Erasmus+ Personalmobilität
Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission können kürzere Lehraufträge an europäischen Partnerhochschulen (Kurzzeitdozenturen) und Fort- und Weiterbildungsaufenthalte im europäischen Ausland gefördert werden. Weitere Informationen zu den beiden Förderlinien erhalten Sie nachstehend und im International Office. Die Ansprechpersonen finden Sie am Ende dieser Seite.
Die Förderung von Personalmobiltäten in das Vereinigte Königreich ist im Rahmen des Erasmus+ Programms ab sofort leider nicht mehr möglich.
Mobilität zu Unterrichtszwecken
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Hochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen; dies trifft auf alle Partnerhochschulen der Leuphana zu.
Förderbedingungen
- Die Dauer einer Erasmus+ Gastdozentur beträgt mindestens zwei Tage ohne Reisezeit und maximal zwei Monate einschließlich Reisezeit, wobei die vertraglichen Vereinbarungen mit den Partnerhochschulen maßgeblich sind (siehe Bewerbungsverfahren); darüber hinausgehende Arbeitstage können ohne finanzielle Förderung genehmigt werden (zero grant Zeiten). An der Leuphana stehen i.d.R. Mittel für einwöchige Aufenthalte zur Verfügung.
- Das Unterrichtspensum beträgt mindestens acht Stunden je Arbeitswoche bzw. je Aufenthalt. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
- Lehraufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung durch Dritte erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.
- Eine mehrfache Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden vorrangig Lehrende gefördert, die noch keine Erasmus-Förderung erhalten haben.
Förderfähiger Personenkreis
Gefördert werden können
- Professor*innen und andere Lehrende mit einem vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Professor*innen und Dozent*innen im Ruhestand mit Lehrauftrag
Bewerbungsverfahren
Eine Liste aller Partneruniversitäten, mit denen Kurzzeitdozenturen im Rahmen von Erasmus vereinbart sind, finden Sie in unserer Datenbank.
Bitte geben Sie in der Suchmaske die Fakultät sowie das/die Programm/e an:
Erasmus-STA KA103: Erasmus-Programm bis 2021/22
Erasmus-STA KA131: Erasmus-Programm ab 2022/23
Wenn Sie dann eine Universität auswählen, erhalten Sie unten unter „Beziehungen“ Angaben zur Zahl der verfügbaren Plätze und den/die zuständige*n Programmkoordinator*in sowie oben allg. Informationen zur Kooperation.
Anträge zur Förderung einer Kurzzeitdozentur an einer europäischen Partnerhochschule, mit der eine vertragliche Vereinbarung über den Dozentenaustausch besteht, können laufend gestellt werden, spätestens jedoch zwei Monate vor der geplanten Mobilität. Bitte stimmen Sie das Vorhaben im Vorfeld mit dem/der zuständigen Koordinator*in für die Partnerhochschule ab. Förderzusagen erfolgen bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Reihenfolge des Antragseingangs, solange Mittel verfügbar sind.
Wir werden Ihren Antrag prüfen und Sie zeitnah informieren, ob die von Ihnen geplante Mobilität zu Unterrichtszwecken im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden kann.
Formalitäten
Vor der Mobilität
Nach der Förderzusage senden Sie uns bitte umgehend, spätestens vier Wochen vor Beginn der Mobilität, das sorgfältig und elektronisch ausgefüllte Mobility Agreement (die Angabe des Projekts finden Sie in der Zusage). Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten der geplanten Gastdozentur und ist in Absprache mit der zuständigen Person an der Gasthochschule zu erstellen und von Ihnen und dem/der Verantwortlichen der Gasthochschule zu unterzeichnen. Soll eine Mobilität außerhalb der Vorlesungszeiten der Gasthochschule oder an Wochenenden stattfinden, erläutern Sie bitte die Gründe dafür.
Zusammen mit dem Mobility Agreement reichen Sie bitte eine Kopie des genehmigten Dienstreiseantrags und, sofern Sie für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen werden bzw. mit dem Schiff reisen, wenn der Zielort sonst nur mit dem Flugzeug erreichbar ist, die "Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel" ein. Bitte beachten Sie: Für die EU-Länder Frankreich, Österreich, Italien bei kurzfristig anberaumten und/oder kurzzeitigen Geschäftsreisen bis zu zwei Wochen sind die A1 Bescheinigungen beim Professurenservice bzw. dem Personalservice im Vorfeld zu beantragen. Der Antrag muss gleichzeitig mit dem Dienstreiseantrag gestellt werden. Für alle anderen Länder entfällt die Beantragung der Bescheinigung in solchen Fällen.
Sobald das von Ihnen und der Gasthochschule unterzeichnete Mobility Agreement und die Dienstreisegenehmigung vorliegen, können wir die Fördervereinbarung, das Grant Agreement, erstellen. Diese ist von Ihnen zu unterzeichnen und im Original wieder bei uns einzureichen, damit wir die Auszahlung von 70% des vereinbartes Zuschusses veranlassen können.
Nach der Mobilität
Bitte reichen Sie spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Gastdozentur eine Bestätigung über Umfang und Dauer der Mobilität ein, die von der verantwortlichen Person an der Gasthochschule unterzeichnet ist.
Sie erhalten zudem automatisch per E-Mail die Aufforderung, an der'EU-Survey-Onlineumfrage' teilzunehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend und Voraussetzung für die Auszahlung der restlichen 30% des vereinbarten Zuschusses.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Erasmus+ fördert Kurzaufenthalte von Hochschulpersonal zur Fort- und Weiterbildung an europäischen Gastinstitutionen wie z.B. Hochschulen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, NGOs oder Forschungseinrichtungen. Die Förderung umfasst länderabhängige Aufenthaltspauschalen sowie Reisekostenpauschalen (s.u.). Kursgebühren können nicht erstattet werden.
Vorteile
- Auslandsaufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch mit internationalen Kolleg*innen und Gewinnung neuer Perspektiven
- Stärkung eigener Kompetenzen
- Aufbau von Netzwerken
Förderfähig sind z.B.
- Job Shadowing (Hauptinhalt ist der Austausch mit Kolleg*innen an der Gasthochschule, die im gleichen Arbeitsfeld arbeiten)
- die Teilnahme an Workshops oder Seminaren
- die Teilnahme an einer Staff Mobility Week an einer Gasthochschule
- die Teilnahme an einem Sprachintensivkurs
Staff Mobility Weeks werden an vielen Universitäten regelmäßig angeboten und häufig für bestimmte Zielgruppen (z.B. Mitarbeiter*innen Bibliothek) organisiert. Ankündigungen von Staff Weeks an Partneruniversitäten leitet das IO ggf. an die entsprechenden Bereiche an der Leuphana weiter. Eine Liste von Staff Weeks in Europa finden Sie in der Datenbank IMOTION
Förderfähiger Personenkreis
Gefördert werden können angestellte Mitarbeiter*innen der Universität aus allen Bereichen, z.B.
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Studierendenservice
- Studienberatung
- Hochschulmarketing
- Technologie und Transfer
Voraussetzung sind solide Kenntnisse der englischen Sprache bzw. der Sprache des Gastlandes.
Förderbedingungen
- Die Dauer einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken kann mindestens zwei Tage ohne Reisezeit und maximal zwei Monate einschließlich Reisezeit betragen; darüber hinausgehende Arbeitstage können ohne finanzielle Förderung genehmigt werden (sog. Zero Grants). An der Leuphana stehen i.d.R. Mittel für einwöchige Aufenthalte zur Verfügung.
- Aufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung durch Dritte erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.
- Eine mehrfache Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden vorrangig Personen gefördert, die noch keine Erasmus-Förderung erhalten haben.
Bewerbungsverfahren
Anträge auf Förderung einer Mobilität zu Fort- oder Weiterbildungszwecken können laufend, spätestens jedoch zwei Monate vor der geplanten Mobilität gestellt werden. Bitte besprechen Sie das Vorhaben im Vorfeld mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Förderzusagen erfolgen bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Reihenfolge des Antragseingangs, solange Mittel verfügbar sind.
Wir werden Ihren Antrag prüfen und Sie zeitnah informieren, ob die von Ihnen geplante Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden kann.
Formalitäten
Vor der Mobilität
Bei einer Förderzusage benötigen wir von Ihnen das Formular Mobility Agreement. Diese Vereinbarung, mit der die Modalitäten der geplanten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme geregelt werden, füllen Sie bitte nach Absprache mit der zuständigen Person an der Gasthochschule sorgfältig und vollständig aus. Reichen Sie diese dann, von Ihnen und dem/der Verantwortlichen der Gasthochschule unterzeichnet, möglichst umgehend, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Mobilität, im International Office ein. Mobilitäten, die Wochenenden einschließen, müssen gesondert erläutert und begründet werden.
Zusammen mit dem Mobility Agreement reichen Sie bitte auch eine Kopie des genehmigten Dienstreiseantrags und, sofern Sie für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen werden bzw. mit dem Schiff reisen, wenn der Zielort sonst nur mit dem Flugzeug erreichbar ist, die "Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel" ein. Bitte beachten Sie: Für die EU-Länder Frankreich, Österreich, Italien, Schweiz und Großbritannien bei kurzfristig anberaumten und/oder kurzzeitigen Geschäftsreisen bis zu zwei Wochen sind die A1 Bescheinigungen beim Professurenservice bzw. dem Personalservice im Vorfeld zu beantragen. Der Antrag muss gleichzeitig mit dem Dienstreiseantrag gestellt werden. Für alle anderen Länder entfällt die Beantragung der Bescheinigung in solchen Fällen.
Sobald das von Ihnen und der Gastinstitution unterzeichnete Mobility Agreement und die Dienstreisegenehmigung vorliegen, können wir die Fördervereinbarung, das Grant Agreement, erstellen. Diese ist von Ihnen zu unterzeichnen und im Original wieder bei uns einzureichen, damit wir die Auszahlung von 70% des vereinbarten Zuschusses veranlassen können.
Nach der Mobilität
Bitte reichen Sie spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Fort-/Weiterbildung eine Bestätigung über Umfang und Dauer der Mobilität ein, die von der verantwortlichen Person an der Gastinstitution unterzeichnet ist.
Sie erhalten zudem automatisch per E-Mail die Aufforderung, an der 'EU-Survey-Onlineumfrage' teilzunehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend und Voraussetzung für die Auszahlung der restlichen 30% des vereinbarten Zuschusses.
Fördersätze Personalmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken und zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Dabei gelten einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen vom 1. - 14. Aufenthaltstag; vom 15. - 60. Aufenthaltstag wird die Förderung um 30 % der Tagessätze reduziert.
Zielländer | Tagespauschale in EUR 1. - 14. Tag (ohne Reisetage) | Tagespauschale in EUR 15. – 60. Tag (ohne Reisetage) |
---|---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 | 126 |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 | 112 |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | 140 | 98 |
Partnerländer (ab Projekt 2021) | 180 | 126 |
Zusätzlich können Fahrtkosten in Abhängigkeit von der realen Entfernung zwischen Lüneburg und dem Zielort erstattet werden. Die Entfernungen werden europaweit einheitlich ermittelt mit dem Distanzrechner
Einfache Entfernung in km gemäß Distanzrechner | Projekt 2020 | ab Projekt 2021 | |
---|---|---|---|
Betrag in EUR | Betrag in EUR Hin- und Rückfahrt | Betrag in EUR Hin- und Rückfahrt für grünes Reisen* | |
10-99 | 20 | 23 | - |
100 - 499 | 180 | 180 | 210 |
500 - 1.999 | 275 | 275 | 320 |
2.000 - 2.999 | 360 | 360 | 410 |
3.000 - 3.999 | 530 | 530 | 610 |
4.000 - 7.999 | 820 | 820 | - |
8.000 und mehr | 1.500 | 1.500 | - |
*Im Fokus der horizontalen Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden

Kontakt
Eva Voßhagen
Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
International Office / C14.111b
+49.4131.677-1073
eva.vosshagen@leuphana.de
Carola Pellenwessel
Geschäftszimmer
International Office / C14.104
Fon +49.4131.677-1070
carola.pellenwessel@leuphana.de