbestellung.
Bearbeitungszeit Bachelor-Arbeit
Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 9 Wochen und beginnt nach Erhalt des Zulassungsbescheids und muss spätestens zum festgesetzten Abgabetermin im Info-Portal (Gebäude 8, Campus Scharnhorststr.) abgegeben werden.
Krankheit während der Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit
Sollten Sie während der Bearbeitungsphase der Bachelor-Arbeit prüfungsunfähig erkranken, muss der Nachweis darüber spätestens 5 Werktage nach Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung im Studierendenservice vorliegen. Darüber hinaus müssen auch Erst- und Zweitprüfer über die Erkrankung in Kenntnis gesetzt werden. Bei festgestellter Prüfungsun-fähigkeit durch den Prüfungsausschuss verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Nähere Infos entnehmen Sie bitte folgender Internetseite: www.leuphana.de/services/studierendenservice/pruefungen/college.html
Praxisprojektverwaltung
- Ingrid Kanzler