Gefährdete Wissenschaftler*innen

Die Leuphana Universität Lüneburg steht für den freien und friedlichen Austausch in der Wissenschaft und erklärt sich solidarisch mit Wissenschaftler*innen, die Repressionen und Verfolgung in ihrem Herkunftsland ausgesetzt sind oder aus ihrem Herkunftsland fliehen mussten.

Das International Center berät und betreut internationale Wissenschaftler*innen zu Fördermöglichkeiten, Aufnahmebedingungen, Visum und Aufenthaltserlaubnis, Wohnungssuche, Sprachkursen, Familienzuzug und zur sozialen Integration.

Fellowship-Programm der Philipp-Schwartz-Initiative

Unter dem Namen des österreichischen Pathologen Philipp Schwartz, der aufgrund seines jüdischen Glaubens 1933 seine Professur in Frankfurt verlor, in die Schweiz emigrierte und dort die „Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland“ gründete, haben die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Auswärtige Amt 2015 die Philipp Schwartz-Initiative ins Leben gerufen.

Mithilfe dieses Programms können Wissenschaftler_innen, die in ihren Herkunftsländern erheblicher und anhaltender persönlicher Gefährdung ausgesetzt sind, von einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung aufgenommen werden und mit einem Forschungsstipendien oder einer arbeitsvertraglichen Anstellung ihre wissenschaftliche Arbeit fortzusetzen. Vorgesehen ist eine Dauer von bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten ist möglich.

Für eine Förderung im Rahmen der Initiative kommen nachweislich gefährdete Forschende – unabhängig von Fachgebiet und Herkunftsland – infrage. Als Beleg für die Bedrohung gelten entweder

  • ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
  • ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle, z. B. Dokumentation durch das Scholars at Risk Network (SAR) oder den Council for At-Risk Academics (CARA)

Darüber hinaus müssen Kandidat_innen für ein Philipp Schwartz-Fellowship folgende Kriterien erfüllen:

  • Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent). Bei juristischen oder medizinischen Promotionen ist die Äquivalenz zu einer Forschungspromotion nachzuweisen.
  • Die Person hält sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes auf; „Bildungsinländer“ sind ausgeschlossen.
  • Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind.
  • Wissenschaftliche Qualifikationen (z. B. Publikationen)
  • Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt

Forschende, die bereits im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative gefördert wurden oder die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft oder anderer Umstände (z. B. Ehe mit EU-Bürger_in) Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Forschende sich in diesem Programm nicht direkt bewerben können. Wenn Sie an der Leuphana Universität forschen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an eine Fachkollegin oder einen Fachkollegen an der Leuphana oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Vermittlung an eine_n potentielle_n Wissenschaftler_in wünschen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf den Programmseiten der Philipp Schwartz-Initiative

Stipendien für Doktorand*innen im Hilde Domin-Programm

Mit dem Hilde Domin-Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) erhalten gefährdete Studierende und Doktorand*innen, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, die Möglichkeit, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen und einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen. Die im Rahmen des Programms nominierten und ausgewählten Studierenden und Doktorand*innen werden in Studiengängen ihrer persönlichen Wahl und individuellen Qualifikationen eingeschrieben und erhalten ein Stipendium, das die notwendigen Kosten des Studiums- bzw. Forschungsaufenthalts deckt.

Langfristiges Ziel ist es, den Stipendiat*innen ein Studium bzw. einen Forschungsaufenthalt in sicherer Umgebung zu ermöglichen, damit sie nach Abschluss des Studiums bzw. Forschungsvorhabens einen wichtigen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in ihrem Herkunftsland (bzw. in Deutschland oder Drittländern) leisten können. Durch ein gesellschaftswissenschaftliches Begleitprogramm werden alle Geförderten  überfachlich weiterqualifiziert, um eine freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stärken und einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht direkt für dieses Programm bewerben können. Studierende und Doktorand_innen, die ein Studium an der Leuphana aufnehmen oder fortsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an das International Office.

Mehr Informationen zum Hilde Domin-Programm

Weitere Informationen und Angebote

Scholars at Risk- ein globales Netzwerk von Hochschulen und Personen mit dem Ziel Wissenschaftler_innen zu schützen und Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten

Scholars at Risk Network - Germany Section - Die deutsche Sektion des globalen Scholars at Risk-Netzwerkes ist ein Zu­sammen­schluss deutscher Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissen­schafts­organi­sationen, die sich für die Unter­stützung und den Schutz ge­fähr­de­ter Forschender und die Freiheit der Wissenschaft einsetzen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - unterstützt aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftler_innen, indem sie die Mitarbeit in Forschungsprojekten sowie die Antragstellung im Walter Benjamin-Programm (Option Walter Benjamin-Stelle, nicht –Stipendium) erleichtert.

VolkswagenStiftung- Wissenschaftler:innen, die durch die Invasion russischer Truppen gezwungen sind, die Ukraine zu verlassen, können Fördermittel von der VolkswagenStiftung erhalten, um ihre Tätigkeit an einer Universität oder einem Forschungsinstitut in Deutschland fortzusetzen. Ab sofort können Anträge für einen Förderzeitraum von 6 bis 12 Monaten bei der VolkswagenStiftung eingereicht werden.

Kontakt

Claudia Wölk
Ansprechperson für Geflüchtete
C14.111a
+49.4131.677-1072
claudia.woelk@leuphana.de