Course Schedule

Veranstaltungen von Dr. Frank Bleckmann


Lehrveranstaltungen

Forschungspraxis und -ethik für Jurist*innen (Seminar)

Dozent/in: Frank Bleckmann

Termin:
Einzeltermin | Do, 20.06.2024, 16:00 - Do, 20.06.2024, 19:00 | C 14.102 a Seminarraum
Einzeltermin | Fr, 21.06.2024, 09:00 - Fr, 21.06.2024, 17:00 | C 14.102 a Seminarraum
Einzeltermin | Sa, 22.06.2024, 09:00 - Sa, 22.06.2024, 17:00 | C 14.102 a Seminarraum
Einzeltermin | So, 23.06.2024, 09:00 - So, 23.06.2024, 14:00 | C 14.102 a Seminarraum

Inhalt: In diesem Kurs sollen Bewertungsmaßstäbe für wissenschaftliche Arbeiten in den Rechtswissenschaften entwickelt werden. Daraus ergeben sich Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeitsweise, die als gute Praxis in der Wissenschaft weithin verbindlich sind. Diese Anforderungen gilt es im Rahmen der praktischen Schritte eines Promotionsvorhabens zu berücksichtigen. Diese Schritte sollen dann – je nach Stand der Arbeit – in unterschiedlichen Gruppen unterschiedlich intensiv ausprobiert werden. Dazu wird zunächst eine Typologie denkbarer Forschungsthemen in der Rechtswissenschaft entwickelt. Die Themenfindung und –begrenzung und die Formulierung der zentralen Forschungsfrage für ein Promotionsvorhaben ist eine besondere Herausforderung, die besonderer Aufmerksamkeit bedarf und in einem Exposé dokumentiert werden sollte. Nach einer vorläufigen Gliederung geht es an die Recherche und die systematisierende Darstellung des aktuellen Standes der Wissenschaft. Die anzuwendende Methode ist zu bestimmen, die sich nach dem Erkenntnisgegenstand und dem Erkenntnisinteresse richtet. Bei der Darstellung ist auch an Visualisierungen und andere Gestaltungselemente zu denken. Schließlich geht es um die Vorbereitung der Publikation, die angemessene Form und den richtigen Ort für eine Veröffentlichung. Die Selbstregulation des Lern- und Arbeitsprozesses in der Promotionsphase versteht sich nicht von selbst. Die Anforderungen insoweit sind im Vergleich zum Studium noch einmal verschärft. Neben den kognitiven Strategien (Wege zum Verständnis der Sache) sollen deshalb auch die notwendigen metakognitiven (Planung, Durchführung, Evaluation des Arbeitsprozesses) und ressourcenbezogenen Strategien (Motivation, Konzentrationsfähigkeit, Gesundheit, work-life-balance) für eine erfolgreiche Promotion thematisiert werden. Zur Forschungsethik werden, nach einer allgemeinen Einführung, insbesondere Beispiele aus der Rechtswissenschaft der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts herangezogen. Diese Beispiele werden dann von den Promotionsstudierenden mit dem Ideal kritischen wissenschaftlichen Denkens und den Grenzen der Forschungsfreiheit kontrastiert werden.

Wissenschaftstheorie für Jurist*innen (Seminar)

Dozent/in: Frank Bleckmann

Termin:
Einzeltermin | Do, 18.04.2024, 16:00 - Do, 18.04.2024, 19:00 | C 40.152 Seminarraum
Einzeltermin | Fr, 19.04.2024, 09:00 - Fr, 19.04.2024, 17:00 | C 40.152 Seminarraum
Einzeltermin | Sa, 20.04.2024, 09:00 - Sa, 20.04.2024, 17:00 | C 40.152 Seminarraum
Einzeltermin | So, 21.04.2024, 09:00 - So, 21.04.2024, 14:00 | C 40.152 Seminarraum

Inhalt: Der Kurs hat drei Teile. Im ersten Teil geht es um grundlegende Problemstellungen und Lösungsangebote der allgemeinen Wissenschaftstheorie. Dabei wird zwischen einer externen Beschreibung der Wissenschaft als sozialem System und der Eigenlogik wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts unterschieden, die eine gewisse Entsprechung in den Begriffen context of discovery und context of justification findet. Zunächst soll diese Eigenlogik ausgehend von der Frage „Was ist Wissenschaft?“ durch die Antworten unterschiedlicher Phasen der Wissenschaftstheorie und –philosophie des 20. Jahrhunderts entfaltet werden. Als nächster Schritt sind die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen mit ihren Erkenntnisinteressen, Theorieangeboten und Methoden in den Blick zu nehmen. Dabei soll insbesondere auch die unterschiedliche Bedeutung, Möglichkeit und die Grenzen der Quantifizierung und Formalisierung von Aussagen betrachtet werden. Dann wechselt der Fokus. Es soll nun die wissenschaftliche Praxis, die Bedeutung der Wissenschaft für die Gesellschaft und die Rolle und Verantwortung des Forschers/der Forscherin thematisiert werden. Im zweiten Teil werden diese Erkenntnisse für die Rechtswissenschaft spezifiziert und der Versuch unternommen, Fragestellungen für eine Rechtswissenschaftstheorie zu entwickeln. Dabei sind insbesondere die Besonderheiten juristischer Theorien und der juristischen Methode, die Bedeutung des Systemgedankens im Recht, das Verhältnis von Grundlagenfächern und Rechtsdogmatik und die Anwendungsbezogenheit des Rechts zu berücksichtigen (die mit der Unterscheidung zwischen der Herstellung und Darstellung einer Entscheidung Strukturähnlichkeiten zum wissenschaftlichen Prozess aufweist). Ein zentrales Thema ist dann die Frage, ob und wie wissenschaftlicher Fortschritt im Recht zu erzielen ist. Der dritte Teil soll schließlich zu den eigenen Forschungsfragen und zum eigenen Forschungsprozess überleiten. Hier sollen die praktischen Konsequenzen aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen für das eigene Promotionsvorhaben gezogen werden.