Vorlesungsverzeichnis

Suchen Sie hier über ein Suchformular im Vorlesungsverzeichnis der Leuphana.


Lehrveranstaltungen

Projekt Haftungsrecht (Seminar)

Dozent/in: Bernhard Hohlbein

Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 13:50 - 16:05 | 18.10.2021 - 04.02.2022 | C 4.111 Seminarraum

Inhalt: Die Relevanz von Ratings und Testberichten Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass medinenaffine Menschen glauben, alles und jeden bewerten zu müssen. Dabei stehen gelegentlich weder Rechtschreibung noch Argumente, dafür aber lobpreisende oder denunziatorische Aussagen im Vordergrund. Und da die zugrundeliegenden Bewertungskriterien in aller Regel nicht offen kommuniziert werden, mithin nicht sachlich nachprüfbar sind, bleibt viel Raum für mitgeteilte Gefühle und Werturteile - beides ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. So ist etwa zu hören und lesen: das Gerät ist billiger Schmarren; das Essen schmeckt da nicht; das Personal ist unfreundlich; der Laden ist schlimm; das ist eine große Abzocke; das Hotel ist nicht schön. Im Unternehmensumfeld ist die Bewertung seit Langem sachlicher und tatsachenbezogen. Wirtschaftsprüfer testieren die Bilanz (hoffentlich nur gelegentlich spektakulär unrichtig), und Ratingfirmen analysieren Unternehmen, um Transparenz in Unternehmensbewertungen zu bringen. Dies alles ist sinnvoll, zumal professionelle Unternehmensanalysen vor Investmententscheidungen oder vor dem Abschluss eventuell langlaufender Versicherungsverträge nachvollziehbare Hilfen bieten können. Doch nicht bei allen Ratings und Testberichten werden die einzelnen Bewertungskriterien offengelegt. Und wenn doch, fragt es sich, warum bestimmte Aspekte mit diesem oder jenem Prozentsatz berücksichtigt werden und warum andere Kriterien außer Acht gelassen werden. In der Versicherungswirtschaft kann man mittlerweile fast den Eindruck gewinnen, dass es ein Überangebot an Ratings und Testberichten gibt. Das kann zu Irritationen führen: Welchem ist zu glauben? Und wer sollte das entscheiden? Muss ein Vermittler alle Ratings kennen? Sollte auch eine schlechte Bewertung in ein Beratungsgespräch einfließen? Dürfen andere Kriterien als die getesteten für relevanter gehalten werden? Wenn ja, welche? Was sind die Konsequenzen der Nicht- oder (der behaupteten) Falschberatung?