Vorlesungsverzeichnis
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Lehrveranstaltungen
Übung Umweltrecht / Guerra, Jorge (Übung)
Dozent/in: Jorge Guerra González
Termin:
wöchentlich | Freitag | 10:15 - 11:45 | 05.11.2010 - 12.11.2010 | W HS 4
wöchentlich | Freitag | 12:15 - 13:45 | 05.11.2010 - 12.11.2010 | W HS 2
wöchentlich | Dienstag | 08:15 - 09:45 | 16.11.2010 - 04.02.2011 | W 216
wöchentlich | Mittwoch | 08:15 - 09:45 | 17.11.2010 - 04.02.2011 | W 216
Umweltrecht (Seminar)
Dozent/in: Thomas Schomerus
Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 12:15 - 13:45 | 21.10.2010 - 03.02.2011 | Raumangabe fehlt
Einzeltermin | Do, 17.02.2011, 12:15 - Do, 17.02.2011, 13:45 | W Aula | Klausur
Einzeltermin | Do, 31.03.2011, 12:15 - Do, 31.03.2011, 13:45 | Raumangabe fehlt | w
Inhalt: Das Seminar dient zusammen mit der Vorlesung „Umweltrecht“ der Vermittlung grundlegender rechtswissenschaftlicher Kenntnisse und der Behandlung ausgewählter besonderer Bereiche des öffentlichen Umwelt- und Energierechts. Das weite Gebiet des Umweltrechts kann nur vermittelt und erlernt werden, wenn zentrale öffentlich-rechtliche Grundkategorien eingeführt worden sind und ein umfassender Überblick über die Rechtsbereiche des Umwelt- und Energierechts gegeben wurde. Auf dieser Vorgabe beruhend, setzt sich das Modul voraussichtlich aus den folgenden Lehrinhalten zusammen: - Grundlagen des Rechts (insb. Subsumtionstechnik) - Einführung in das Staatsrecht (Staatsorganisation, Grundrechte, Europarecht) - Einführung in das Verwaltungsrecht (u.a. Handlungsformen der Verwaltung, verwaltungsgerichtliche Klagearten) - Allgemeines Umweltrecht - Nationale Umweltgesetze (Gewässerschutzrecht, Bodenschutzrecht, etc.) - Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien)
Umweltrecht (Integrierte Veranstaltung)
Dozent/in: Thomas Schomerus
Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 10:15 - 11:45 | 21.10.2010 - 03.02.2011 | W HS 3
wöchentlich | Donnerstag | 12:15 - 13:45 | 17.02.2011 - 17.02.2011 | W Aula | Klausur
wöchentlich | Donnerstag | 12:15 - 13:45 | 31.03.2011 - 31.03.2011 | Raumangabe fehlt | Wiederholungsklausur
Inhalt: Die Vorlesung dient zusammen mit dem Seminar „Umweltrecht“ der Vermittlung grundlegender rechtswissenschaftlicher Kenntnisse und der Behandlung ausgewählter besonderer Bereiche des öffentlichen Umwelt- und Energierechts. Das weite Gebiet des Umweltrechts kann nur vermittelt und erlernt werden, wenn zentrale öffentlich-rechtliche Grundkategorien eingeführt worden sind und ein umfassender Überblick über die Rechtsbereiche des Umwelt- und Energierechts gegeben wurde. Auf dieser Vorgabe beruhend, setzt sich das Modul voraussichtlich aus den folgenden Lehrinhalten zusammen: - Grundlagen des Rechts (insb. Subsumtionstechnik) - Einführung in das Staatsrecht (Staatsorganisation, Grundrechte, Europarecht) - Einführung in das Verwaltungsrecht (u.a. Handlungsformen der Verwaltung, verwaltungsgerichtliche Klagearten) - Allgemeines Umweltrecht - Nationale Umweltgesetze (Gewässerschutzrecht, Bodenschutzrecht, etc.) - Energierecht (Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien)