Leuphana-Juristen arbeiten künftig für Schiedsgerichte der EU

27.06.2022 Lüneburg/Brüssel. Wenn es darum geht, bilaterale Streitigkeiten in Bezug auf Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten beizulegen, werden künftig auch zwei Mitglieder der Leuphana Universität Lüneburg als Schiedsrichter fungieren. Die Jura-Professorin Dr. Jelena Bäumler und der Jura-Professor Dr. Jörg Terhechte sind jetzt von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland in eine entsprechende Liste von Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung aufgenommen worden. Universitäts-Präsident Sascha Spoun freut sich über diese hohe Auszeichnung: „Die Leuphana ist die einzige deutsche Universität, die gleich zwei der wenigen Juristinnen und Juristen auf der Liste stellt. Das zeigt, dass wir im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht zu den wichtigen Adressen in Europa gehören.“

Auf die zunehmende Bedeutung der Schiedsgerichte für die Beilegung von Streitigkeiten im internationalen Handelsverkehr verweist die Völkerrechts- und Nachhaltigkeitsexpertin Jelena Bäumler und erläutert: „Bei diesen Verfahren geht es um komplexe Streitigkeiten. Die Vereinbarkeit von Handel und Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit.“ Der Europa- und Völkerrechtsexperte Jörg Philipp Terhechte sieht das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als gutes Beispiel für diese Entwicklung: „Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich entschieden, Streitigkeiten künftig durch Schiedsgerichte entscheiden zu lassen. Angesichts der jüngeren Diskussionen rund um den Brexit wird auf diese Gerichte einiges an Arbeit zukommen.“

Hintergrund:
Die Schiedsrichter und Experten für Handel und nachhaltige Entwicklung wurden von einer unabhängigen Jury aus erfahrenen internationalen Richtern und Wissenschaftlern ausgewählt, die vom Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten und der Kommission ernannt wurde. Die individuelle Eignung eines jeden Bewerbers wurde für die Ernennung streng geprüft.

Weitere Informationen der EU-Kommission gibt es hier.