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Testothek des Instituts für PsychologieTESTOTHEK DES INSTITUTS
FÜR PSYCHOLOGIE

Institut für Psychologie

Was macht die Testothek?

Ein Angebot an die Studierenden der Leuphana Universität Lüneburg ist die Testothek des Psychologischen Institutes.

Hier ist es möglich, aktuelle und historische psychologische Testverfahren und testverfahrenszentrierte Literatur zu entleihen. Aktuell verfügt die Testothek über ca. 450 psychodiagnostische Verfahren für alle Anwendungsbereiche. Dazu zählen beispielsweise Allgemeine Leistungstests, Persönlichkeits-Struktur-Tests und Schultests. Eine Beratung oder eine Einführung in das Thema Psychologische Testverfahren kann auf Wunsch vor Ort erfolgen.

Die Bestandsliste steht in der Fußzeile als Download bereit. Unsere Testverfahren können auch über den Katalog der Zentralbibliothek gesucht werden.

Unsere Leihmodalitäten

Die Leihe erfolgt ohne eine vorherige Anmeldung in den unten genannten Öffnungszeiten. Außerhalb des Semesters bitten wir, auf entsprechende Aushänge zu achten.

Auf einem entsprechenden Bogen (siehe Formular) werden die Personalien der entleihenden Person festgehalten und der Verwendungszweck vermerkt. Die exakte Länge der Ausleihe wird individuell ausgehandelt, ein Zeitraum von drei Wochen ist als Richtzeit vorgesehen. Wenn unbefugte Personen Einblick in Testaufgaben haben und Aufgaben oder Lösungen weitergeben bzw. sich entsprechende Informationen verbreiten, können im Extremfalle keine gesicherten diagnostischen Aussagen mehr mit den Verfahren getroffen werden. Damit werden möglicherweise jahrelange Anstrengungen, Testergebnisse wissenschaftlich abzusichern, zunichte gemacht. Zudem suchen StudentInnen und PraktikerInnen oft auch nach Wegen, Tests, die ja nicht immer billig sind, zu kopieren und mittels der kopierten Unterlagen durchzuführen.
Dies ist aus Gründen des Copyrightschutzes nicht zu rechtfertigen.

Also gilt:

  • Die Testverfahren werden ausschließlich zu Studienzwecken herausgegeben.
  • Die Testverfahren dürfen nicht zur diagnostischen Anwendung gebracht werden.
  • Die Testverfahren dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Die entliehenen Testverfahren dürfen nicht zum privaten Gebrauch vervielfältigt werden.
  • Schäden am Material sind zu ersetzen.
17.01.2013, Hänel