Versicherungsschutz im Ausland
Für einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland ist ein ausreichender Versicherungsschutz, insbesondere für erforderliche medizinische Leistungen, unerlässlich. Je nach Zielland und persönlicher Situation sind dabei unterschiedliche Bedingungen zu berücksichtigen
Bitte nutzen Sie vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes auch unbedingt die kostenlose App des Auswärtigen Amts mit Reise- und Sicherheitshinweisen oder Reisewarnungen und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste Elefand.
Versicherungsschutz innerhalb Europas
Studierende, die gesetzlich versichert sind, haben grundsätzlich Krankenversicherungsschutz für einen Studienaufenthalt innerhalb der EU, den EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island oder einem anderen Staat, mit dem Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dies gilt für alle Studierenden, die während ihres Auslandsstudienaufenthaltes weiterhin an ihrer Heimathochschule eingeschrieben sind und damit grundsätzlich versicherungspflichtig bleiben. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, in welcher Form der Versicherungsschutz im Gastland nachgewiesen werden muss. Im Gastland besteht in der Regel Anspruch auf Sachleistungen, die dort gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Leistungen variieren von Land zu Land zum Teil beachtlich, sodass hohe (landesübliche) Zuzahlungen anfallen können, die von der inländischen gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Auch kann es vorkommen, dass medizinische Leistungen sofort bar zu zahlen sind.
Es ist daher empfehlenswert, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, die zusätzlich anfallende Kosten für medizinische Leistungen und einen ggf. notwendigen Rücktransport abdeckt.
Studierende, die aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen regelmäßig auf medizinische Leistungen angewiesen ist, sollte unbedingt Informationen zur medizinischen Versorgung im Gastland einholen und mit der eigenen Krankenkasse und dem behandelnden Arzt frühzeitig klären, wie die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.
Versicherungsschutz außerhalb Europas
Bei einem Studienaufenthalt in einem Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen über die Krankenversicherung besteht, erbringt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Leistungen. Das betrifft fast alle Länder außerhalb Europas.
Studierende müssen daher entsprechend den Bedingungen des Gastlandes (Deckungssumme beachten!) eine Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abschließen.
Studierende, die privat krankenversichert sind, sollten den Krankenversicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt direkt mit Ihrer Versicherung klären.
Studierende mit Vorerkrankungen müssen damit rechnen, dass der Krankenversicherungsschutz im Ausland keine regelmäßig anfallenden Anwendungen und Behandlungen, die aufgrund einer bestehenden Behinderung oder chronischen Krankheit auch im Ausland notwendig sind, beinhaltet. Auch die DAAD Versicherung schließt Versicherungsfälle aus, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind. Auf die beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung übliche Gesundsprüfung wird bei einen begrenzten Studienaufenthalt im Ausland inzwischen jedoch meist verzichtet. Die diesbezüglichen Bedingungen der einzelnen Versicherer sollten im Vorfeld genau geprüft werden. Wenn Versicherungsschutz nicht nur für akute Erkrankungen, sondern auch für Kosten bei nachweisbaren Verschlechterungen bestehender Krankheiten gewährt wird, muss diese Veränderung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes vom behandelnden Arzt/Ärztin ein entsprechendes Gutachten/Attest ausstellen zu lassen, das in die Landessprache oder in Englisch übersetzt werden sollte. Sollte es keine Versicherungsmöglichkeit aufgrund einer bestehenden Vorerkrankung geben, kann unter Umständen eine Kostenübernahme für notwendige medizinische Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Dies ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen und sollte rechtzeitig mit dem eigenen Krankenversicherer geklärt werden. Kosten werden ggf. auch nur in der Höhe, wie sie in Deutschland anfallen würden, übernommen.
Krankenzusatzversicherungsschutz im Ausland
Anbieter von Krankenversicherungen bieten verschiedene Pakete für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Ausland an. Diese sind leicht über eine Suche im Internet auffindbar. Zur Orientierung kann man die 2016 durchgeführte Bewertung durch Stiftung Warentest/Finanztest heranziehen. Zum Test.
Eine günstige Versicherung, die neben der Kranken(zusatz)versicherung auch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung beinhaltet, kann über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) abgeschlossen werden. Falls eine Unfallversicherung und/oder eine Privathaftpflichtversicherung besteht (z.B. durch Mitversicherung bei den Eltern) wird allerdings dieses Versicherungspaket nicht unbedingt benötigt. Alle Informationen zur DAAD Versicherung
Wenn es im Gastland ebenfalls eine Versicherungspflicht für Studierende gibt und diese durch die deutsche Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen wird, kann es zu einer Doppelversicherung kommen. Außerdem können in Ländern mit nationalen Gesundheitsdiensten (z.B. UK) Leistungen von allen in Anspruch genommen werden.