Kompetenzerweiterung bei Staatsversagen
Populistische Rhetorik oder rechtliches Argument?
16. Dez.
Die Leuphana Law School lädt alle Interessierten herzlich zum nächsten Lüneburger Rechtsgespräch ein.
- Dienstag, 16. Dezember 2025, 18 Uhr
- Hörsal 3
- Referentin: Prof. Dr. Michaela Hailbronner, LL.M. (Yale), Lehrstuhl für deutsches und internationales öffentliches Recht und Rechtsvergleichung Universität Münster
Vom Systemversagen im deutschen Sozialrecht zur „Uniting for Peace“-Resolution der UN-Generalversammlung, vom Gesetz des House of Commons zur Aufhebung strafrechtlicher Urteile im sog. Horizon-Skandal bis zu militärischen Coups: Das – reale oder angebliche – Scheitern staatlicher und internationaler Organisationen dient oft zur Rechtfertigung von Kompetenzerweiterungen und -übernahmen anderer Institutionen. Aber handelt es sich bei solchen Argumenten um rechtliche Argumente oder nur um meist rechtspopulistische politische Rhetorik?
Kann Staatsversagen tatsächlich überzeugend Kompetenzen für Institutionen begründen, die diese andernfalls nicht hätten? Und ja, unter welchen Voraussetzungen?