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Lehrveranstaltungen

Die „Vernachhaltigung“ des Staates: International vergleichende Perspektiven auf die Institutionalisierung und Wirkung nationaler Nachhaltigkeitsinstitutionen (Seminar)

Dozent/in: Michael Rose

Termin:
wöchentlich | Montag | 14:15 - 15:45 | 14.10.2019 - 27.01.2020 | C 9.102 Seminarraum

Inhalt: Seit der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro 1992 und der dort verabschiedeten Agenda 21 kommt es in vielen Ländern schrittweise zur Institutionalisierung von Nachhaltigkeitsinstitutionen. In Deutschland sind das zum Beispiel der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung (seit 2000), der Rat für Nachhaltige Entwicklung (seit 2001), die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (seit 2002), der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (seit 2004) und die Nachhaltigkeitsprüfung als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung (seit 2009). Seit 1994 ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung auch für die künftigen Generationen (und damit zumindest implizit auch eine zentrale Dimension der Nachhaltigkeit) als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Nicht nur in Deutschland kommt es demnach zu einer zunehmenden „Vernachhaltigung“ des Staates. Dies bedeutet, dass Staaten versuchen, das Nachhaltigkeitsprinzip formal-institutionell zu verankern. Damit sorgen sie – zumindest formal – dafür, dass der politische Entscheidungsprozess strukturell zugunsten einer nachhaltigeren Entwicklung beeinflusst wird. Damit soll zugleich einer einseitigen Gegenwartsorientierung der Politik entgegengewirkt werden. In den politischen Systemen werden die althergebrachten staatlichen Institutionen durch neue Nachhaltigkeitsinstitutionen ergänzt, aber in der Regel nicht ersetzt. Der „Vernachhaltigungsgrad“ der Staaten variiert sowohl über die Zeit als auch zwischen den Ländern stark. Gleichzeitig sind bestimmte Arten von Institutionen in relativ vielen Ländern anzutreffen. Dies betrifft insb. Nachhaltigkeitsstrategien und Nachhaltigkeitsräte, wie sie auch schon in der von 172 Staaten beschlossenen Agenda 21 gefordert werden. Wie kommen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Vernachhaltigung von Staaten zustande? Wie, wann und warum institutionalisieren Staaten Nachhaltigkeitsinstitutionen und welche Wirkung haben sie? Welche Arten von Nachhaltigkeitsinstitutionen gibt es und wie fügen sie sich in die jeweiligen politischen Systeme ein? Da es bisher kaum Forschung (und Literatur) zu Nachhaltigkeitsinstitutionen gibt, werden wir uns den Antworten auf diese Leitfragen des Seminars nur annähern können. Nach einigen Begriffsklärungen werden wir uns zunächst ausgewählte theoretische Perspektiven auf das Thema erarbeiten und uns hierfür institutionenökonomischer (insb. rationale Selbstbindung), kritischer (insb. Symbolpolitik) und neo-institutionalistischer (insb. Organisationstheorie) Ansätze bedienen. Die einschlägigen Theorien und Texte müssen wir dabei eigenständig auf unser Seminarthema transferieren. Daraufhin werden wir gemeinsam ein Analyseraster erarbeiten. Dies soll uns anschließend helfen, insgesamt acht empirische Fallstudien zur Vernachhaltigung von Staaten strukturiert zu erarbeiten und zu vergleichen. Welche Staaten (und damit auch Nachhaltigkeitsinstitutionen) wir analysieren werden, hängt von den Interessen und Fremdsprachkenntnissen der Teilnehmenden ab.