Vorlesungsverzeichnis

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Lehrveranstaltungen

Gesellschaftsrecht (Vorlesung)

Dozent/in: Andreas Dieckmann

Termin:
wöchentlich | Montag | 10:00 - 12:15 | 15.10.2018 - 01.02.2019 | W HS 2

Inhalt: Gegenstand der Vorlesung ist das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Vorlesung gliedert sich dabei in vier Teile. Im ersten Teil geht es um die Grundlagen des deutschen Gesellschaftsrecht: Begriff und Grundstrukturen des Gesellschaftsrechts, die Gesellschaftstypen und dabei vor allem die das deutsche Gesellschaftsrecht prägende Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Körperschaften. Am Beginn des zweiten Teils, der sich dem Recht der Personengesellschaft widmet, steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als die Grundform der Personengesellschaften. Daran schließen sich mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) die Handelsgesellschaften an. An dieser Stelle wird auf die notwendigen Bezüge zum Handelsrecht (HGB) zumindest im Überblick eingegangen. Die Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) eröffnet den Angehörigen freier Berufe, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, die Möglichkeit eine Rechtsform der gemeinsamen Berufsausübung zu wählen, die derjenigen der OHG (oder KG) angenähert ist. Auch sie ist deshalb Gegenstand der Vorlesung. Die Darstellung der Personengesellschaften gliedert sich dabei jeweils in Begriff und Entstehung der Gesellschaft, Haftung der Gesellschafter, die Organisations- und Finanzverfassung der Gesellschaft, die Mitgliedschaft der Gesellschafter sowie Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Inhalt des dritten Teils ist das Recht der Kapitalgesellschaften als Unternehmergesellschaft (UG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die europäische Gesellschaft (SE). Dabei gliedert sich die Darstellung in die Gründung der Kapitalgesellschaft (Vorgründungs- und Vorgesellschaft), die Haftung der Gründer und der Gesellschafter, die Organisations- und Finanzverfassung, die Mitgliedschaft sowie Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Im Zentrum steht dabei die AG sowie als europäische Variante die SE. Da die Aktie heutzutage in erster Linie nicht in ihrer Eigenschaft als verbrieftes Mitgliedschaftsrecht, sondern als Anlageprodukt Gegenstand der EU-Gesetzgebung ist, wird abschließend im vierten Teil auf die Bezüge zum europäischen Kapitalmarktrecht eingegangen (vor allem das Insiderrecht mit der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität und dem Verbot von Insidergeschäften, das Verbot der Marktmanipulation, die Beteiligungspublizität, Mergers & Acquisitions).

Wahlpflicht-, Berufs- und Zielorientierung (Übung)

Dozent/in: Frank Chantelau, Axel Halfmeier

Inhalt: Es handelt sich um eine Informationsveranstaltung zu Wahlpflichtfächern und den damit verbundenen Profilmöglichkeiten.