Aufenthalt in Deutschland

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland sollten Sie sich nach einer erfolgreichen Einreise, zeitnah um Ihre Einschreibung, Ummeldung und gegebenenfalls die Beantragung eines Aufenthaltstitels kümmern. Hier finden Sie Kontakte und Hinweise zu den Vorgängen.

Als berufsbegleitend Studierende/r sind Ihre Präsenzzeiten in Deutschland im Regelfall nur kurz. Die hier gebündelten Informationen beziehen sich jedoch auf den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Wenden Sie sich gerne an die jeweilige Studiengangskoordination, um die für Sie geltenden Besonderheiten in Sachen Einschreibung und Einreise zu erfragen.

Der Stint in Lüneburg ©Leuphana
Der Stint in Lüneburg bei Dämmerung

Einschreibung an der Leuphana

Wenn Sie einen Studienplatz zugesagt bekommen, müssen Sie sich danach aktiv einschreiben. Ansonsten wird Ihre Zusage ungültig. Hierfür müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen und Aktionen abschließen.

Infografik über den Prozess der Einschreibung ©Leuphana
Für die Einschreibung sind eine gültige Krankenversicherung, ein Visum und die Überweisung des Semesterbeitrags erforderlich.

Bei Rückfragen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice (infoportal@leuphana.de).

Ummeldung in Lüneburg

Ausländische Studierende, die im Zuge des Studiums Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern, sind verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug eines festen Wohnsitzes bei der örtlichen Meldebehörde zu melden. Für die Anmeldung müssen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen sowie eine Bestätigung des Wohnungsgebers.

Wenn Sie Lüneburg verlassen, müssen Sie sich wieder abmelden.

Beratungssituation ©Leuphana
Studierende, die im Rahmen des Studiums nach Deutschland ziehen, müssen sich beim Bürgeramt ummelden.

Aufenthaltserlaubnis

Mit Ihrem Visum können Sie sich für eine kurze Zeit (i.d.R bis zu 90 Tage) in Deutschland aufhalten. Daher sollten Sie sich direkt nach Ihrer Ankunft bei der Ausländerbehörde melden, um eine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Zeitraum zu erhalten. Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels kann bis zu 6 Wochen dauern. Beantragen Sie den Aufenthaltstitel daher frühzeitig. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 € für eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr.

Achtung!

  •  Erst wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel in Kreditkartenform erhalten haben, können Sie problemlos Ein- und Ausreisen.
  •  Der Aufenthaltstitel ist an die Universität und das Studienprogramm gebunden. Sollten sich hier Änderungen ergeben, müssen Sie dies unverzüglich der Ausländerbehörde mitteilen.

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:

  •  einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels;
  •  einen gültigen Pass mit Visum (Gültigkeitsdauer mindestens sechs Monate, besser ein Jahr);
  •  ein aktuelles biometrisches Passfoto;
  •  Zulassungsbescheid und Immatrikulationsbescheinigung der Leuphana Universität Lüneburg;
  •  ein Sparkonto mit Sperrvermerk (z. B. Fintiba, X-patrio, Deutsche Bank) über die gesamte Summe (pro Monat 934 Euro [Änderungen vorbehalten])
  •  einen Krankenversicherungsnachweis mit unbegrenzter Deckungssumme für Deutschland.

Im Rahmen des Orientierungsprogramms erhalten Sie Unterstützung vom International Office bei der Antragsstellung.

 

Die Ausländerbehörde finden Sie im Bürgeramt Lüneburg:
Bardowicker Str. 23, 1. Etage
21335 Lüneburg
b331@stadt.lueneburg.de

Kontakt

International Office
Universitätsallee 1, C 14 / 1. Etage
D-21335 Lüneburg
+49.4131.677-1070
international@leuphana.de