Erasmus+ für Studierende

Was ist Erasmus+?

Das EU-Bildungsprogramm Erasmus fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal  (Lehre und Verwaltung) in Europa und zählt zu den großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union.
Die neue Programmgeneration mit der Laufzeit 2021-2027 führt die bewährten Programmlinien mit dem Kernelement Mobilität fort.

Zuständig für Erasmus+ an der Leuphana Universität Lüneburg ist das International Office.

Erasmus+ Student Mobility ©Copyright Apple Inc., 2017
Erasmus+ Student Mobility

Welche Länder nehmen an Erasmus+ teil?

Am Erasmus+ Programm nehmen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Darüber hinaus sind auch die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Nordmazedonien, Serbien und die Türkei am Programm beteiligt.

Welche Leistungen bietet das Erasmus+ Programm für Studierende?

Im Rahmen von Erasmus+ werden Studienaufenthalte an europäischen Partnerhochschulen und studienbezogene Praktika im europäischen Ausland gefördert.

Zur Zeit werden Mobilitäten aus verschiedenen Erasmus+ Projekten gefördert. Mit der Förderzusage erfahren Sie, aus welchem Projekt Sie gefördert werden.

Das Studium an einer europäischen Partnerhochschule ermöglicht Studierenden, ihre fachlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Sie lernen das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Als Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm genießen sie zudem eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören:

  • die erleichterte Bewerbung und Zulassung an einer Partnerhochschule
  • die Befreiung von Studien- und Prüfungsgebühren an der Partnerhochschule
  • eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Mehrkosten des Auslandsaufenthaltes (z.Zt. zwischen 330 € und 600 € monatlich für ein Auslandsstudium)
  • ggfs. zzgl. Top-ups für studienbezogene Praktika, für Studierende mit einer Behinderung, Studierende mit Kindern und für nachhaltiges Reisen
  • organisatorische Hilfestellung, z.B. bei der Einschreibung und Unterkunftssuche
  • akademische Betreuung an der Gasthochschule und
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienzeiten und Prüfungsleistungen.

Ein weiteres Programmziel von Erasmus+ ist es, Studierenden und Graduierten praktische Berufserfahrung im europäischen Ausland zu ermöglichen und dabei die internationale Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen zu fördern. Studierende, die ein studienbezogenes Praktikum im europäischen Ausland absolvieren, um ihre persönlichen Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse durch praktische Berufserfahrungen im EU-Ausland zu erproben und auszubauen, können dafür eine Erasmus+ Förderung beantragen

Erasmus+ bietet den teilnehmenden Studierenden auch die Möglichkeit, Sprachkompetenzen zu erwerben oder auszubauen. Lesen Sie mehr zur Erasmus+ Online-Sprachunterstützung.

Wer kann an Erasmus+ teilnehmen?

Grundsätzlich sind Studierende aller Studiengänge und Studienniveaus berechtigt an Erasmus+ teilzunehmen. Die Studienplätze an den Erasmus-Partnerhochschulen der Leuphana werden jährlich zu Beginn des Wintersemesters für das darauffolgende Studienjahr hochschulweit ausgeschrieben. Wer einen Studienplatz erhält, wird dann im Rahmen von Erasmus+ für einen mindestens zweimonatigen Studienaufenthalt gefördert. Studierende und Graduierte können zudem für ein mindestens zweimonatiges Praktikum gefördert werden.

Formale Teilnahmevoraussetzung ist der Besitz der Staatsbürgerschaft eines der am Erasmus+ Programm teilnehmenden Länder. Aber auch Studierende anderer Nationalität können am Erasmus+ Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Mindestens das erste Studienjahr an der Heimathochschule muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts abgeschlossen sein.

Studierende mit geringen Chancen, z.B. Studierende mit Kind, chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung werden ausdrücklich ausgefordert sich zu bewerben.

Wie viele studienrelevante Auslandsaufenthalte können gefördert werden?

Bis maximal zwölf Monate können Studierende in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) für ein oder mehrere Studien- und Praktikaaufenthalte gefördert werden. Für jede (erneute) Förderung gilt die Mindestlaufzeit von zwei Monaten für ein Praktikum oder für einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule.
Wenn ein Auslandspraktikum im letzten Jahr der jeweiligen Studienphase beantragt wurde, kann es innerhalb eines Jahres (12 Monate) nach Abschluss des Studiums gefördert werden. Die Laufzeit des Praktikums wird auf die maximal zwölf Monate je Studienphase angerechnet: Wurde z.B. im Bachelor bereits ein Studienaufenthalt von 8 Monaten absolviert, so bleiben vier Monate für ein Graduiertenpraktikum. Graduierte müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Für Studienaufenthalte an europäischen Partnerhochschulen werden keine Studiengebühren erhoben. Zusätzlich erhalten Studierende die Erasmus-Studienbeihilfe, deren Höhe vom Zielland und dem Erasmus+ Projekt, aus dem gefördert wird, abhängig ist. Zusätzlich zu den monatlichen Förderraten gibt es monatliche Top-ups für Praktika und Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen.
Informationen zu den Förderraten und Top-ups finden Sie hier.

In der neuen Erasmus-Programmgeneration soll nachhaltiges Reisen besonders gefördert werden. Teilnehmer*innen, die z.B. auf eine Flugreise verzichten, erhalten ein einmaliges Top-up von 50 € und den Tagessatz für bis zu vier zusätzliche Reisetage.

Alle am Erasmus+ Programm teilnehmenden Studierenden und Graduierten werden vor Beginn des Auslandsaufenthalts über die endgültige Fördersumme informiert.  

Wie kann man sich bewerben?

Die Studienplätze an den Erasmus+ Partnerhochschulen werden durch das International Office jeweils im Wintersemester für das darauf folgende Studienjahr hochschulweit ausgeschrieben. Informationen zur Ausschreibung und zu den Kriterien für die Vergabe der Austauschplätze finden Sie hier. Alle Studierenden, die einen Studienplatz an einer europäischen Partnerhochschule erhalten haben, nehmen am Erasmus-Programm teil.

Wenn Sie die Förderung eines Auslandspraktikums durch Erasmus+ beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an Eva Vosshagen. Allgemeine Informationen zu Auslandspraktika finden Sie hier.

Mit Erasmus+ ins Ausland

Praktische Informationen für einen Erasmus+ Aufenthalt bietet die Nationale Agentur beim DAAD Link