ERASMUS+ Personalmobilität

1.    Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Mit Gastdozenturen soll die europäische Dimension der Gasthochschule gestärkt, deren Lehrangebot ergänzt und Fachwissen Studierenden vermittelt werden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit soll dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Bedingungen:

  • Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der teilnehmenden Person ist.
  • Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen (ohne Reisezeiten) und zwei Monaten; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Arbeitswoche.
  • Lehraufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung von anderer Seite erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.

Förderfähiger Personenkreis:

  1. Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  2. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  3. Professor*innen und Dozent*innen im Ruhestand

Lehrbeauftragte können gefördert werden, wenn eine längerfristige Anbindung an die Universität gegeben ist und/oder ein deutlich erkennbares universitäres Interesse an der Personalmobilität besteht, z.B. Aufbau/Weiterentwicklung eines Studentenaustauschs und/oder Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme; die Zustimmung der jeweiligen Fakultät ist einzuholen.

Auch Personal aus in einem anderen Programmland ansässigen Unternehmen oder Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind, kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

2.    Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Gefördert werden darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.

Bedingungen und förderfähiger Personenkreis:

  • Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage (ohne Reisetage) und höchstens zwei Monate.
  • Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Beispiele für Weiterbildungsformate

  • Hospitationen und Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops, Seminaren und Sprachkursen

Vorteile einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Fördersätze ST

 3.    Fördersätze Personalmobilität ST

Die fi­nan­zi­el­le Förde­rung von Eras­mus-Mo­bi­litäten zu Un­ter­richts­zwe­cken und zur Fort- und Wei­ter­bil­dung ori­en­tiert sich an den Le­bens­hal­tungs­kos­ten in den Zielländern. Da­bei gel­ten ein­heit­li­che Ta­gessätze für vier Länder­grup­pen vom 1. - 14. Auf­ent­halts­tag; vom 15. - 60. Auf­ent­halts­tag wird die Förde­rung um 30 % der Ta­gessätze re­du­ziert.

Zielland

Tagespauschale
in Euro
bis zum 14. Tag des Aufenthalts

(ohne Reisetage)

Tagespauschale
in Euro
vom 15. – 60. Tag
(ohne Reisetage)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich180126
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, NIederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160112
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn14098

Zusätzlich können Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet werden. Die Distanzen werden europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Zu dem Distanzrechner gelangen Sie über folgenden Link:

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_en.htm

Einfache Entfernung in km gemäß DistanzrechnerBetrag für Hin- und Rückfahrt in Euro
10-9920
100 - 499180
500 - 1.999275
2.000 - 2.999360
3.000 - 3.999530
4.000 - 7.999820
8.000 und mehr1.500

Die aktuellen Aussschreibungen finden Sie auf unseren Webseiten.

Kontakt

Eva Voßhagen
Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
International Office / C14.111b
+49.4131.677-1073
eva.vosshagen@leuphana.de

Carola Pellenwessel
Geschäftszimmer
International Office / C14.104
Fon +49.4131.677-1070
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