Förderprogramme

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Föderprogrammen.

Förderprogramme - interne Antragstellung

Informationen über Programme der Individual- und Projektförderung, die eine zentrale Antragstellung (über das International Center) erfordern und/oder eine interne Antragstellung vorsehen, finden Sie nachfolgend im Überblick.

Erasmus+

Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport. Über die EU-Staaten hinaus nehmen am Erasmus+ Programm auch Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen und die Türkei teil.

    Das Programm gliedert sich in die drei Leitaktionen: Mobilität von Einzelpersonen - Partnerschaften und Kooperationsprojekte - Unterstützung politischer Reformprozesse.

    Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen

    Gefördert wird vor allem die Mobilität innerhalb Europas und in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt. Gefördert werden Studierende aller Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten, und das Lehr- und Verwaltungspersonal für Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalte im Ausland.

    Die Förderung der individuellen Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Verwaltungspersonal setzt grundsätzlich einen zentralen Antrag der Universität und dessen Bewilligung voraus; mit der Antragstellung ist das  International Center betraut. Ein solcher Antrag bezieht sich zum einen auf die klassische Erasmus-Mobilität innerhalb der am Programm teilnehmenden Länder, es kann aber aber ein Antrag auf Förderung der Mobilität mit Partnerländern gestellt werden. Die jährlichen Antragstermine liegen i.d.R. Anfang Februar. In beiden Fällen müssen die zu fördernden Mobilitäten mit Partnerhochschulen in sogenannten Inter-institutional Agreements vereinbart werden.

    Wenn Sie mit europäischen oder außereuropäischen Partnern den Austausch von Studierenden und/oder Personal vereinbaren möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem International Center in Verbindung.

    Wenn Sie einen Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt an einer Partnerhochschule durchführen möchten, finden Sie weitere Informationen hier.

    Leitaktion 2: Förderung von Partnerschaften und Kooperationsprojekten

    In der Leitaktion 2 wird die projektbasierte Zusammenarbeit mit internationalen Partnern gefördert. Sie gliedert sich in drei Programmlinien, die eine strukturelle Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung ihrer Internationalisierungsstrategien ermöglichen:

    • Cooperation Partnerships (vormals Strategische Partnerschaften)
    • Erasmus Mundus Masterprogramme
    • Kapazitätsaufbauprojekte
    • Allianzen für Innovation (vormals Wissensallianzen)

    Weitere Informationen finden Sie dazu auf den Webseiten der Nationalen Agentur EU-DAAD

    Vorhaben, für die im Rahmen der Leitaktion 2 Förderung beantragt werden soll, erfordern eine sehr gute Vorbereitung intern wie auch mit den Partnern sowie die Einbettung in die Internationalisierungsstrategie der Universität. Interessenten werden daher gebeten, frühzeitig Kontakt zum International Center aufzunehmen.

    Ansprechpartnerin: Eva Voßhagen

    Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformprozesse

    Mit der Leitaktion 3 sollen Reformprozesse in Europa und über die Grenzen Europas hinaus unterstützt werden, die der Modernisierung der europäischen Bildungssysteme dienen. Die folgenden Förderlinien sind für den Hochschulsektor relevant:

    • Zukunftsweisende Kooperationsprojekte
    • Europäische experimentelle Maßnahmen
    • Förderung der sozialen Inkluision

    Aktuelle Informationen und Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission. Die Antragstellung erfolgt zentral in Brüssel.

    Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung

    Wissenschaft und Forschung leben vom grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und Erkenntnissen. Sowohl in der Forschung als auch bei der Gestaltung von Studium und Lehre leisten die internationale Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und die Kooperation von akademischen Einrichtungen einen essentiellen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der Qualität wissenschaftlichen Arbeitens an den niedersächsischen Hochschulen. Durch den Aufbau und die Intensivierung internationaler Kooperationen und Partnerschaften auf den verschiedenen Ebenen bauen die Hochschulen Niedersachsens ihre Position im globalen wissenschaftlichen Wettbewerb um innovative Ideen und die klügsten Köpfe weiter aus.

    Das Ziel der Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit ist die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen in drei Förderbereichen:

    • Ausbau der Profilschärfung der niedersächsischen Hochschulen im internationalen Kontext
    • Ausweitung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern und Regionen sowie in einzelnen Wissenschaftsgebieten
    • Aufbau neuer und Stärkung bestehender internationaler Kooperationen an den Hochschulen

    Weitere Informationen zu den einzelnen Förderformaten sowie das Antragsformular finden Sie auf den Webseiten des MWK.

    Programm zur Förderung der Internationalisierung von Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase

    Internationale Netzwerke und Publikationstätigkeiten sowie Forschungs- und Lehraufenthalte im Ausland bekommen in den Wissenschaftskarrieren eine zunehmend große Bedeutung.

    Zielsetzung dieser Maßnahme ist es, dieser steigenden Bedeutung internationaler Forschungs- und Publikationstätigkeiten für die Wissenschaftkarrieren von Frauen mit dem Ziel Professur Rechnung zu tragen.
    Ebenso werden die Ziele der Internationalisierungsstrategie der Leuphana gestärkt, in der u. a. die Steigerung der internationalen Sichtbarkeit in Forschungs- und Lehrkontexten und die gezielte Einbindung internationaler Wissenschaftler*innen fokussiert wird.

    Mit dem 'Programm zur Förderung der Internationalisierung von Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase' werden exzellenten Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase (Postdoktorandinnen, Juniorprofessorinnen, Akademische Rätinnen sowie fortgeschrittene Doktorandinnen (nach der Eröffnung ihres Promotionsverfahrens) über ein Stipendium oder eine Reisekostenübernahme Möglichkeiten eröffnet, diese notwendigen internationalen Kontakte und Netzwerke für Forschungs- und Lehraktivitäten aufzubauen bzw. auszuweiten.

    Frauen1 in der Qualifizierungsphase aller Fakultäten und Einrichtungen der Leuphana Universität Lüneburg sollen hiermit zielgruppenspezifisch und bedarfsorientiert in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn unterstützt und gefördert werden.
    In Zusammenarbeit mit den Programmen für Wissenschaftler*innen des Gleichstellungsbüros können stipendienbegleitend weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Coachings und Workshops mit eingebunden werden.

    Weitere Informationen zum Programm sowie das Antragsformular finden Sie auf den Webseiten des Gleichstellungsbüros.

    1 Hinweis: Das Bundesförderprogramm verwendet den Begriff „Frauen“ in einem binären Verständnis. In unserer Umsetzung legen wir ihn breiter und jenseits binärer Geschlechterkategorien aus. Personen, die sich als weiblich verstehen und/ oder jenseits binärer Kategorien verorten, sind deshalb ebenfalls eingeladen, sich individuell beraten zu lassen.

    Förderprogramme - externe Antragstellung

    Auf nationaler Ebene fördern neben einer Reihe kleinerer Förderorganisationen insbesondere der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) individuelle Aufenthalte von Wissenschaftler*innen im Ausland sowie Kooperationsprojekte mit internationalen Partnern. Eine Übersicht der Förderprogramme und -linien mit internationaler Komponente dieser drei größten deutschen Förderinstitutionen finden Sie unter diesen Links:

    Kontakt

    Eva Voßhagen
    Koordinatorin Studium & Lehre im Ausland
    C14.111b
    +49.4131.677-1073
    eva.vosshagen@leuphana.de