Gut zu wissen

In der folgenden Übersicht finden Sie eine Informationssammlung zum Thema Studieren mit Beeinträchtigungen. Sie soll Studierenden, Studieninteressierten, Lehrenden sowie allen interessierten Hochschulmitgliedern eine schnelle Orientierung bieten. Wenn noch Informationen fehlen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Überblick von A-Z

  • Anlaufstellen Lüneburg und Region
  • Anlaufstellen bei Finanzfragen
  • Anwesenheitspflicht
  • Arbeitsplätze mit spezieller Ausstattung
  • Assistenzhunde
  • Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut
  • Meldung von Barrieren
  • Barrierearme Toiletten
  • Beauftragter für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
  • Beratung an der Leuphana
  • Berufseinstieg mit Behinderung
  • Beurlaubung
  • Erlass der Semester- und Langzeitstudiengebühren
  • Externe Anlaufstellen
  • Härtefallregelung
  • Kontakt mit Lehrenden und Mitstudierenden
  • Mehrbedarfe im Studium
  • Nachteilsausgleiche
  • Rücktritt von Prüfungen
  • Ruheräume
  • Sanitäts- oder Erstehilferäume
  • Schwerbehindertenausweis
  • Stipendium
  • Studentische Freiräume
  • Studieren im Ausland
  • Teilzeitstudium
  • Unterstützung bei Hörbeeinträchtigungen
  • Unterstützung bei Konflikten und Hilfe bei Diskriminierung
  • Vorwahlrecht
  • Zugänglichkeit des Campus

Anlaufstellen Lüneburg und Region

Anlaufstellen bei Finanzfragen

Es gibt verschiedene Anlaufstellen an die sich sowohl Studierende mit als auch ohne Beeinträchtigungen wende können:

Anwesenheitspflicht

Die regelmäßige Anwesenheit kann in Lehrveranstaltungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung in den Fachspezifischen Anlagen festgelegt werden. In diesen Fällen ist eine Abwesenheit von 20% ohne Angabe von Gründen zulässig. Dies entspricht bis zu drei Terminen bei einmal wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltungen innerhalb der Vorlesungszeit. Auch Fehlzeiten, die durch ärztlich Krankschreibungen belegt sind, werden mitberechnet. Die geänderte RPO tritt zum Wintersemester 2023/24 in Kraft und ist abrufbar in der Gazette 50/23 vom 16. Juni 2023. Der Paragraph 6 "Lehrveranstaltungen", Absatz 3, Satz 5 legt fest, dass Studierende einen Antrag auf eine individuell gestaltete Ausnahmeregelung stellen können, wenn sie wegen einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltung häufiger als erlaubt an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können. Mehr Informationen zu Nachteilsausgleichen.

Arbeitsplätze mit spezieller Ausstattung

Die Bibliothek verfügt über einen Arbeitsplatz für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen. Dieser ist mit Sprachausgabe, Braillezeile, Scanner und Drucker sowie Großschriftsystem ausgestattet.

Im Selbstlernzentrum des Sprachenzentrums gibt es zwei Arbeitsplätze an einem höherverstellbaren Tisch, der beispielsweise von Menschen im Rollstuhl genutzt werden kann.

Assistenzhunde

Ein ausgebildeter Assistenzhund erhält Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden, in denen auch Menschen mit Straßenkleidung Zutritt haben. Dies gilt auch, wenn Hunde dort normalerweise nicht zugelassen sind wie zum Beispiel an der Leuphana.

Zu beachten ist, dass der Hund eine Kenndecke (bzw. Führgeschirr oder Halstuch) tragen muss, damit er von anderen Personen als Blinden- und Assistenzhund erkannt werden kann.
Ein Nachweis für den Assistenzhund sollte für den Fall einer Unklarheit mitgeführt werden.

Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut

Barrierefreiheit als Ideal bedeutet Zugänglichkeit für alle Menschen und damit die Beseitigung struktureller Hindernisse, die Teilhabe verhindern. Wegen der schweren Erreichbarkeit dieses Ziels wir auch manchmal von „Barrierearmut“ gesprochen. Barrieren können sich zum Beispiel als bauliches Hindernis aber auch als digitale Barrieren, die den Alltag der Betroffenen erschweren, auswirken. Die UN-Behindertenrechtskonvention legt fest, dass für Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten gewährleistet werden soll.

Meldung von Barrieren

Barrieren baulicher Art können Sie dem Gebäudemanagement (Bereich Hochbau) melden, digitale Barrieren auf der Leuphana-Webseite können über dieses Online-Formular angezeigt werden.

Barrierearme Toiletten

Barrierearme Toiletten sind in fast allen Gebäuden – meistens im Erdgeschoss - zu finden. Hier finden Sie eine Auflistung:

  • Gebäude 1, Raum 1.020
  • In der Mensa, am Kartenaufladeautomat vorbei rechts hinten im Gang
  • Gebäude 4, Raum 4.011
  • Gebäude 5, Raum 5.030 (durch die Küche zugänglich)
  • Gebäude 6, Raum 6.019
  • Gebäude 7, Erdgeschoß 7.009
  • Gebäude 8, Raum 8.110/111 (durch die Küche zugänglich)
  • Gebäude 9, Raum 9.007 im Hörsaalgang
  • In der Bibliothek, Raum 044 inkl. Wickeltisch
  • Gebäude 10, Raum 10.009 inkl. Wickeltisch
  • Gebäude 11, Raum 11.023 inkl. Wickeltisch
  • Gebäude 12, Erdgeschoß 12.008
  • Gebäude 13, Raum 13.001
  • Gebäude 14, Raum 14.013
  • Gebäude 16, Erdgeschoß 16.020

Zentralgebäude

  • Erdgeschoss: Raum 40.038 und 039, 40.057
  • 1. Stock: 40.128/ 40.170
  • 2. Stock: 40.237/ 40.258 , 40.203 (Still- und Ruheraum)
  • 3. Stock: 40.340/ 40.356
  • 4. Stock: 40.443
  • 5. Stock: 40.535
  • 6. Stock 40.619
  • Mezzanin: Raum 40.M36
  • Untergeschoss: 40.U33

Beauftragter für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

  • Dr. Klaus-Ulrich Guder

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Dr. Klaus-Ulrich Guder, berät und unterstützt Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an der Leuphana Universität Lüneburg. Die Beratung erfolgt vertraulich. Sie können sich bei allen Fragen zum Beispiel zur Studienorganisation, zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungsleistungen sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten an ihn wenden.

Beratung an der Leuphana

Für Studierende und Studieninteressierte der Leuphana Universität Lüneburg steht ein Beratungs- und Unterstützungsangebot zum Thema Barrierearmut und Teilhabe zur Verfügung. Für Studierende bieten neben dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung, die Studienberatung der Schools, das Gleichstellungsbüro, die Ombudsperson, der AStA sowie das Studentenwerk OstNiedersachsen Informationen und Unterstützung an.

Berufseinstieg mit Behinderung

Der Career Service berät alle Studierende bei der Entwicklung von beruflichen Optionen und Entscheidungen im Hinblick auf ihre Berufswahl.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung "IBS" hat einige Hinweise speziell für Studierende mit Behinderung zusammengestellt.

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bietet eine kostenlose Peer-to-Peer-Beratung, also von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung in Lüneburg an und berät unter anderem zum Übergang von Studium und Beruf.

Das Portal enableme.de will Vernetzungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen und bietet unter anderem eine Jobbörse.

Beurlaubung

Ist es absehbar, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen das Studium für längere Zeit unterbrechen müssen, können Sie sich bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmen auch noch innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn, auf schriftlichen Antrag beurlauben lassen. Eine Exmatrikulation ist nicht empfehlenswert, da Sie Ihr Studium nach der Krankheitsphase nicht mehr aufnehmen können!
Hier finden Sie den Antrag für eine Beurlaubung.

Erlass der Semester- und Langzeitstudiengebühren

Die Semestergebühren können in bestimmten Fällen zurückerstattet werden, dazu zählt eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung. Zur Rückerstattung der Semestergebühren berät der AStA. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen länger studieren und wird Ihnen die Zahlung von Langzeitstudiengebühren auferlegt, können Sie sich von den Gebühren befreien lassen, indem Sie einen Antrag stellen und entsprechende Nachweise einreichen.

Externe Anlaufstellen

  • Im Rahmen des Projekts "Studieren mit einer psychischen Erkrankung" der Hamburger Universitäten wird auf den persönlichen Umgang und Erfahrungen mit Erkrankungen im Studienalltag eingegangen.
  • Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Information und Beratung, Vernetzung sowie Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit – die Aufgaben der IBS sind umfassend und vielfältig. Unter anderem gibt sie das Handbuch "Studium und Behinderung" heraus, in dem alle wichtigen Hinweise zur Zulassung, zum Studieneinstieg, zum Studium und zur Finanzierung zusammengestellt werden.
  • ExchangeAbility informiert und vernetzt zum Thema Mobilität mit Beeinträchtigung innerhalb der EU.
  • barrierefrei-studieren.de Informiert über Fördermöglichkeiten im Studium und bietet einen Überblick über Infrastruktur und Unterstützungsmöglichkeiten verschiedener Hochschulen.

Härtefallregelung

Ist Ihnen aufgrund von Krankheit oder Behinderung das Warten auf einen Studienplatz nicht zuzumuten, könnten Sie über die Härtefallregelung zugelassen werden. Sie stellen einen solchen Antrag am besten ergänzend zu einer regulären Bewerbung beim Studierendenservice.

Kontakt mit Lehrenden und Mitstudierenden

Die Hochschulen müssen dafür Sorge tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Die meisten Beeinträchtigungen sind jedoch für Ihre Kommiliton*innen sowie für Lehrende nicht immer sichtbar. Beeinträchtigungen sind nur bei 4 % der Studierenden auf Anhieb erkennbar (best2). Auch wenn Ihre Beeinträchtigung sichtbar ist, wissen andere oft nicht, was das an Einschränkungen für Sie bedeutet. Zugleich sind viele Lehrende unsicher, ob und wie sie die Beeinträchtigungen ansprechen sollen. Fordern Sie Ihre Rechte selbstbewusst ein. Im Hinblick auf Präsenzveranstaltungen oder Änderungen der Prüfungsmodalitäten ist es wichtig, frühzeitig mit der Lehrperson hinsichtlich benötigter Vorkehrungen in Kontakt zu treten. Es kann hilfreich sein, sich mit Mitstudierenden mit Beeinträchtigung auszutauschen, wie diese mit solchen Situationen umgehen. Sie können Kontakt zu den Mitgliedern des Archipel Referat (Autonomes Referat für Chronische Erkrankungen, Handicaps und Inklusion, Psychische Erkrankungen, Empowerment und Lernbeeinträchtigungen) aufnehmen, das als Austauschort für Studierende mit Beeinträchtigungen gedacht ist. Zudem kann der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen Sie bei Bedarf unterstützen.

Mehrbedarfe im Studium

Mit Leistungen der Eingliederungshilfe können Studierende behinderungsbedingte „ausbildungsgeprägte“ Mehrbedarfe finanzieren. Zu den ausbildungsgeprägten Mehrbedarfen gehören vor allem alle eindeutig studienbezogenen, individuell angepassten technischen Hilfsmittel, Kommunikationsassistenzen, Studienassistenzen, Mobilitätshilfen, zusätzliche Sach- und Unterstützungsleistungen, die behinderungsbedingt erforderlich sind, damit Studierende ihr Studium selbstständig und gleichberechtigt durchführen können.

Weitere Informationen zum Thema Eingliederungshilfe bietet die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung. Sehr ausführlich geht auch das Handbuch Studium und Behinderung auf rechtliche Grundlagen der Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe ein.

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche sollen chancengleiche Studien- und Prüfungsbedingungen herstellen und individuell-situationsbezogene Benachteiligungen ausgleichen, die durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung entstehen. Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wird nicht im Zeugnis vermerkt. Beantragen können einen Nachteilsausgleich alle Studierende mit längerfristigen (in der Regel mehr als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich auf ihr Studium auswirken. Jeder Antrag bedarf einer Einzelfallprüfung. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden.

Rücktritt von Prüfungen

Ein Rücktritt von Prüfungen ist ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. vor dem Beginn des Prüfungszeitraumes online über QIS möglich. Wenn im Krankheitsfall das Ablegen einer Prüfung nicht möglich ist, können Sie auch nach dem Verstreichen der Rücktrittsfrist davon zurücktreten. Dafür müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen, wenn es sich um Klausuren oder mündliche Prüfungen handelt, bei schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten bei den Prüfenden. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgt in der Regel um die Anzahl der Krankheitstage - bis maximal vier Wochen. Aus dem Attest sollte die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Der Studierendenservice stellt eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen

Ansprechpersonen im Studierendenservice

Prüfungsinformationen für Studierende

Ruheräume

Folgende Ruheräume sind an der Leuphana vorhanden:

  • Bibliothek: Still- und Ruheraum im Erdgeschoss (047/48)
  • Gebäude 6: Ruheraum im Erdgeschoss (029)
  • Gebäude 12: Erste-Hilfe-Raum (009a) im Erdgeschoss
  • Gebäude 40: Erste-Hilfe-Raum (024) im Erdgeschoss, links neben dem Haupteingang. Ein großes grünes Kreuz ist auf der Tür des Erste-Hilfe-Raums zu finden.
  • Gebäude 40: Still- und Ruheraum im 2. OG Stock (203)
  • Ruheraum im Hörsaalgang
  • Gebäude 14: Eltern-Kind-Zimmer (002)

Sanitäts- oder Erstehilferäume

Erste-Hilfe-Material am Campus findet sich in nahezu allen Gebäuden. Eine Übersicht über die Sanitätsräume/Erste-Hilfe-Material und die Kontaktdaten der Ersthelfer*innen  finden Sie im Intranet. Alle Räume, in denen nur ein Verbandkasten aufgeführt ist, verfügen über keine Liege.

Defibrillatoren finden sich am Standort Campus im Bibliotheksfoyer (Durchwahl -1100), in Gebäude 21 (Durchwahl-1106) und im Foyer des Zentralgebäudes sowie am Standort Rotes Feld im Flur des Erdgeschosses neben Raum 106. Bei Fragen ist Antje Dietrich (+49.4131.677-1034) ansprechbar.

Schwerbehindertenausweis

Die Ausgabe dieses Dokumentes erfolgt über das zuständige Versorgungsamt. Der Ausweis ist 5 Jahre gültig und kann anschließend noch zweimal verlängert werden bevor er neu ausgestellt werden muss.
Wie schwer eine Person behindert ist, wird durch den sogenannten Grad der Behinderung, kurz GdB, definiert. Der Grad der Behinderung ist in Zehnerschritten gestaffelt und liegt zwischen 20 und 100. Ab 20 gilt eine Person als behindert, wobei eine Schwerbehinderung ab 50 angenommen wird. Erst dann kann der Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Im Studium ist er bei der Beantragung von Eingliederungshilfe und Härtefallanträgen im Hochschulzulassungsverfahren hilfreich. Für die Beantragung von Nachteilsausgleichen im Studium und bei Prüfungen ist er nicht erforderlich.

Die Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis berechtigen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. Mit der Einschreibung an einer Hochschule wird vielerorts auch ein Beitrag für ein Semesterticket erhoben. Wer aufgrund seiner Schwerbehinderung berechtigt ist, den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei zu nutzen oder aber nachweist, dass er ihn beeinträchtigungsbedingt nicht nutzen kann, wird in der Regel auf Antrag von den Gebühren für das Semesterticket befreit.

Beim späteren Berufseinstieg bringt der Ausweis Vorteile in Form von Finanzierung medizinischer Leistungen und Hilfsmitteln, Hilfen zum Erhalt bzw. zur Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, Kostenübernahme von Wohnungen, Prüfungen oder Lehrgängen, wenn diese für die Teilnahme am Arbeitsleben nötig sind, sowie steuerliche Berücksichtigung von Mehrbedarfen.

Stipendium

Stipendien, die sich gezielt an beeinträchtigte Studierende richten, sind bisher eher die Ausnahme. Die Voraussetzungen für Stipendien der Begabtenförderungswerke, das "Aufstiegsstipendium" für Bewerber*innen mit Berufserfahrung und das "Deutschlandstipendium" gelten auch für beeinträchtigte Studierende. Nachteilsausgleiche sollen für chancengleiche Bewerbungsbedingungen sorgen. Auf der Seite mystipendium können Sie passende Fördermöglichkeiten für Ihre Bedarfe finden. 

Studentische Freiräume

Die Studentischen Freiräume des AStA (Gebäude 8, 1.OG) WoZi (Wohnzimmer) MufuZi (Multifunktionszimmer) und das studentisch betriebene Café PlanB stehen allen Studierenden offen und bieten Möglichkeiten zur Mitgestaltung.

Studieren im Ausland

Alle Hochschuleinrichtungen, die am Programm Erasmus+ teilnehmen, haben die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Teilnehmenden mit unterschiedlichem Hintergrund gleichen Zugang und gleiche Chancen zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten diese zu ermöglichen, zum Beispiel im Rahmen von medizinischer Betreuung, finanzieller Unterstützung oder Anpassung der Wohn- und Lernumgebung am Zielort. Über das International Office können Sie sich über Förderungsbedingungen informieren.

Teilzeitstudium

Wenn Ihre Kapazitäten für ein Vollzeitstudium derzeit nicht ausreichen, können Sie sich über die Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums informieren. Im Teilzeitstudium belegen Sie die Hälfte der für ein Semester vorgesehen Module, die verbleibenden Module können Sie dann in einem folgenden Wintersemester oder Sommersemester belegen. Das Vorwahlrecht bietet Teilzeitstudierenden die Möglichkeit, vor Beginn des Losverfahrens für bestimmte Lehrveranstaltungen zugelassen zu werden. Vor einem Wechsel in ein Teilzeitstudium besteht für Studierende die Verpflichtung, ein Beratungsgespräch mit der*dem Major-Verantwortlichen bzw. der Studiengangsleitung zu führen, in dem über die sinnvolle Anordnung der Module im weiteren Studienverlauf beraten wird. Ein Teilzeitstudium ist auch im Master möglich.

Unterstützung bei Hörbeeinträchtigungen

Die Leuphana Universität Lüneburg betreibt in Teilbereichen eine Anlage zur Unterstützung hörgeschädigter Menschen auf WLAN-Basis. Im Zuge des Umbaus der Hörsäle 3 und 4 werden Systeme zur Hörunterstützung installiert. Technisch handelt es sich um eine IP-basierte Technologie (mobile connect von Sennheiser). Zukünftig sollen weitere Hörsäle (1,2 sowie 5), das Auditorium des Zentralgebäudes und größere Semianrräume mit einem entsprechenden System ausgestattet werden.

In Räumen, die nicht über installierte Induktionsanlagen verfügen, kann durch portables Equipment Teilhabe gewährleistet werden. Das Medien- und Informationszentrum verfügt über ein Set von Comfort Audio mit einem Empfänger (Typ DH20) mit Kopfhöreranschluss, einen Hauptsender/Lehrendensender (Typ DM20), der bei eingeschaltetem Zustand immer aktiv ist und zwei Handsender (Typ DM10), die nur mit dem DM20-Sender in Kombination funktionieren. Der DM10-Sender ist nur aktiv, wenn die Push-to-Talk-Taste gedrückt wird. Die Handsender senden bei getätigter „Push-to-Talk“ Taste das Audiosignal an den Lehrendensender, der das Signal live an den Empfänger weitergibt. Der Lehrendensender ist permanent aktiv. Die Geräte besitzen einen Akku und können über eine Ladeschale geladen werden (siehe Grafik [nicht barrierefrei]). Im Medien- und Informationszentrum ist das Set bei Matthias Gaida (Kontakt: matthias.gaida@leuphana.de, Fon 04131.677-1302, Gebäude 7, Raum 113) ausleihbar.

Unterstützung bei Konflikten und Hilfe bei Diskriminierung

Sie können sich einerseits an die Ansprechpersonen auf der folgenden Seite wenden oder das Angebot der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungstelle von diversu e.V. nutzen.

Vorwahlrecht

Das Vorwahlrecht bietet Studierenden aufgrund eines Teilzeitstudiums, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, einer Schwerbehinderung (Gleichgestellte) sowie chronischer oder schwerer Erkrankung die Möglichkeit, vor Beginn des regulären Anmeldeverfahrens auf myStudy für bestimmte Lehrveranstaltungen zugelassen zu werden. Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie auf den Seiten des Familienservice.

Auch der Hochschulsport bietet ein Vorwahlrecht für das Sportangebot für Studierende und Beschäftigte an: Dafür sollte zu Beginn des Anmeldezeitraums eine Mail an hssvorwahlrecht@leuphana.de mit Wunschangebot, Veranstaltungsnummer, Name, Adresse und IBAN (nur bei entgeltpflichtigen Angeboten), sowie Scan/Foto eines geeigneten Nachweises (Nachweis Pflegekasse, B-Ausweis...) gesendet werden.

Zugänglichkeit des Campus

Als junge Campusuniversität ist die Leuphana Universität Lüneburg grundsätzlich zugänglich. Die Leuphana Universität Lüneburg verteilt sich auf mehrere Standorte, an zweien dieser Standorte wird gelehrt (Auf längere Sicht soll die gesamte Lehre zentral auf dem Hauptcampus stattfinden). Beide Standorte sind mit den öffentlichen Verkehrsmittelnm ÖPNV, teilweise mit eigenen Buslinien vom Bahnhof aus, sehr gut erreichbar. Vor allen Gebäuden sind Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe der barrierearmen Zugänge platziert. Zur Ausstattung gehören u.a. Stellplätze für Menschen mit aG- oder Bl-Merkzeichen und entsprechendem Ausweis in unmittelbarer Nähe der barrierearmen Zugänge sowie behindertengerechte Sanitäranlagen in nahezu jedem Gebäude.

Nahezu alle Lehr- und Seminarräume wie auch die Fakultäten, Institute und zentralen Einrichtungen sind mit rollstuhlgerechten Aufzügen erreichbar. Rampen außerhalb und kraftbetätigte Türen und Aufzüge innerhalb der meisten Gebäude (Ausnahmen bestehen teilweise bezogen auf das Zentralgebäude) sichern die Erreichbarkeit aller für den Lehrbetrieb genutzten Seminar- und Arbeitsräume.