ERASMUS+ Personalmobilität
1. Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Mit Gastdozenturen soll die europäische Dimension der Gasthochschule gestärkt, deren Lehrangebot ergänzt und Fachwissen Studierenden vermittelt werden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit soll dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Bedingungen:
- Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der teilnehmenden Person ist.
- Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen (ohne Reisezeiten) und zwei Monaten; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Arbeitswoche.
- Lehraufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung von anderer Seite erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.
Förderfähiger Personenkreis:
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Professor*innen und Dozent*innen im Ruhestand
Lehrbeauftragte können gefördert werden, wenn eine längerfristige Anbindung an die Universität gegeben ist und/oder ein deutlich erkennbares universitäres Interesse an der Personalmobilität besteht, z.B. Aufbau/Weiterentwicklung eines Studentenaustauschs und/oder Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme; die Zustimmung der jeweiligen Fakultät ist einzuholen.
Auch Personal aus in einem anderen Programmland ansässigen Unternehmen oder Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind, kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
2. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Gefördert werden darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.
Bedingungen und förderfähiger Personenkreis:
- Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage (ohne Reisetage) und höchstens zwei Monate.
- Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Beispiele für Weiterbildungsformate
- Hospitationen und Job Shadowing
- Teilnahme an Workshops, Seminaren und Sprachkursen
Vorteile einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken:
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
3. Fördersätze Personalmobilität
Die aktuellen Fördersätze finden Sie auf unseren Webseiten.
Kontakt
Eva Voßhagen
Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
C14.111b
+49.4131.677-1073
eva.vosshagen@leuphana.de
Carola Pellenwessel
Geschäftszimmer
C14.104
Fon +49.4131.677-1070
carola.pellenwessel@leuphana.de