Leuphana Stiftungsrat treibt Campusentwicklung voran

Lüneburg. Die Leuphana Universität Lüneburg wird eine achtmonatige Verlängerung des Durchführungszeitraums für den Bau des neuen Zentralgebäudes bei der Niedersächsischen Landesregierung beantragen. Dies hat der Stiftungsrat der Hochschule auf seiner ordentlichen Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen. Außerdem hat das Aufsichtsgremium festgestellt, dass die im Hinblick auf gestiegene Baukosten für das Gebäude getroffene Vorsorge ausreichend ist und dafür ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorliegt. Der Stiftungsratsvorsitzende Dr. Volker Meyer-Guckel wertet das als wichtigen Schritt zur Sicherstellung des ambitionierten Projekts: „Wir konnten uns davon überzeugen, dass sich die Verantwortlichen auf Seiten der Universität umsichtig und sorgfältig mit allen anstehenden Fragen beschäftigen, auch mit den nicht von der Universität zu verantwortenden Kostensteigerungen und Verzögerungen“, sagte Meyer-Guckel im Anschluss an die Sitzung. Mit den jetzt gefassten Beschlüssen habe der Stiftungsrat ein klares Signal für den erfolgreichen Abschluss der Baumaßnahme gesetzt. 

Die Stiftungsratsmitglieder hatten sich während ihrer Sitzung ausführlich über den Stand der Bauarbeiten für das neue Zentralgebäude der Universität informiert. Dabei wurde deutlich, dass vor allem ein verspäteter Baubeginn wegen der Klage eines Anwohners, Lieferprobleme auf Seiten eines Fachplaners und die ungewöhnlich lange Frostperiode des letzten Winters zu Verzögerungen bei der Realisierung des Baus geführt haben. Eine Verschiebung des geplanten Fertigstellungstermins auf den 31. August 2015 ist  deshalb erforderlich geworden. Angesichts dieser Situation beschloss der Stiftungsrat, eine Verlängerung des Durchführungszeitraums für das Bauprojekt bei der niedersächsischen Landesregierung zu beantragen. Er geht davon aus, dass durch die Terminverschiebung die Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht berührt wird, weder bei der EU noch bei anderen Mittelgebern.

Den Nachfinanzierungsbedarf für den Bau beziffert der Stiftungsrat auf 7,5 Millionen Euro. Die Kostensteigerung resultiert unter anderem aus einem gegenüber dem Planungszeitpunkt gestiegenen Baukostenindex. Solche Preissteigerungen können in den Finanzierungsplänen für öffentliche Bauten in Niedersachsen bei der Antragstellung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Bauherrn Stiftung Universität Lüneburg. Zur Deckung der Mehrkosten hat die Universität im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung die erforderliche Vorsorge getroffen. Einschränkungen für Lehre, Forschung oder der Wahrnehmung anderer hoheitlicher Aufgaben der Universität folgen daraus nicht. Das entsprechend aktualisierte Finanzierungskonzept wurde vom Stiftungsrat bestätigt. 

Der Stiftungsrat beabsichtigt außerdem die Einrichtung eines Beirats, der dazu beitragen soll, den Bau des Zentralgebäudes sachbezogen, zügig und konsensorientiert zu Ende zu führen. Dafür sollen in dem Gremium externe Sachverständige mit Vertretern von Stiftungsrat und Wissenschaftsministerium zusammenarbeiten. Der Stiftungsrat bittet das Ministerium eindringlich, sich an der Arbeit des Beirats zu beteiligen.

Der Stiftungsrat diskutierte auch das aktuelle Medienecho auf einen vertraulichen Bericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF). Bislang hat die Universität nur durch Pressehinweise Kenntnis von diesem Dokument, das offenbar gezielt als Teil einer Kampagne gegen die Universität der Öffentlichkeit zugespielt worden war. Medienberichte über Einzelheiten der OLAF-Ermittlungsergebnisse hatten zu erheblichen Irritationen geführt. Dabei war es auch zu groben Falschaussagen u.a. über die Vergütung für Leistungen des Architekten und Leuphana-Professors Daniel Libeskind gekommen, die nach Auffassung des Stiftungsratsvorsitzenden Meyer-Guckel „unverantwortlich und rufschädigend sind“. Die Leuphana forderte daraufhin Medien zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, der unmittelbar Folge geleistet wurde. 

Die bevorstehende Reaktion der Universität auf eine Prüfmitteilung des niedersächsischen Landesrechnungshofes vom März dieses Jahres beschäftigte den Stiftungsrat ebenfalls. Die Prüfer hatten seinerzeit unter anderem die Vergabe von Beraterverträgen moniert. Der Stiftungsrat würdigte die abweichende Rechtsauffassung der Universität. Das Gremium geht davon aus, dass mit der für die kommende Woche angekündigten umfangreichen öffentlichen Erwiderung der Universität den erhobenen Vorwürfen substantiiert entgegengetreten werden kann.