Fragen und Antworten zum Umgang mit der Energiekrise
Die Leuphana hat in den vergangenen Jahren bereits sehr umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Einsparung von Energie und zum Einsatz von regenerativen Energien umgesetzt. Sie gilt hierbei unter Universitäten auch international als Vorreiter.
Nichtsdestotrotz stellt die mögliche Energiekrise im Wintersemester 2022/2023 auch die Leuphana vor große Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie ist es dabei Ziel der Leuphana, ihren Betrieb als Präsenzuniversität, insbesondere aus Verantwortung vor dem Studienerfolg ihrer Studierenden, im Kern weiterhin möglichst uneingeschränkt sicherzustellen. Wesentliche Einschränkungen des Universitätsbetriebs sind aus Sicht der Leuphana unbedingt zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zu den bisherigen Anstrengungen der Leuphana zum Klimaschutz und zu den geplanten Maßnahmen zum Umgang mit der Energiekrise im Wintersemester 2022/2023 finden Sie hier:
Im Folgenden finden Sie darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten für den Universitätsbetrieb im Wintersemester 2022/2023:
Finden alle Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2022/23 statt?
Alle Lehrveranstaltungen an der Leuphana finden nach heutigem Stand ohne Einschränkungen in Präsenz statt. Eine Schließung der Universität oder eine Umstellung der Lehre auf digitale Formate ist nach heutigem Stand nicht geplant.
Werden Lehrveranstaltungsräume im Wintersemester 2022/23 beheizt?
Alle Lehrveranstaltungsräume werden im Winter beheizt, und zwar aufgrund der Vorgaben der EnSikuMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen) auf eine Temperatur von 19°C.
Werden Büros im Wintersemester 2022/23 beheizt?
Alle Büros und Arbeitsräume der Leuphana werden im Winter beheizt, und zwar aufgrund der Vorgaben der EnSikuMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen) auf eine Temperatur von 19°C (das entspricht etwa der Einstellung 2-3 bei Thermostaten).
Werden Arbeitsräume im Wintersemester 2022/23 beheizt?
Auch alle Arbeitsräume der Leuphana werden im Winter beheizt, und zwar aufgrund der Vorgaben der EnSikuMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen) auf 19°C für Räume, in denen körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten durchgeführt werden, auf 16°C für Räume, in denen mittelschwere Tätigkeiten ausgeführt werden, die überwiegend im Stehen oder Gehen absolviert werden, und auf 12°C für Räume, in denen körperlich schwere Tätigkeiten erledigt werden.
Dürfen in Büros oder Arbeitsräumen zusätzliche Heizgeräte verwendet werden?
Die Verwendung von individuellen Heizgeräten (z.B. Radiatoren, Heizstrahler/-lüfter, etc.) oder deren Beschaffung durch die Einrichtungen und Abteilungen der Universität ist nicht gestattet. Die Heizung von Büros und Arbeitsräumen über die Höchsttemperatur von 19°C hinaus ist aufgrund der bundesweiten Verordnung zur Energieeinsparung nicht gestattet. Darüber hinaus verursacht nicht nur der hohe Stromverbrauch dieser Geräte hohe Kosten. Auch führt der gleichzeitige Betrieb vieler elektrischer Direktheizgeräte zu einer lokalen Netzüberlastung und somit zu Stromausfällen im Leuphana Netz.
Was tue ich, wenn ich in meinem Büro oder in meinem Arbeitsraum friere?
Die Universität empfiehlt, während der kommenden Heizperiode bei Bedarf zusätzliche Kleidung mitzubringen. Die Universität wird bei Bedarf auch Decken zur Verfügung stellen. Den Beschäftigten der Leuphana steht darüber hinaus die Möglichkeit offen, im jeweils individuell genehmigten Umfang die Möglichkeit zu mobiler Arbeit oder zu Telearbeit von zu Hause aus zu nutzen.
Werden die Betriebszeiten der Universität für die Herbst- und Wintersaison angepasst?
Für alle Räume der Leuphana gelten grundsätzlich unveränderte Betriebszeiten. Außerhalb der Betriebszeiten müssen sich Nutzer*innen auf abgesenkte Heizungstemperaturen einstellen.
Werden die Gebäude außerhalb der Betriebszeiten beheizt?
Ja, die Gebäude werden auch außerhalb der Betriebszeiten beheizt, allerdings auf abgesenktem Temperaturniveau.
Darf ich außerhalb der Betriebszeiten arbeiten und mein Büro nutzen?
Sie dürfen selbstverständlich auch außerhalb der Betriebszeiten arbeiten und Ihr Büro oder Ihren Arbeitsraum nutzen, müssen sich außerhalb der Betriebszeiten aber auf weiter abgesenkte Temperaturen einstellen.
Werden Gebäude der Leuphana geschlossen?
Alle Gebäude der Leuphana bleiben nach heutigem Stand innerhalb der Betriebszeiten der Universität wie gewohnt zugänglich. Ausnahme wird eine Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr sein, über die sich das Präsidium derzeit in Abstimmung mit dem Personalrat befindet. Wir werden nach Abschluss der Abstimmungen über die daraus folgenden Regelungen noch ausführlich informieren.
Ändern sich die Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek im Wintersemester 2022/23?
Die Universitätsbibliothek ist ein wichtiges Zentrum für den Lehr- und Forschungsbetrieb. Aktuell ist keine Einschränkung der Betriebszeiten geplant. Allerdings wird die Bibliothek, so wie andere Räume der Universität auch, im Wintersemester nur auf 19°C geheizt werden.
Wird es eine Betriebsruhe über Weihnachten und Neujahr geben?
Das Präsidium befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Personalrat über eine ausgeweitete Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr. Wir werden Sie nach Abschluss der Abstimmungen über die daraus folgenden Regelungen für Arbeitszeiten und Arbeitsorte noch ausführlich informieren.
Wohin kann ich mich mit weiteren Fragen oder Anregungen zum Energiesparen wenden?
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen und Anregungen an die Beauftragte für Nachhaltigkeit, Irmhild Brüggen (nachhaltigkeit@leuphana.de).