Studieninhalte – Rechtswissenschaft

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Studieninhalte des Masters Rechtswissenschaft. Bei offenen Fragen wenden Sie sich gerne an die unter „Kontakt und Beratung“ genannten Anlaufstellen und nutzen Sie das Beratungsangebot der Graduate School.

Studienaufbau

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  • Pflichtmodule
  • Komplementärstudium
  • Struktur

Studienaufbau

Modulübersicht des Masters Rechtswissenschaft ©Leuphana
Modulübersicht Master Rechtswissenschaft (LL.M.)

Pflichtmodule

1. Semester:

Im ersten Semester sind folgende Module im Umfang von insgesamt 25 CP zu absolvieren:

Methoden- und Pflichtfachbereich (10 CP):

  • Cases and Methods: Bürgerliches Recht (10 CP)

Schwerpunktbereich (15 CP):

  • Law in Context: Strafgewalt und Politik (5 CP)
  • Law in Context: Der Staat in der (post-)globalen Konstellation (5 CP)
  • Law in Context: Individualität und soziale Beziehungen im Recht (5 CP)

2. Semester

Im zweiten Semester sind folgende Module im Umfang von insgesamt 25 CP zu absolvieren:

Methoden- und Pflichtfachbereich (20 CP):

  • Cases and Methods: Strafrecht (10 CP)
  • Cases and Methods: Öffentliches Recht (10 CP)

Schwerpunktbereich (5 CP):

  • Law in Context: Historisch-vergleichende Grundlagen des Privatrechts (5 CP)

3. Semester

Im dritten Semester sind folgende Module im Umfang von insgesamt 15 CP zu absolvieren:

Methoden- und Pflichtfachbereich (15 CP):

  • Leuphana Masterclass: Zivilrechtsordnung I (5 CP)
  • Leuphana Masterclass: Verfassungs- und Verwaltungsrechtsordnung I (5 CP)
  • Leuphana Masterclass: Strafrechtsordnung I (5 CP)

Schwerpunktbereich (15 CP):

  • Law in context: Masterarbeit (15 CP)

Darüber hinaus ist die Masterarbeit im Umfang von semesterübergreifend insgesamt 15 CP zu beginnen.

4. Semester:

Im vierten Semester sind folgende Module im Umfang von insgesamt 25 CP zu absolvieren:

Methoden- und Pflichtfachbereich (20 CP):

  • Leuphana Masterclass: Zivilrechtsordnung II (10 CP)
  • Leuphana Masterclass: Verfassungs- und Verwaltungsrechtsordnung II (5 CP)
  • Leuphana Masterclass: Strafrechtsordnung II (5 CP)

Schwerpunktbereich (5 CP):

  • Law in Context: Masterforum (5 CP)

Komplementärstudium

Das Komplementärstudium ergänzt und erweitert die fachspezifischen Inhalte des Masterstudienprogramms Rechtswissenschaft und ist obligatorischer Bestandteil. Im Hinblick auf die Vorgaben der Ersten Juristischen Staatsprüfung wird empfohlen, die folgenden drei Veranstaltungen zu belegen:

  • 1. Semester: Engaging with Knowledge and Sciences/Theories of law (5 CP)
  • 2. Semester: Reflecting on Research Methods/Rechtsphilosophie (5 CP)
  • 3. Semester: Connecting Science, Responsibility and Society (5 CP)

Struktur

Das Masterprogramm Rechtswissenschaft startet jährlich zum Wintersemester und umfasst insgesamt 120 CP. Im Masterprogramm Rechtswissenschaft werden die Studierenden befähigt, gesellschaftlich relevante Fragestellungen mit kritisch-analytischem Bewusstsein zu beurteilen und fallbezogen zu lösen. Es ist das erste Programm, das Studierenden die Möglichkeit bietet, sowohl das juristische Staatsexamen als auch einen rechtswissenschaftlichen Masterabschluss (LL.M.) zu erwerben. Kenntnisse des positiven Rechts sollen ins Verhältnis zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gesetzt und das Recht entsprechend kontextualisiert werden. Die Studierenden absolvieren die Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. c NJAG), erhalten die Möglichkeit, die Schwerpunktbereichsprüfung (vgl. § 4a NJAG) abzulegen, und durchlaufen eine in das universitäre Studium integrierte Examensvorbereitung inkl. Examensklausurenkurs.

Im ersten Semester des Masterprogramms Rechtswissenschaft werden in den Cases and Methods“-Modulen die Kenntnisse der Pflichtfächer Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht sowie die juristischen Methoden auf einem fortgeschrittenen Niveau aufgearbeitet und vertieft. Die damit verbundene Leistungskontrolle findet auf dem Niveau der Übung für Fortgeschrittene (gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 c NJAG) statt. Darüber hinaus werden mit den „Law in context“-Modulen aus dem Schwerpunktbereich „Recht im Kontext" die Kenntnisse des positiven Rechts ins Verhältnis zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gesetzt und das Recht somit kontextualisiert. Das Modul „Engaging with Knowledge and Sciences“ aus dem Komplementärstudium vermittelt und vertieft fachübergreifend wissens- und wissenschaftstheoretische Grundlagen, Fragen und Begriffe aus dem Spektrum aller Major und findet in englischer Sprache statt.

Im zweiten Semester folgt ein weiteres Modul aus dem Schwerpunktbereich und eine Übung („Cases and Methods“) für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht. Im Modul „Reflecting on Research Methods“ aus dem Komplementärstudium erlernen Studierende wissenschaftliche Methoden sowie ethische Fragen wissenschaftlichen Forschens und vertiefen zugleich ausgewählte Methoden aus dem Spektrum der Masterprogramme exemplarisch und fachübergreifend.

Im dritten und vierten Semester des Masters Rechtswissenschaft folgt eine universitäre Vorbereitung auf die Staatsprüfung in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Dieser Examenskurs dauert etwa 40 Wochen von Oktober bis Juli. Es werden wöchentlich 12 SWS unterrichtet, außerdem wird jede Woche eine Examensklausur zur Übung geschrieben. Die quantitative Verteilung der SWS und der Klausuren entspricht dem Anteil des jeweiligen Pflichtfachs im schriftlichen Teil der ersten Prüfung, d. h. 50 % Zivilrecht (ca. 20 Klausuren), 33 % Öffentliches Recht (ca. 13 Klausuren) und 17 % Strafrecht (ca. 7 Klausuren).

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium erhalten die Studierenden einen LL.M. – Abschluss von der Leuphana Universität und ein Schwerpunktbereichprüfungszeugnis, welches ihnen ermöglicht, das Erste Juristische Staatsexamen zu erwerben.

Schwerpunktbereichsprüfung

Der Schwerpunktbereich „Recht im Kontext“ besteht aus folgenden Modulen:

  • Law in context: Strafgewalt und Politik (1. Semester)
  • Law in context: Der Staat in der (post-)globalen Konstellation (1. Semester)
  • Law in context: Individualität und soziale Beziehungen im Recht (1. Semester)
  • Theories of law: Engaging with Knowledge and Sciences (1. Semester)
  • Law in context: historisch-vergleichende Grundlagen des Privatrechts (2. Semester)
  • Rechtsphilosophie: Reflecting on Research Methods (2. Semester)
  • Law in context: Masterarbeit (3. Semester)
  • Öffentlichkeit und Kommunikation in der Rechtswissenschaft: Connecting Science, Responsibility and Society (3. Semester)
  • Law in context: Masterforum (4. Semester)

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen

  1. einer Studienarbeit
  2. einer mündlichen Prüfung

Die Studienarbeit besteht aus:

  1. einem schriftlichen Teil=Masterarbeit
  2. einer mündlichen Präsentation des schriftlichen Teils der Studienarbeit mit anschließender Diskussion

Der schriftliche Teil der Studienarbeit entspricht der Masterarbeit aus dem Masterprogramm Rechtswissenschaft.

Alle Einzelheiten können Sie diesem Merkblatt zur Schwerpunktbereichsprüfung entnehmen.

Masterarbeit

Die Masterarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von maximal 12 Wochen vorgesehen ist, wird zu Beginn des 3. Fachsemester geschrieben. Themen für die Masterarbeit können sich aus allen Rechtsgebieten und Inhalten der Pflichtfächer vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und Transformationen ergeben. Die Masterarbeit soll einen Umfang von ca. 72.000 Zeichen haben.

Studienordnung/Fachspezifische Anlage

Hier können die Rahmenprüfungsordnung und die fachspezifischen Anlagen (FSAn) eingesehen werden.

Aus der fachspezifischen Anlage wird das fachspezifische Curriculum ersichtlich. In ihr sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen detailliert und rechtsverbindlich geregelt.

Vorlesungsverzeichnis

Im Vorlesungsverzeichnis können Sie sich einen Eindruck von den aktuell angebotenen Lehrveranstaltungen und deren konkreten Inhalte verschaffen.

Kontakt und Beratung

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Mittwoch 14 - 16 Uhr
Donnerstag 16 - 18 Uhr