Course Schedule

Veranstaltungen von Dr. Frank Bleckmann


Lehrveranstaltungen

Philosophy of Science for Lawyers (Seminar)

Dozent/in: Frank Bleckmann

Termin:
Einzeltermin | Do, 10.04.2025, 14:00 - Do, 10.04.2025, 19:00 | C 16.109 /110 Seminarraum
Einzeltermin | Fr, 11.04.2025, 09:00 - Fr, 11.04.2025, 17:00 | C 14.102 b Seminarraum
Einzeltermin | Sa, 12.04.2025, 09:00 - Sa, 12.04.2025, 17:00 | C 14.102 b Seminarraum
Einzeltermin | So, 13.04.2025, 09:00 - So, 13.04.2025, 14:00 | C 14.102 b Seminarraum

Inhalt: The course is divided into three parts. The first part deals with fundamental problems and solutions in general philosophy of science. A distinction will be made between an external description of science as a social system and the internal logic of scientific progress, which finds a certain correspondence in the concepts of context of discovery and context of justification. This logic will first be developed on the basis of the question "What is science?" by considering answers from different phases of the history of science and philosophy of science in the 20th century. The next step is to look at the different scientific disciplines with their epistemic interests, theories, and methods. The different meanings, possibilities and limits of quantifying and formalizing statements should also be considered. Then the focus changes. The aim is now to discuss scientific practice, the significance of science for society, and the role and responsibility of the researcher. In the second part, these findings are specified for jurisprudence and an attempt is made to develop questions for a theory of jurisprudence. In doing so, the particularities of legal theories and legal method, the significance of the system concept in law, the relationship between foundational disciplines and legal doctrine, and the application-oriented nature of law must be taken into account. A central issue is then whether and how scientific progress can be achieved in law. The third part should finally lead to the candidate's own research questions and research process. Here, the practical consequences for the candidate's own doctoral project should be drawn from the knowledge gained so far.

Forschungsmethoden in der Rechtswissenschaft (Seminar)

Dozent/in: Frank Bleckmann

Termin:
Einzeltermin | Do, 17.07.2025, 14:00 - Do, 17.07.2025, 19:00 | C 14.102 b Seminarraum
Einzeltermin | Fr, 18.07.2025, 09:00 - Fr, 18.07.2025, 17:00 | C 14.102 b Seminarraum
Einzeltermin | Sa, 19.07.2025, 09:00 - Sa, 19.07.2025, 17:00 | C 14.102 b Seminarraum
Einzeltermin | So, 20.07.2025, 09:00 - So, 20.07.2025, 14:00 | C 14.102 b Seminarraum

Inhalt: Was genau macht eigentlich ein:e Rechtswissenschaftler:in? Grundsätzlich gilt: Der Ablauf und die Handlungsschritte im Forschungsprozess folgen zunächst einer bestimmten Methodik. Diese Methodik ergibt sich aus dem Sinn des Forschungsprozesses, neue Erkenntnisse zu generieren. In den empirischen Wissenschaften ist der Ablauf stark vereinfacht so: Forschungsgegenstand bestimmen, bisherigen Forschungsstand darstellen, Forschungsfragen spezifizieren, angemessene (explorative oder hypothesenprüfende) Forschungsmethoden wählen, Datenerhebung durchführen, Datenanalyse und Diskussion, Präsentation des Ergebnisses. Funktioniert das in der Rechtswissenschaft eigentlich genauso? Was ist anders? Und warum? Das zentrale Thema dieser Veranstaltung lautet: Wie beantwortet man eine Forschungsfrage in der Rechtswissenschaft? Dabei werden wir uns zentral auf die Frage der angemessenen Methodenwahl und der Durchführung dieser Forschungsmethoden konzentrieren: Wie lässt sich der Lebenssachverhalt klären, um den es geht? Welche Rechtsquellen sind maßgeblich? Wann ist die Auslegung, wann die Konkretisierung und wann die Konstruktion der Schwerpunkt rechtswissenschaftlicher Arbeit? Welche Rolle spielen dabei die Canones, welche Struktur haben Abwägungsvorgänge? Wie funktioniert ein Fallvergleich, wie eine Fallgruppenbildung? Und welche Rolle spielen Rechtsprinzipien und eine Werteordnung? Schließlich: Geht es dabei auch um Gerechtigkeit? Und sollte man das alles nicht vielleicht besser ganz anders regeln? Der Workshop gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil geht es vor allem um eine Präzisierung der Fragestellung und der Begriffe. Im Vordergrund stehen die wissenschaftstheoretischen Grundlagen, die Frage nach der Möglichkeit von Erkenntnisfortschritt in der Rechtswissenschaft, den Unterschied von Grundlagen- und Anwendungsforschung, von Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Dabei wird auch auf die Forschungsmethodik der Rechtswissenschaft eingegangen und diese mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen verglichen. Im zweiten Teil geht es um die angemessene Methodenwahl und die richtige Methodendurchführung. Wenn die Methodik der Forschungsfrage folgt, ist zunächst zu klären, was das zugrundeliegende Erkenntnisinteresse ist. Handelt es sich um eine Frage aus den Grundlagenfächern? Geht es um dogmatische Grundlagenforschung? Geht es um die Lösung eines praktischen Problems, eine Fragestellung de lege lata oder de lege ferenda? Es sollen entsprechend zunächst übliche Forschungsfragen in der Rechtswissenschaft identifiziert und die zur Beantwortung angemessenen Methoden vorgestellt werden. Im weiteren Verlauf erfolgt dann eine Konzentration auf rechtsdogmatische Methoden. Schwerpunkte bilden zum einen Auslegung, Abwägung und Fallvergleich, zum anderen die Arbeit mit Rechtsprinzipien und Werten, zum Dritten die methodengerechte Berücksichtigung der Wirklichkeit in der rechtsdogmatischen Arbeit. Der dritte Teil soll schließlich zu den eigenen Forschungsfragen und zum eigenen Forschungsprozess überleiten. Hier sollen die praktischen Konsequenzen aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen für das eigene Promotionsvorhaben gezogen werden.