Course Schedule
Lehrveranstaltungen
Bilanzrecht für Juristen (Vorlesung)
Dozent/in: Alexander Barth
Termin:
wöchentlich | Montag | 10:15 - 13:45 | 14.10.2024 - 31.01.2025 | C 12.009 Seminarraum | C12.101
Inhalt: Eines der größten Versäumnisse der Juristenausbildung (mit Ausnahme der Ausbildung in Bayern) liegt in der fehlenden Interdisziplinarität. Juristen müssen nicht mit Zahlen umgehen können (Judex non calculat). Das Gegenteil ist der Fall. Wirtschaftsanwälte und selbst Richter und Staatsanwälte kommen regelmäßig nicht ohne ein Grundverständnis von Bilanzen und den dahinter stehenden Transaktionen aus. Der Head of HR einer der führenden Wirtschaftskanzleien beklagte, dass selbst exzellenten JuristInnen das ganz grundlegende Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge fehle. Gebraucht werden in einer Wirtschaftskanzlei ganzheitlich denkende AnwältInnen. Den ersten Schritt können Sie nun machen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber norddeutschen "Normaljuristen" erwerben. Bilanzrecht für Juristen umfasst eine grundlegende Einführung in die Systematik der Buchführung und das Recht von Handels- und Steuerbilanzen. Ein Kaufmann ist gemäß §§ 238 Abs. 1 und 242 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Die Buchführung als Teil des externen Rechnungswesens (laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen des Betriebs für das jeweilige Geschäftsjahr, Zeitraumrechnung) ist dabei die Grundlage der Bilanzierung auf einen bestimmten Stichtag. Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich geregelt (u.a. HGB). Mit der Einrichtung einer (ordnungsgemäßen) Finanzbuchhaltung erfüllt der Kaufmann also seine gesetzlichen Pflichten. Diese haben die Aufgabe, externe Parteien über die Lage des Unternehmens zu informieren und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen (z. B in Form des Jahresabschlusses - § 242 Abs. 3 HGB). Adressaten des externen Rechnungswesens sind u.a. Gesellschafter, Kunden, Gläubiger aber auch der Staat. Gemäß § 140 AO hat der, der nach anderen als den Steuergesetzen verpflichtet ist, Bücher zu führen, diese Verpflichtung auch für Besteuerung zu erfüllen. Nicht verwunderlich ist es deshalb, dass die steuerliche Gewinnermittlung von Buchführungspflichtigen durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auf dem handelsrechtlichen Rechungswesen des Kaufmanns basiert (sog. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Ermittlung des steuerlichen Betriebsvermögens gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Fazit: Wer Steuerjurist oder Wirtschaftsanwalt werden möchte, kommt um Kenntnisse des externen Rechnungswesens nicht herum. In der Grundlagenveranstaltung werden fallorientiert Grundlagen der Buchführung und der Bilanzierung nach Handelsrecht vermittelt. "Soll an Haben" sollte nach Besuch der Veranstaltung also kein Problem mehr sein, die Grundsätze der Bilanzierung nach Handelsrecht und ausgewählte Bilanzposten sollten verstanden und verinnerlicht sein