Technik und Formales

Hybride Lehre bedeutet an der Leuphana synchrone Lehre mit Teilnehmenden vor Ort und online zugeschalteten Teilnehmenden. Ein Teil der Studierenden befindet sich also auf dem Campus und nimmt an der Veranstaltung teil, während andere über einen Meetingraum, z.B. über den Videokonferenzdienst Zoom, anwesend sind. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Interaktionsmöglichkeiten, die je nach Lehrveranstaltung und didaktischem Setting variieren können.

Technik und technischer Support

Um eine Lehrveranstaltung im hybriden Format abzuhalten, ist es erforderlich, dass zusätzlich zur installierten Raumkamera und dem Richtmikrofon folgende Infrastruktur geschaffen wird:

  • Einrichtung einer Zoom-Videokonferenz und Bereitstellung der Zugangsdaten an die online zugeschalteten Teilnehmenden
  • Verbindung des USB-Kabels mit einem Computer, um Bild und Ton des Raums in die Videokonferenz einzuspeisen
  • Anschluss eines (desselben) Computers via HDMI oder VGA, um die Videokonferenz im Raum selbst zu projizieren.

Eine ausführliche Anleitung zum Setup haben die Kolleg*innen des AVM erstellt. Die neu angeschafften und installierten Raumkameras und Richtmikrofone werden ihnen auch gewartet. Unabhängig davon ist es u.U. empfehlenswert, schon bei der Planung der hybriden Szenarien studentische Co-Moderator*innen mit einzuplanen, die während der Sitzung ein Auge auf den reibungslosen Ablauf und die Technik haben.

Mittlerweile sind 84 Räume auf dem Campus mit Videotechnik für hybride Veranstaltungen ausgestattet. Eine Kurzanleitung zur Nutzung der Technik steht Ihnen dabei auch in jedem Raum zur Verfügung. Weitere mobile Kameras (mit Stativ) sowie Meeting-Owls stehen Ihnen für die Dauer Ihrer Sitzung beim Team des AVM zur Ausleihe zur Verfügung.

Übertragung von Bild und Ton

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Bild und Ton übertragen werden? Grundsätzlich gilt: Bild und Ton werden nicht aufgezeichnet. Die Daten dürfen nicht manuell gespeichert und verarbeitet werden. Es ist nicht erlaubt, das nichtöffentlich gesprochene Wort anderer unbefugt aufzunehmen, dies stellt einen Verstoß gem. § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar. Die Veranstaltungsteilnehmer*innen sollten darauf ausdrücklich hingewiesen werden.

Audio- und Videoübertragen der Studierenden vor Ort sind nur für die Zeiten zulässig, in denen die Teilnehmenden miteinander interagieren. Hält die Lehrperson oder ein*e Teilnehmer*in beispielsweise einen Vortrag, darf keine Videoübertragung der vor Ort teilnehmenden Studierenden erfolgen; die Kamera ist in diesen Phasen entsprechend auf die sprechende Person auszurichten.

Studierende, die online zugeschaltet sind, sollten bei interaktiven Lehrveranstaltungen ihre Kamera und bei Bedarf auch das Mikrofon aktivieren. Ihnen muss jedoch auch gestattet werden, ohne die Nutzung einer Kamera oder eines Mikrofons über das Videokonferenzsystem an der Veranstaltung teilzunehmen. In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie die Videokonferenzschaltung mit einem Passwort sichern und den Studierenden dieses für ihre Teilnahme übermitteln.

Tipp: Lehrpersonen wird empfohlen, mit den Studierenden darüber zu sprechen, wie es sich anfühlt, auf einen Bildschirm mit schwarzen Kacheln zu blicken. Idealerweise erstellen Lehrpersonen gemeinsam mit den Studierenden Regeln für die hybride Lehrveranstaltung. Dazu hilfreich sind auch die Empfehlungen für eine offene und faire digitale Lehr- und Lernkultur, die zu Beginn des Wintersemesters 20/21 gemeinsam von Lehrenden und Studierenden erarbeitet wurden.

Datenschutz

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt bei der Übertragung von Bild und Ton gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Um darüber eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, finden Sie nähere Informationen dazu in den Datenschutzhinweisen für hybride Lehrveranstaltungen.