Informationen und Formulare für Austauschstudierende (Outgoing)
Alle erforderlichen Dokumente und Informationen für Studierende mit einem Austauschplatz an einer Partnerhochschule finden Sie auf dieser Seite unten zum Download. Bitte reichen Sie die entsprechenden Dokumente vor Antritt Ihres Auslandsstudiums, während Ihres Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland beim International Office bzw. Prüfungsservice ein.
Zur Vermeidung von Problemen oder Missverständnissen achten Sie bitte darauf
- Formulare elektronisch auszufüllen (handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht akzeptiert);
- richtige und vollständige Angaben zu machen;
- jedes Dokument zu unterschreiben;
- die jeweils notwendigen Unterschriften einzuholen;
- von jedem Dokument eine Kopie für Ihre Unterlagen anzufertigen;
- jedes Dokument rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin einzureichen.
Kontakt und Beratung
Akademische Fragen klären Sie bitte direkt mit den zuständigen Programmkoordinator*innen.
Weitere Fragen stellen Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail.
Offene Sprechstunde: Di und Do 10-12.30 Uhr, C14.105
Bei Fragen zum (Online) Learning Agreement:
Gruppensprechstunde mittwochs, 9.45 Uhr (ca. 60 min)
Zoom-Meeting-ID: 944 0417 8042, Kenncode: 262235
Informationen und Formulare Erasmus+
Informationen und Formulare Austauschprogramme außerhalb EU
Informationen und Formulare Erasmus+
Obligatorische Infoveranstaltungen für Studierende mit Plätzen an europäischen Partneruniversitäten (Erasmus+) im AJ 2023/24
1. Bewerbung an der Partnerhochschule – Stipendienvereinbarung – Formalitäten – Organisatorische Fragen
Mi, 26.04.2023, 14.15-15.45 Uhr, Zoom
Präsentation: download (pdf)
2. Anerkennungsverfahren – Erstellung Laufzettel und Online Learning Agreement
Mo, 09.10.2023, 09.30-10.30 Uhr, Zoom-Meeting-ID: 944 0417 8042, Kenncode: 262235 (Wiederholung vom 27.04.2023)
Präsentation: download (pdf)
Bei allgemeinen Fragen zu Erasmus:
Fr, 28.04.2023, 10.15 Uhr, C14.202
Fr, 23.06.2023, 10.15 Uhr, C14.202
Fr, 14.07.2023, 10.15 Uhr, C14.201
Austausch-Treffen für Outgoings:
Mo, 05.06.2023, 17.30-19 Uhr, AStA Wohnzimmer
Checkliste
Hinweise zur Allgemeinen Sicherheitsvorsorge
Achtung: der link zu Registrierung in der Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsangehörige „Elefand“ des Auswärtigen Amtes (Aufnahme in den E-Mail-Verteiler des "Landsleutebriefes") lautet: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/elefand/301844
Covid 19 – Aktuelle Hinweise
Angesichts der Corona-Pandemie und der anhaltend dynamischen Situation können Regelungen der Gastländer und/oder der Gastuniversitäten jederzeit verändert und an neue Entwicklungen angepasst werden. Das International Office steht mit den Partnerhochschulen regelmäßig in Kontakt und wird Sie bis zur geplanten Abreise umgehend über angezeigte Änderungen an den Partneruniversitäten informieren. Während der Mobilitätsphase sind die Vorgaben der Partneruniversitäten und Gastländer natürlich unbedingt zu befolgen.
Grundsätzlich bestehen zwar für Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ und des PROMOS Programms gefördert werden, keine Reisebeschränkungen und -verbote - auch nicht für Länder und Regionen mit aktuellen Corona-Reisewarnungen des Auswärtiges Amtes -, dennoch rät die Leuphana Universität in Übereinstimmung mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) von Reisen in Corona-Risikogebiete und in Länder und Regionen mit Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ab. Reisen in Länder, von denen das Auswärtige Amt durch eine Reisewarnung abrät, erfolgen immer in Eigenverantwortung der/des Reisenden.
Da für die Leuphana Universität Gesundheit und Sicherheit ihrer Studierenden immer oberste Priorität haben, möchten wir Sie nochmals nachdrücklich bitten, folgende Hinweise und Empfehlungen zu beachten:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Situation im Gastland auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und registrieren Sie sich unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
- Die Verschiebung eines für das Wintersemester geplanten Auslandsaufenthaltes in das Sommersemester 2022 aufgrund aktueller Entwicklungen der Pandemie ist in den meisten Fällen möglich - melden Sie sich jederzeit bei uns, wenn Sie dies in Erwägung ziehen.
- Es kann auch sinnvoll sein, die Mobilitätsphase zunächst virtuell zu beginnen und die physische Mobilität erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren - wir beraten Sie dazu gern.
- Bei Corona-bedingten - auch kurzfristigen - Absagen der Mobilität wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bitte kontaktieren Sie uns vor und während der Mobilität bei allen Fragen oder Schwierigkeiten unter eva.vosshagen@leuphana.de oder sandra.schnell@leuphana.de.
Hinweise bei Überschneidungen der Semesterzeiten
Nominierung und Bewerbung an der Gasthochschule
Nominierung: Das International Office nominiert alle Studierenden, die einen Austauschplatz erhalten und die Annahme bestätigt haben, an den jeweiligen Gasthochschulen. In der Regel informieren die Gasthochschulen die nominierten Studierenden dann direkt oder über das IO über das Bewerbungsverfahren.
Bewerbung: Für die fristgerechte Bewerbung an der Gasthochschule sind Sie selbst verantwortlich. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu Fristen an den Gasthochschulen finden Sie, sofern bereits bekannt, auch in den fact sheets für unsere Partnerhochschulen in der Datenbank.
Je nach Gasthochschule ist die "Application form for exchange students" entweder elektronisch über ein Portal einzureichen oder zum Download auf der Webseite der Gasthochschule zu finden. Viele Hochschulen senden die Formulare auch direkt an die nominierten Studierenden oder an das IO; im letzteren Fall leiten wir die Informationen an Sie weiter.
Der Erasmus-Code der Leuphana lautet: D LUNEBUR01.
Schreiben Sie bitte in folgenden Fällen eine E-Mail an Sandra Schnell:
- Wenn Sie einen „Letter of Nomination“ benötigen.
- Wenn das Bewerbungsformular auch vom IO zu unterschreiben ist: senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular als pdf-Dokument, sie erhalten einen Scan schnellstmöglich zurück.
- Wenn die Gasthochschule nur über das IO gesandte Bewerbungen akzeptiert: senden Sie Ihre vollständige Bewerbung fristgerecht als pdf zur Weiterleitung.
Sollten Sie Original-Unterschriften von uns benötigen, da die Gasthochschule per Post gesandte Original-Dokumente fordert, reichen Sie die zu unterzeichnenden Dokumente rechtzeitig im IO ein. Wir senden Ihnen die Unterlagen dann per Post zurück.
Häufig mit der Bewerbung einzureichende Dokumente:
- Transcript of Records (aktuell)
Unter www.leuphana.de/college/studium/pruefungen.html finden Sie das Formular "Notenbescheinigungen per E-Mail". Senden Sie das Formular ausgefüllt mit einer Kopie des Personalausweises per Post an den Studierendenservice. Zusätzlich schreiben Sie eine E-Mail an den Studierendenservice mit der Bitte um Zusendung des Transcripts per E-Mail.
- Learning Agreement (vorläufig)
Einige Partneruniversitäten verlangen mit der Bewerbung ein vorläufiges Learning Agreement, häufig noch ohne Angaben zur Anerkennung an der Heimathochschule („Table B“). Reichen Sie ein vorläufiges LA fristgerecht an der Gasthochschule ein. Ca. Anfang Juni bzw. Anfang Oktober erstellen Sie dann auf Basis des Laufzettels auch das Online Learning Agreement (OLA) für die Leuphana. Ausführliche Informationen zur Erstellung des Laufzettels und des (Online) Learning Agreements finden Sie in den entsprechenden Bereichen weiter unten. Wenn Sie das LA bereits vorher (online) benötigen und Fragen zur Erstellung haben, kontaktieren Sie bitte Stefanie Bahnsen.
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
Fast alle Partnerhochschulen akzeptieren die durch das Sprachenzentrum erstellten Sprachnachweise inkl. OOPT, die Sie mit der Bewerbung für den Austauschplatz eingereicht haben. I.d.R. ist daher eine Kopie dieses Nachweises ausreichend. Benötigen Sie einen anderen Nachweis, kontaktieren Sie bitte die Lektor*innen des Sprachenzentrums:- für Englisch: Lynette Kirschner
- für Spanisch: Maria del Carmen Suñén Bernal
- für Französisch, Italienisch und Portugiesisch: Christophe Hohwald
Bitte senden Sie nach der Bewerbung einen Scan der Bewerbung an outgoing@leuphana.de. Im Falle einer Online-Bewerbung können Sie alternativ einen Letter of Acceptance einreichen.
Mitteilung Auslandssemester
Auch während Ihrer Erasmus-Mobilität behalten Sie den Studierendenstatus an der Leuphana Universität Lüneburg, werden aber für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes von der Zahlung der Studentenschafts- und Studentenwerksbeiträge befreit. Dafür ist dem Studierendenservice eine entsprechende Mitteilung zu machen, die über das International Office einzureichen ist. Studierende mit Doppelmajor reichen bitte je eine Mitteilung Auslandssemester pro Major ein. Bitte senden Sie das sorgfältig ausgefüllte Formular an outgoing@leuphana.de.
Zimmervermittlung
Der Leuphana Accommodation Service vermittelt den Kontakt zwischen privaten Vermieter*innen oder Studierenden der Leuphana Universität und internationalen Austauschstudierenden, die ein oder zwei Semester an der Leuphana studieren möchten. In erster Linie besteht Bedarf an möblierten Zimmern für den Zeitraum von einem Semester.
Wenn Sie ihr möbliertes Zimmer vermieten möchten oder Fragen dazu haben, senden Sie bitte eine E-Mail an tanja.schaefer@leuphana.de.
Tanja Schaefer
Zimmervermittlung / Accommodation Service
International Office / C14.112
+49.4131.677-2646
tanja.schaefer@leuphana.de
Stipendienvereinbarung
Im akademischen Jahr 2023/24 werden Erasmus-Outgoings aus 2 verschiedenen Erasmus+ Projekten gefördert. Je nach Laufzeit des Projekts, Aufenthaltszeitraum und Zielland weisen wir Sie einem Projekt zu und senden Ihnen die Stipendienvereinbarung per E-Mail.
Lesen Sie zunächst die Informationen zur Stipendienvereinbarung für Ihr Projekt (Anhang V) und beachten Sie die Mustervereinbarung. Füllen Sie dann das Dokument elektronisch sorgfältig und vollständig aus. Reichen Sie das handschriftlich unterschriebene Dokument im Original im International Office ein. Wenn Sie Top-ups beantragen, reichen Sie bitte die ehrenwörtlichen Erklärungen mit originalen Unterschriften und ggfs. weitere Nachweise mit der Stipendienvereinbarung ein. Top-ups für geringere Chancen sind nicht miteinander kombinierbar.
Wir freuen uns sehr über die zusätzlichen Mittel, die für Erasmus Studierende "mit geringeren Chancen" zur Verfügung stehen.
Aus gegebenem Anlass müssen wir jedoch an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass Ihre Angaben in den Ehrenwörtlichen Erklärungen im Rahmen eines Audit durch den DAAD geprüft werden können. Bei falschen Angaben oder gefälschten Unterschriften kann es neben einer Rückforderung der Fördermittel auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Abgabefristen: werden per E-Mail mitgeteilt. Die Unterlagen für das Projekt 2023 werden voraussichtlich Ende Juni bereitgestellt.
- Erasmus+ Stipendienvereinbarung MUSTER 2022
- Erasmus+ Stipendienvereinbarung MUSTER 2023
- Anhang I: Learning Agreement - siehe unten!
- Anhang II: Allgemeine Bedingungen 2020
- Anhang II: Allgemeine Bedingungen 2021
- Anhang II: Allgemeine Bedingungen 2022
- Anhang III: Studierendencharta
- Anhang IV: Checkliste - siehe oben!
- Anhang V: Informationen zur Stipendienvereinbarung 2020
- Anhang V: Informationen zur Stipendienvereinbarung 2021
- Anhang V: Informationen zur Stipendienvereinbarung 2022
- Anhang IV: Informationen zur Stipendienvereinbarung 2023
- Anhang VI: Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel ab 2021
- Anhang VII: Ehrenwörtliche Erklärung Erwerbstätigkeit ab 2021
- Anhang VII: Ehrenwörtliche Erklärung Erstakademiker*innen
- Anhang VII: Ehrenwörtliche Erklärung Kind
- Anhang VII: Ehrenwörtliche Erklärung Behinderung
- Anhang VII: Ehrenwörtliche Erklärung chronische Erkrankung
Online Language Support (OLS)
Die in der Stipendienvereinbarung festgehaltene Verpflichtung zur Absolvierung eines Sprachtest vor Ausreise ist für alle Studierenden, die aus den Projekten 2021, 2022 und 2023 gefördert werden, aufgehoben.
Erasmus-Geförderte können jedoch die Online-Sprachunterstützung auf freiwilliger Basis nutzen. Der Zugang erfolgt über die Plattform EU Academy. Erasmus+ Geförderte haben auf der Plattform verschiedene Möglichkeiten: sie können zur Selbsteinschätzung ihrer Sprachkenntnisse sogenannte „self-assessments“ durchführen und an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen teilnehmen. Den Zugang zum OLS-Bereich erhalten Geförderte per E-Mail.
Erasmus+ Online Learning Agreement - First Version / Erasmus+ Learning Agreement Before the Mobility
Outgoing-Studierende erstellen ein Online Learning Agreement (OLA) ausschließlich(!) im Portal für Auslandsaufenthalte, in welchem Sie bereits Ihre Bewerbung für den Auslandsaufenthalt angefertigt haben. Sobald Ihnen die OLA-Funktion im Portal zur Verfügung steht, werden Sie automatisch über das OLA-System benachrichtigt und können mit der Erstellung beginnen.
Studierende, deren OLA-Funktion nicht im o.g. Portal erscheint, wenden sich bitte an Stefanie Bahnsen: la.outgoing@leuphana.de.
Das Online Learning Agreement - First Version dokumentiert die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit der an der Gasthochschule belegten Module/Kurse. Das Online-Dokument wird von dem/der Studierenden, der Erasmus-Hochschulkoordinatorin und dem/der Verantwortlichen der Gasthochschule elektronisch im Portal unterzeichnet.
Jegliche Änderung, die sich nach Antritt der Mobilität ergibt, muss später in einem Online Learning Agreement - Changes über das Portal dokumentiert und innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule wieder von allen drei Parteien elektronisch unterzeichnet werden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Die Basis für das Online Learning Agreement (OLA) bildet der sogenannte Laufzettel zum Online Learning Agreement:
- Tragen Sie im Laufzettel zum OLA alle Module/Lehrveranstaltungen ein, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten und ordnen Sie diesen die Leuphana Module zu, die Sie anerkennen lassen möchten. Bitte füllen Sie den Laufzettel elektronisch aus!
Hinweis: Anrechenbar sind Leistungen aus dem Curriculum des eigenen Major, Minor und Komplementärstudiums bzw. Studiengangs (GS). Siehe auch: Anerkennung. - Lassen Sie die Anerkennungsfähigkeit der gewählten Kurse/Module per Unterschrift oder E-Mail-Korrespondenz durch ausschließlich den/die Verantwortlichen für Anerkennungsfragen (Liste siehe unten) bestätigen. Denken Sie daran, den Verantwortlichen zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit Kurs- bzw. Modulbeschreibungen vorzulegen.
Wichtig: Eine E-Mail-Bestätigung hat nur Gültigkeit, wenn eine eindeutige Zuordnung von Gasthochschulkursen und Leuphana-Modulen (Nummern, Titel, CP) aus der E-Mail-Korrespondenz selbst hervorgeht. - Weisen Sie Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule, für die Sie keine Anerkennung wünschen, als „Zusatzleistung“ im Laufzettel aus; es ist keine Unterschrift notwendig.
- Tragen Sie im Laufzettel zum OLA alle Module/Lehrveranstaltungen ein, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten und ordnen Sie diesen die Leuphana Module zu, die Sie anerkennen lassen möchten. Bitte füllen Sie den Laufzettel elektronisch aus!
- Übertragen Sie die im Laufzettel aufgeführten Kurse/Module, in das OLA-Formular (Erste Version) in Ihrem Portal. Achtung: Es werden ALLE Gasthochschulkurse sowie die als anerkennungsfähig bestätigten Leuphana-Module in das OLA eingetragen.
- Schließen Sie das OLA im Portal nach dem "speichern" mit „genehmigen“ ab – das OLA wird automatisch an das Leuphana International Office/die Erasmus+ Koordinatorin der Leuphana Universität zur Prüfung und Abzeichnung übermittelt.
- Parallel zu Schritt 3 übersenden Sie den passenden Laufzettel zum OLA als pdf per E-Mail an: la.outgoing@leuphana.de.
Sie werden automatisch benachrichtigt, sobald Ihr OLA im Portal abgeschlossen ist oder ggf. erneut bearbeitet werden muss. Den Bearbeitungsstatus können Sie darüber hinaus jederzeit im Portal einsehen und das OLA dort nach Genehmigung durch alle drei Parteien als pdf downloaden.
Abgabefrist:
gemäß Frist der Gasthochschule (ggf. als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen), in jedem Fall aber spätestens(!) 5 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes
Bitte beachten Sie:
- Die Hinweise zum Ausfüllen des OLA im Portal sowie die Anleitung zum Laufzettel (siehe unten).
- OLA und -Unterlagen werden nach Eingang bearbeitet.
- Durch urlaubsbedingte Abwesenheiten von IO-Mitarbeitern und Anerkennungsverantwortlichen verlängert sich die Bearbeitung im Juli/August zusätzlich.
- Wir akzeptieren alle Dokumente als pdf per E-Mail/mit digitaler/elektronischer Unterschrift – es müssen keine Originale eingereicht werden.
- Unvollständig ausgefüllte OLA-Unterlagen werden nicht bearbeitet.
Die Listen der Verantwortlichen für Anerkennungsfragen finden Sie auf folgenden Webseiten:
- für Bachelor-Studierende oder hier zum download
- für Master-Studierende oder hier zum download
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
Studierende, deren Gasthochschule das OLA ab Wintersemester 2022/23 nicht nutzt, verwenden ersatzweise das herkömmliche Learning Agreement Before the Mobility Formular sowie den dazu passenden Laufzettel.
Erasmus+ Online Learning Agreement - Changes / Erasmus+ Learning Agreement During the Mobility
Jegliche Änderung des ursprünglich vereinbarten und von alle genehmigten Studienprogramms (also des OLA – Fist Version), die sich nach Antritt der Mobilität ergibt, muss innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule mit einem Online Learning Agreement - Changes dokumentiert werden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Die Basis für das OLA - Changes bildet wie bereits im OLA – First Version ein Laufzettel zum OLA.
- Jegliche Änderungen in der Anerkennungsfähigkeit an der Leuphana werden im Laufzettel zum OLA (Changes) abgebildet.
- Beachten Sie unbedingt die Anleitung für den Laufzettel zum Online Learning Agreement unten!
- OLA - Changes im Portal für Auslandsaufenthalte erstellen:
- Loggen Sie sich in das Portal ein
-> „LA bearbeiten“
-> links „Erste Version“ (später als „Neuester Vorschlag“ sichtbar)
-> ganz unten Feld „+ Änderungen vorschlagen“ anklicken: Es können Kurse/Module bezogen auf das abgeschlossene OLA- First Version gelöscht oder hinzugefügt werden. - Achtung: Das OLA - Changes kann erst erstellt werden, wenn das OLA – First Version bereits zuvor von allen Parteien online genehmigt wurde. Die Online-Genehmigung durch die jeweiligen Parteien ist im OLA im Bereich „Erste Version“ ganz oben angezeigt.
- Loggen Sie sich in das Portal ein
- Schließen Sie die Änderungen ( „Neuester Vorschlag“) im Portal nach dem "speichern" mit „genehmigen“ ab – das OLA - Changes wird automatisch an das Leuphana International Office/die Erasmus+ Koordinatorin der Leuphana Universität zur Prüfung und Abzeichnung übermittelt.
- Parallel zu Schritt 3 übersenden Sie den passenden Laufzettel zum OLA (Changes) als pdf per E-Mail an: la.outgoing@leuphana.de.
Abgabefrist:
- 5 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Gasthochschule
Die Listen der Verantwortlichen für Anerkennungsfragen finden Sie auf folgenden Webseiten:
- für Bachelor-Studierende oder hier zum download
- für Master-Studierende oder hier zum download
Studierende, im Ausland sind oder deren Gasthochschule das OLA ab Wintersemester 2022/23 nicht nutzt bzw. das OLA - First Version anstatt online nur als pdf unterzeichnet hat, verwenden ersatzweise das herkömmliche Learning Agreement During the the Mobility Formular sowie den dazu passenden Laufzettel.
Confirmation of Arrival and Departure
Gemäss den EU-Vorgaben wird die Erasmus-Förderung auf den Tag genau berechnet. Dafür müssen Sie eine Bestätigung der Gasthochschule über Ihr Ankunfts- und Abreisedatum im International Office einreichen, wobei maßgeblich nicht Ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer im Gastland ist, sondern nur der unmittelbar auf das Studium bezogene Zeitraum:
Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem Sie an der Gasthochschule zu akademischen Zwecken anwesend sind, z.B. Begrüßungsveranstaltung oder Sprachkursbeginn.
Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie an der Gasthochschule anwesend sein müssen, z.B. Ende der individuellen Prüfungsphase.
Förderfähig ist nur der physische Aufenthalt an der Gasthochschule. Sollten Sie früher abreisen und das Studium online beenden, endet die Förderung mit der Abreise.
Der Mindestaufenthalt beträgt 90 Tage (Projekt 2020) bzw. 60 Tage (ab Projekt 2021); kürzere Aufenthalte dürfen nicht gefördert werden.
Antrag auf Verlängerung des Erasmus+ Mobilität
Die Verlängerung einer Erasmus-Mobilität muss rechtzeitig bei der Gast- und Heimathochschule beantragt werden. Wenn Sie Ihre Erasmus+ Mobilität um ein Semester verlängern möchten, füllen Sie den Antrag auf Verlängerung sorgfältig aus und holen Sie zunächst die Zustimmung der Gasthochschule durch Unterschrift der verantwortlichen Person auf dem Antrag ein. Senden Sie den Antrag dann bis spätestens einen Monat vor Ende des ersten Semesters an der Gasthochschule an das International Office zur Zustimmung und Unterschrift.
Nach der Bewilligung der Verlängerung:
- Eine neue Stipendienvereinbarung im Original ist nicht erforderlich. Zur Änderung der Stipendienvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit den neuen Förderdaten und der neuen Fördersumme. Sie müssen der Änderung per E-Mail zustimmen, damit diese wirksam wird.
- Mitteilung über das Auslandssemester für das zweite Semester als Scan per E-Mail an sandra.schnell@leuphana.de senden
- OLA für das zweite Semester online erstellen und parallel Laufzettel / E-Mail-Korrespondenz an la.outgoing@leuphana.de senden
Kann ich meine Abschlussarbeit im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland schreiben?
Grundsätzlich ist es möglich, die Abschlussarbeit im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland zu schreiben, z.B. im Rahmen eines Erasmus+ Semesters. Die Arbeit muss im Learning Agreement mit 25 CP (MA) bzw. 15 CP (BA) aufgeführt werden und wird an der Gasthochschule benotet. Anschließend kann sie wie jede andere im Ausland erbrachte Leistung an der Leuphana anerkannt werden, wenn die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit im Laufzettel vorab durch die verantwortlichen Personen bestätigt wurde. Erst- und Zweitprüfer*innen sind Lehrende der Gastuniversität. Die Umrechnung der Noten erfolgt gemäß RPO.
Teilnehmerbericht/Erfahrungsbericht
Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm sind zur Abgabe eines Online-Teilnehmerberichts verpflichtet, der über das EU Mobility Tool einzureichen ist. Dieser ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt, sondern dient zur Evaluation des Erasmus+ Programms. Die Aufforderung zur Einreichung des Berichts erfolgt automatisch per E-Mail nach Beendigung Ihrer Erasmus-Mobilität (Titel der E-Mail: Ihr Bericht über den Erasmus-Auslandsaufenthalt / Erasmus participant report request).
Darüber hinaus ist von allen Outgoing-Studierenden nach Beendigung ihres Auslandsstudiums ein Erfahrungsbericht im International Office einzureichen, in dem Sie Ihr Auslandsstudium rückblickend bewerten und persönliche Erfahrungen, Lob und Kritik sowie Empfehlungen einbringen können.
Die Erfahrungsberichte dienen einerseits als wichtige Informationsquelle für Studierende, die ein Auslandsstudium planen, wie auch auch zur Evaluation der Austauschprogramme, um deren Qualität zu gewährleisten und zu verbessern. Wenn Sie den Bericht frei geben, wird Teil 2 des Berichts ("Beschreibung und Bewertung") anonym im MoveOn Portal auf https://leuphana.moveon4.de/publisher/1/deu veröffentlicht.
Bitte übermitteln Sie den vollständigen und unterschriebenen Bericht in einem pdf innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Auslandsstudienaufenthaltes, spätestens aber bis 15.07. an: outgoing@leuphana.de.
Informationen und Formulare Austauschprogramme außerhalb EU
Obligatorische Informationsveranstaltungen für Studierende mit Plätzen an außereuropäischen Partneruniversitäten im AJ 2023/24
1. Bewerbung an der Partneruniversität - Finanzierung - Formalitäten - Organisatorische Fragen
Mi, 19.04.2023, 14.15-15.45 Uhr, Zoom
Präsentation: download (pdf)
2. Anerkennungsverfahren – Erstellung des Learning Agreements
Mo, 09.10.2023, 11-12 Uhr, Zoom-Meeting-ID: 944 0417 8042, Kenncode: 262235 (Wiederholung vom 25.04.2023)
Präsentation: download (pdf)
Austausch-Treffen für Outgoings:
Mo, 05.06.2023, 17.30-19 Uhr, AStA Wohnzimmer
Checkliste
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge
Achtung: der link zu Registrierung in der Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsangehörige „Elefand“ des Auswärtigen Amtes (Aufnahme in den E-Mail-Verteiler des "Landsleutebriefes") lautet: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/elefand/301844
Covid 19 – Aktuelle Hinweise
Angesichts der Corona-Pandemie und der anhaltend dynamischen Situation können Regelungen der Gastländer und/oder der Gastuniversitäten jederzeit verändert und an neue Entwicklungen angepasst werden. Das International Office steht mit den Partnerhochschulen regelmäßig in Kontakt und wird Sie bis zur geplanten Abreise umgehend über angezeigte Änderungen an den Partneruniversitäten informieren. Während der Mobilitätsphase sind die Vorgaben der Partneruniversitäten und Gastländer natürlich unbedingt zu befolgen.
Grundsätzlich bestehen zwar für Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ und des PROMOS Programms gefördert werden, keine Reisebeschränkungen und -verbote - auch nicht für Länder und Regionen mit aktuellen Corona-Reisewarnungen des Auswärtiges Amtes -, dennoch rät die Leuphana Universität in Übereinstimmung mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) von Reisen in Corona-Risikogebiete und in Länder und Regionen mit Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ab. Reisen in Länder, von denen das Auswärtige Amt durch eine Reisewarnung abrät, erfolgen immer in Eigenverantwortung der/des Reisenden.
Da für die Leuphana Universität Gesundheit und Sicherheit ihrer Studierenden immer oberste Priorität haben, möchten wir Sie nochmals nachdrücklich bitten, folgende Hinweise und Empfehlungen zu beachten:
- Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Situation im Gastland auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und registrieren Sie sich unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
- Die Verschiebung eines für das Wintersemester geplanten Auslandsaufenthaltes in das Sommersemester 2022 aufgrund aktueller Entwicklungen der Pandemie ist in den meisten Fällen möglich - melden Sie sich jederzeit bei uns, wenn Sie dies in Erwägung ziehen.
- Es kann auch sinnvoll sein, die Mobilitätsphase zunächst virtuell zu beginnen und die physische Mobilität erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren - wir beraten Sie dazu gern.
- Bei Corona-bedingten - auch kurzfristigen - Absagen der Mobilität wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bitte kontaktieren Sie uns vor und während der Mobilität bei allen Fragen oder Schwierigkeiten unter eva.vosshagen@leuphana.de oder sandra.schnell@leuphana.de.
Hinweise bei Überschneidungen der Semesterzeiten
Nominierung und Bewerbung an der Gasthochschule
Nominierung: Das International Office nominiert alle Studierenden, die einen Austauschplatz erhalten haben, an den jeweiligen Gasthochschulen. I.d.R. kontaktieren die Gasthochschulen anschließend die nominierten Studierenden direkt oder über das IO mit Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Bewerbung: Für die fristgerechte Bewerbung an der Gasthochschule sind Sie selbst verantwortlich. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu Fristen an den Gasthochschulen finden Sie, sofern bereits bekannt, auch in den fact sheets für unsere Partnerhochschulen in der Datenbank.
Die Bewerbung umfasst i.d.R.:
- Application form for exchange students - zu finden häufig auf den Webseiten der Gasthochschule als Online-Bewerbung oder zum Download. Viele Hochschulen senden die Formulare auch direkt an die nominierten Studierenden oder an das IO; im letzteren Fall leiten wir die Informationen an Sie weiter.
Sollten Sie einen „Letter of Nomination“ benötigen, wenden Sie sich bitte an Sandra Schnell, sandra.schnell@leuphana.de.
Sollte das Bewerbungsformular vom IO abgezeichnet werden müssen, senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen als pdf weiter an sandra.schnell@leuphana.de. Wir werden Ihnen die Bewerbung schnellstmöglich unterschrieben als Scan zurücksenden.
Sollte die Gasthochschule nur Bewerbungen akzeptieren, die über das IO eingereicht werden, senden Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte fristgerecht als pdf an sandra.schnell@leuphana.de, damit wir sie weiterleiten können.
Sollten Sie Original-Unterschriften von uns benötigen, da Sie die Bewerbung per Post an der Gasthochschule einreichen müssen, senden Sie uns die Bewerbungsunterlagen bitte rechtzeitig zur Unterschrift zu. Wir senden sie dann per Post an Sie zurück. - Transcript of Records
Sollten Sie für die Bewerbung an der Gasthochschule ein aktuelles Transcript in englischer Sprache benötigen:
Unter www.leuphana.de/college/studium/pruefungen.html finden Sie das Formular "Notenbescheinigungen per E-Mail". Das Formular muss ausgefüllt mit einer Kopie des Personalausweises per Post an den Studierendenservice gesendet werden. Zusätzlich schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Studierendenservice mit der Bitte um Zusendung des Transcripts per E-Mail.
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
Sollte die Gasthochschule bei der Bewerbung einen Sprachnachweis verlangen: Fast alle Partnerhochschulen akzeptieren die durch das Sprachenzentrum erstellten Sprachnachweise inkl. OOPT, die Sie mit der Bewerbung für den Austauschplatz eingereicht haben. I.d.R. ist daher eine Kopie dieser Nachweise ausreichend. Bewerber*innen in der 2. Ausschreibungsrunde, die aufgrund der Schließung der Uni noch keinen Sprachtest im SLZ ablegen können, melden sich bitte per E-Mail bei den folgenden Lektor*innen im Sprachenzentrum:
- für Englisch: Lynette Kirschner
- für Spanisch: Maria del Carmen Suñén Bernal
- für Französisch, Italienisch und Portugiesisch: Christophe Hohwald
Bitte senden Sie nach der Bewerbung einen Scan der Bewerbungsunterlagen an outgoing@leuphana.de. Im Falle einer Online-Bewerbung können Sie alternativ einen Letter of Acceptance einreichen.
Mitteilung Auslandssemester
Auch während Ihres Auslandsstudiums behalten Sie den Studierendenstatus an der Leuphana Universität Lüneburg, werden aber für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes von der Zahlung der Studentenschafts- und Studentenwerksbeiträge befreit. Dafür ist dem Studierendenservice eine entsprechende Mitteilung zu machen, die über das International Office einzureichen ist. Studierende mit Doppelmajor reichen bitte je eine Mitteilung Auslandssemester pro Major ein. Bitte senden Sie das sorgfältig ausgefüllte Formular an outgoing@leuphana.de.
Zimmervermittlung
Der Leuphana Accommodation Service vermittelt den Kontakt zwischen privaten Vermieter*innen oder Studierenden der Leuphana Universität und internationalen Austauschstudierenden, die ein oder zwei Semester an der Leuphana studieren möchten. In erster Linie besteht Bedarf an möblierten Zimmern für den Zeitraum von einem Semester.
Wenn Sie ihr möbliertes Zimmer vermieten möchten oder Fragen dazu haben, senden Sie bitte eine E-Mail an tanja.schaefer@leuphana.de.
Tanja Schaefer
Zimmervermittlung / Accommodation Service
International Office / C14.112
+49.4131.677-2646
tanja.schaefer@leuphana.de
Learning Agreement
Um die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen an der Leuphana zu gewährleisten, muss ein Learning Agreement erstellt werden. Das Learning Agreement sollte bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erstellt werden, muss aber spätestens innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule dem International Office vorliegen. Änderungen des Learning Agreements müssen ebenfalls innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn in einem Modifizierten Learning Agreement festgehalten werden. Das Modifizierte Learning Agreement dokumentiert ggf. die endgültige Kurswahl an der Gasthochschule sowie deren Anerkennung an der Leuphana.
Lassen Sie sich die Anerkennungsfähigkeit von den Verantwortlichen für Anerkennungsfragen durch Unterschrift oder E-Mail-Korrespondenz bestätigen. Eine E-Mail-Bestätigung hat nur Gültigkeit, wenn eine eindeutige Zuordnung von Gasthochschulkursen und Leuphana-Modulen (Nummern, Titel, CP) aus der E-Mail-Korrespondenz selbst hervorgeht. Zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit benötigen die Verantwortlichen aussagekräftige Kurs-/Modulbeschreibungen. Achtung: Anrechenbar sind Leistungen aus dem Curriculum des eigenen Major, Minor und Komplementärstudiums bzw. Studiengangs (GS). Lehrveranstaltungen, für die Sie keine Anerkennung beantragen, weisen Sie als „Zusatzleistung“ aus (keine Unterschrift notwendig).
Bitte übersenden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene (Modifizierte) Learning Agreement als pdf mit der E-Mail-Korrespondenz (gebündelt in einem pdf) zur Prüfung und Unterschrift an das International Office per E-Mail: la.outgoing@leuphana.de.
- Bitte verwenden Sie nur das (Modifizierte) LA Formular des Leuphana International Office.
- Die Formulare sind elektronisch auszufüllen.
- Bitte beachten Sie die Anleitungen zum Erstellen des Learning Agreements.
- Wir akzeptieren alle Dokumente als pdf per E-Mail/mit digitaler/elektronischer Unterschrift – es müssen keine Originale eingereicht werden.
- Unvollständige Formulare können nicht bearbeitet werden.
Die Listen der unterschriftsberechtigten Personen für Anerkennungsfragen finden Sie auf folgenden Webseiten:
- für Bachelor-Studierende oder hier zum download
- für Master-Studierende oder hier zum download
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
Confirmation of Arrival and Departure
Bitte lassen Sie sich den Beginn Ihres Studienaufenthaltes durch die Gasthochschule bestätigen und senden Sie das Formular umgehend per E-Mail an das International Office. Vor Ihrer Abreise lassen Sie sich von der Gasthochschule bestätigen, dass Sie den Studienaufenthalt wie vereinbart absolviert haben, und reichen Sie das Formular im Original umgehend, spätestens jedoch bis 15. Juli, im International Office ein.
Verlängerung Auslandsstudium
Die Verlängerung eines Auslandsstudiums im Rahmen eines Austauschprogramme muss rechtzeitig bei der Gast- und Heimathochschule beantragt werden. Wenn Sie Ihr Auslandsstudium um ein Semester verlängern möchten, füllen Sie den Antrag auf Verlängerung sorgfältig aus und holen Sie zunächst die Zustimmung der Gasthochschule durch Unterschrift der verantwortlichen Person auf dem Antrag ein. Senden Sie den Antrag dann bis spätestens einen Monat vor Ende des ersten Semesters an der Gasthochschule an das International Office zur Zustimmung und Unterschrift
Nach der Bewilligung der Verlängerung:
- Mitteilung über das Auslandssemester für das zweite Semester als Scan per E-Mail an sandra.schnell@leuphana.de senden
- Learning Agreement / ggfs. E-Mail-Korrespondenz für das zweite Semester an la.outgoing@leuphana.de senden
Kann ich meine Abschlussarbeit im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland schreiben?
Grundsätzlich ist es möglich, die Abschlussarbeit im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland zu schreiben. Die Arbeit muss im Learning Agreement mit 25 CP (MA) bzw. 15 CP (BA) aufgeführt werden und wird an der Gasthochschule benotet. Anschließend kann sie wie jede andere im Ausland erbrachte Leistung an der Leuphana anerkannt werden, wenn die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit im Laufzettel vorab durch die verantwortlichen Personen bestätigt wurde. Erst- und Zweitprüfer*nnen sind Lehrende der Gastuniversität. Die Umrechnung der Noten erfolgt gemäß RPO.
Erfahrungsbericht
Alle Outgoing-Studierende müssen nach Beendigung ihres Auslandsstudiums einen Erfahrungsbericht im International Office einreichen, in dem Sie Ihr Auslandsstudium rückblickend bewerten und persönliche Erfahrungen, Lob und Kritik sowie Empfehlungen einbringen können.
Die Erfahrungsberichte dienen einerseits als wichtige Informationsquelle für Studierende, die ein Auslandsstudium planen, wie auch auch zur Evaluation der Austauschprogramme, um deren Qualität zu gewährleisten und zu verbessern. Wenn Sie den Bericht frei geben, wird Teil 2 des Berichts ("Beschreibung und Bewertung") anonym im MoveOn Portal auf https://leuphana.moveon4.de/publisher/1/deu veröffentlicht.
Bitte übermitteln Sie den vollständigen und unterschriebenen Bericht in einem pdf innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Auslandsstudienaufenthaltes, spätestens aber bis 15.07. an: outgoing@leuphana.de.
Kontakt
Sandra Schnell
Erstberatung/Sachbearbeitung Outgoing-Studierende
C14.110
+49.4131.677-1078
sandra.schnell@leuphana.de
Stefanie Bahnsen
Student Mobility Officer/Learning Agreements
C14.104
+49.4131.677-1421
stefanie.bahnsen@leuphana.de