Hochschulschriften

Sie können Ihre Hochschulschriften in Form von Dissertationen, Habilitationen und Abschlussarbeiten über die Bibliothek öffentlich zugänglich machen. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen über die Voraussetzungen und Veröffentlichungsmöglichkeiten.

  • Dissertation & Habilitation
  • Abschlussarbeit

Dissertation & Habilitation

Generell folgt dem Abschluss des Promotionsprüfungsverfahrens die Veröffentlichung und Verbreitung der Dissertation und die damit verbundene Pflichtexemplarabgabe an die Bibliothek. Wie viele Exemplare Sie abliefern müssen, hängt von dem gewählten Publikationstyp ab und ist in der Promotionsordnung geregelt. Von uns bekommen Sie dann eine Empfangsbestätigung, mit der Sie gegenüber Ihrem Fachbereich die Pflichtexemplarabgabe nachweisen können.

Verlagsveröffentlichung

Bei einer monographischen Verlagsveröffentlichung liefern Sie bitte 6 Pflichtexemplare an die Bibliothek und weisen mit einer Verlagsvertragskopie eine Mindestauflage von 150 Exemplare nach oder bei Veröffentlichungen „Publication on Demand“ eine Liefergarantie des Verlags von vier Jahren über eine ISBN Nummer. Für alle gewerblich verlegten Dissertationen ist bei Drucklegung darauf zu achten, dass der sogenannte Hochschulschriftenvermerk auf die Rückseite des Titelblattes gedruckt wird (Zgl.: Leuphana Universität Lüneburg, Dissertation, 20XX). Gemeint ist hier das Jahr der Disputation, nicht das Veröffentlichungsjahr.

Elektronische Veröffentlichung

Bei einer elektronischen Veröffentlichung bekommt die Bibliothek von Ihnen eine identische elektronische Version im PDF-Format auf CD-ROM oder USB-Stick und zusätzlich 3 gebundene Printausgaben. Außerdem müssen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular Formular zur Abgabe elektronischer Dissertationen“ bei der Bibliothek abgeben. Im Falle einer kumulativen Dissertation benötigt die Bibliothek darüber hinaus eine Bestätigung des Gutachterausschusses.

► Auf dem Hochschulschriftenserver OPUS können Sie Ihre elektronische Dissertation oder Habilitationsschrift schnell und kos­ten­los veröffentlichen.

Weitere Veröffentlichungsmöglichkeit

Eine weitere Möglichkeit der Publikationspflicht nachzukommen, besteht darin, 20 gedruckte Pflichtexemplare oder 20 vollständige Originalfassungen des Rahmenpapiers inklusive der Fachartikel und Manuskripte abzugeben.

Abschlussarbeit

Bachelor- und Masterarbeiten werden entweder als elektronische Publikation oder in gedruckter Form in den Bestand der Bibliothek aufgenommen, wenn sie mit besser als 2,5 bewertet wurden und uns die „Einverständniserklärung zur Abgabe meiner Abschlussarbeit an die Bibliothek“ vorliegt.

Elektronische Veröffentlichung

Elektronische Publikationen werden auf dem Hochschulschriftenserver OPUS weltweit kostenfrei veröffentlicht. Bitte senden Sie Ihr PDF-Dokument von Ihrem Leuphana-Mailaccount an publizieren@leuphana.de und schicken die unterschriebene „Einverständniserklärung zur Abgabe meiner Abschlussarbeit an die Bibliothek“ per Post/Hauspost an Karen Heckmann, MIZ Leuphana / Publikationsservice, Universitätsallee 1, CB.140, 21335 Lüneburg.

Gedruckte Veröffentlichung

Bitte senden Sie ein fest gebundenes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit zusammen mit der unterschriebenen „Einverständniserklärung zur Abgabe meiner Abschlussarbeit an die Bibliothek“ per Post/Hauspost an Karen Heckmann, MIZ Leuphana / Publikationsservice, Universitätsallee 1, CB.140, 21335 Lüneburg.

► Überprüfen Sie bitte vor dem Versenden die Angaben auf der Titelseite der Abschlussarbeit und entfernen Sie gegebenenfalls Matrikelnummer, Postanschrift und E-Mailadresse.

Support

Bei Informations- und Beratungsbedarf wenden Sie sich gern an publizieren@leuphana.de oder auch telefonisch an Karen Heckmann.

Kontakt

Karen Heckmann
Universitätsallee 1, CB.130
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1130
karen.heckmann@leuphana.de

Marieke Tödter
Universitätsallee 1, CB.107
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1108
marieke.toedter@leuphana.de