Ein Anschubstipendium zur Ausarbeitung eines Promotionsprojektes
04.06.2025
Ein Anschubstipendium zur Ausarbeitung eines Promotionsprojektes
Die Leuphana Universität Lüneburg, Stiftung des öffentlichen Rechts, bietet im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Karriereentwicklung eine besondere Einbettung und Förderung in einen herausragenden Forschungskontext. Der Arbeitskontext ist das Projekt „Künstlerische Lebensform als Intervention“, ein von Beate Söntgen geleitetes Teilprojekt des DFG-Sonderforschungsbereichs „Intervenierende Künste“ (Sprecherhochschule: FU Berlin). Zu diesem Zweck wird zum 1. Oktober 2025 ein Anschubstipendium zur Ausarbeitung eines kunstwissenschaftlichen Promotionsvorhabens ausgeschrieben, das sich der institutionellen Einbettung künstlerischer Aktivitäten, vor allem in Brasilien seit der Mitte des 20. Jahrhunderts, widmen soll.
Die Ausschreibung richtet sich an herausragend qualifizierte Bewerber*innen aus der Kunstwissenschaft, aus benachbarten Disziplinen sowie aus dem Bereich künstlerische Forschung.
Voraussetzung zum Erhalt eines Stipendiums ist, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Beginn des Stipendiums zur Promotion an der Leuphana Universität Lüneburg zugelassen und in das Promotionsstudium eingeschrieben sind.
Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr. Ein Stipendium kann nicht erhalten, wer bereits promoviert ist.
Die Höhe des Promotionsstipendiums beträgt monatlich 1.650 € sowie ggf. zuzüglich einer Kinderzulage. Zusätzliche berufliche oder andere Tätigkeiten neben der Arbeit an der Promotion dürfen eine Arbeitszeit von 8 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten.
Von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten wird erwartet, ein Dissertationsprojekt im Rahmen des genannten Fachgebietes an der Leuphana Universität Lüneburg zu entwickeln.
Im Rahmen des zu vergebenden Stipendiums werden folgende Möglichkeiten geboten:
- Teilnahme am Promotionskolleg „Darstellung – Visualität – Wissen“
- Mitwirkung am Forschungsprojekt „Künstlerische Lebensform als Intervention“ (TP A06 des SFBs „Intervenierende Künste“)
- Arbeitsplatz an der Leuphana
- Mobilitätsmittel für Besuche von Konferenzen und Tagungen
Bewerberinnen und Bewerber sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sehr guten Masterabschluss in den einschlägigen Fachgebieten
- Bereitschaft zur Mitwirkung in einem größeren Forschungszusammenhang
- Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
Bei fachlichen/inhaltlichen Fragen zum Stipendium wenden Sie sich bitte per E-Mail an Prof. Dr. Beate Söntgen (beate.soentgen@leuphana.de).
Falls Ihnen noch kein Zulassungsbescheid zur Promotion der Leuphana Universität Lüneburg vorliegen sollte, schicken Sie bitte einen Antrag auf Zulassung zur Promotion mit allen dazugehörigen Unterlagen per Post an den Studierendenservice. Den Antrag und Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier:
https://www.leuphana.de/graduate-school/promotion-zugang.html
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an der Leuphana Universität können der Promotionsordnung der Fakultät Kulturwissenschaften entnommen werden. Sie finden die Promotionsordnungen auf https://www.leuphana.de/graduate-school/promotion-zugang.html
Ihre Bewerbung auf das Stipendium senden Sie bitte per E-Mail als PDF-Dokument (bitte eine Datei inkl. Anlagen) unter Hinzufügung folgender Unterlagen:
- formloses Anschreiben
- Lebenslauf inkl. Darstellung Ihres Studienverlaufs sowie Ihrer bisherigen Forschungsaktivitäten
- Studienzeugnisse (deutsch oder englisch; im Fall von anderen Sprachen amtl. beglaubigte Übersetzungen)
- relevante Arbeitszeugnisse (z.B. von wissenschaftlichen Tätigkeiten)
- Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts inkl. vorläufigen Titels der Dissertation (Max. 3 Seiten)
- Zulassungsbescheid der Fakultät Kulturwissenschaften (kann nachgereicht werden, muss bis zum Antritt des Stipendiums vorliegen)
mit dem
Betreff „Künstlerische Lebensform als Intervention“
an die
Leuphana Universität Lüneburg
Studierendenservice
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
E-Mail: beate.soentgen@leuphana.de
Bewerbungsfrist: 18.06.2025