Information für Lehrende und Studierende: Alternative Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Pandemie im Wintersemester 2020/2021

02.02.2021

In Ergänzung der Informationsschreiben an Lehrende vom 21. Januar 2021 bzw. an Studierende vom 26. Januar 2021 möchten wir auf diesem Wege bereits vorab informieren, dass Senat und Präsidium auf ihren Sitzungen am 27. Januar 2021 Änderungen von Anlagen zu den Rahmenprüfungsordnungen der Studienprogramme am Leuphana College, der Leuphana Graduate School sowie der Leuphana Professional School zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/2021 beschlossen bzw. genehmigt haben.

Auf Grundlage dieser Beschlüsse hat das Präsidium am 29. Januar 2021 im Einvernehmen mit den Studiendekan*innen und dem Beauftragten für Arbeitssicherheit sowie unter Beratung der studentischen Mitglieder der jeweiligen Zentralen Studienkommissionen beschlossen, dass angesichts der derzeitigen Pandemielage weitergehende Interessen des Infektions- und Gesundheitsschutzes der Durchführung von Prüfungsleistungen im Wintersemester 2020/2021 in Präsenz grundsätzlich entgegenstehen.

Die detaillierten Regelungen zur Durchführung von Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 werden Anfang der kommenden Woche in der amtlichen Bekanntmachung der Änderungen der Anlagen zu den Rahmenprüfungsordnungen veröffentlicht. Wir möchten Sie an dieser Stelle vorab über die wichtigsten Punkte informieren:

1. Statt in Präsenz werden Klausuren grundsätzlich in einer der drei folgenden Varianten durchgeführt:
a) Klausur mit unmittelbarer Online-Bearbeitungszeit gem. der Zeitangabe in den fachspezifischen Anlagen über Prüfungssoftware PLUS Angabe der verwendeten Software (EvaExam oder Moodle Online-Klausur),
b) Klausur mit ausgeweiteter Bearbeitungszeit (6-24 Stunden) mit Bereitstellung der Klausuraufgaben in einer Word-/pdf-Datei über myStudy oder Moodle,
c) Klausur mit unmittelbarer Bearbeitungszeit gem. der Zeitangabe in den fachspezifischen Anlagen mit Bereitstellung der Klausuraufgaben in einer Word-/pdf-Datei über myStudy oder Moodle.

2. Statt in Präsenz werden mündliche Prüfungen einschließlich derjenigen zu Abschlussarbeiten sowie praktische Leistungen grundsätzlich im Wege einer Videokonferenz durchgeführt werden.

3. Schriftliche wissenschaftliche Arbeiten können in digitaler Form per E-Mail abgegeben werden.

4. Für Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 wird gemäß des Beschlusses gelten, dass zwei im selben Semester unternommene Prüfungsleistungen aus unterschiedlichen Modulen, die mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet worden sind, nicht auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Prüfungsversuche angerechnet werden. Ausgenommen sind Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit) sowie Prüfungsleistungen, die aufgrund Rücktritts oder Versäumnis oder eines festgestellten Täuschungsversuchs als nicht bestanden gelten.

5. Für den Rücktritt von einer Prüfung ohne Nennung von Gründen wird abweichend von den normalerweise geltenden Regelungen eine Frist von 3 Werktagen gelten.

Ausnahmen von der alternativen Durchführung einer Prüfung können Prüfende in Abstimmung mit dem*der Studiendekan*in und den Modulverantwortlichen unter Beratung der studentischen Mitglieder des zuständigen Fakultätsrates (College, Graduate School) (für Lehrveranstaltungen in College und Graduate School) bzw. in Abstimmung mit der jeweiligen Studiengangsleitung und der Leitung der Professional School unter Beratung der studentischen Mitglieder der zuständigen Zentralen Studienkommission (für Lehrveranstaltungen in der Professional School) und unter Beachtung der Hygienerichtlinien der Universität vorsehen, wenn 1. eine alternative Durchführung der Prüfungsleistung unmöglich ist (z. B. labor-, sport- bzw. musikalisch-praktische Prüfungsleistung), oder 2. dies bei Klausuren zur Gewährleistung des Erreichens des Lern- und Kompetenzziels sowie eines ordnungsgemäßen Prüfungsverfahrens zwingend erforderlich ist.

Bitte informieren Sie sich unbedingt Anfang der kommenden Woche über die detaillierten Regelungen in der amtlichen Bekanntmachung der Änderungen der Anlagen zu den Rahmenprüfungsordnungen in der Leuphana Gazette. Wir werden Sie dann nochmals gesondert informieren.