Vorlesungsverzeichnis

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Lehrveranstaltungen

Kunststreik: Verweigerung und Organisation (Seminar)

Dozent/in: Sofia Bempeza

Termin:
Einzeltermin | Di, 07.04.2020, 16:15 - Di, 07.04.2020, 17:45 | intern | digitale Veranstaltung
Einzeltermin | Fr, 24.04.2020, 15:15 - Fr, 24.04.2020, 18:45 | intern | digitale Veranstaltung
wöchentlich | Dienstag | 16:15 - 17:45 | 28.04.2020 - 10.07.2020 | C 16.222 Seminarraum | Digitale Veranstaltung

Inhalt: engl. Art Strike: Refuse and Organize Der Kunststreik, verstanden als Form der symbolischen Kunstverweigerung, als radikale Institutionskritik und/oder als organisierte kulturpolitische Intervention, hat bis heute Konjunktur. Sowohl als ironische wie als ernsthafte ‚Attacke’ erweist sich der Kunststreik als eine Handlung, die die Produktion, Rezeption und Vermarktung von Kunst genauso hinterfragt wie das Künstlersubjekt als Arbeiter*in. Durch das Betrachten von historischen wie gegenwärtigen Kunststreikpraktiken werden wir das Verhältnis von Kunst zu produktiver und unproduktiver Arbeit berücksichtigen, sowie das Verhältnis zur "Lohnarbeit". Im Hinblick auf das Verständnis von Kunst als Arbeit sollten sowohl die Bedingungen der künstlerischen Produktivität als auch die Widersprüche der (selbständigen) kreativen Arbeit verhandelt werden.

Tribunale in der zeitgenössischen Kunst (Seminar)

Dozent/in: Susanne Leeb

Termin:
wöchentlich | Donnerstag | 10:15 - 11:45 | 06.04.2020 - 10.07.2020 | C 14.202 Seminarraum | digitale Veranstaltung

Inhalt: Künstler*innen und Theatermacher*innen haben in jüngerer Zeit die juridische Form des Tribunals für sich entdeckt: „Das Kapitalismustribunal“ (Wien, 2016), "Bamako" (Film, Senegal 2011), "Das Kongo Tribunal "(Milo Rau) oder "Das NSU-Tribunal" (Köln 2017). Andere Künstler*innen, wie Alice Creischer: "Proudhon, the 10 December Society and the Idle Debtors’ Club. A Concetto in Three Acts, 2007" oder schon in den 1960er Jahren Peter Weiss anlässlich des Vietnamkrieges hatten sich bereits zuvor schon dieser Form angenommen. In ihrem Buch „What’s wrong with rights“ beschreibt Rhada d’Souza die Anrufung des Jurdischen als eine symptomatische Verwechslung zwischen ethischen und juristischen Fragen. Die (fiktive) Form des Tribunals eröffnet gleichwohl einen Raum, in dem Akteure anklagbar werden, etwa "der Kapitalismus", die keine Form als juridisches und das heißt verantwortbares Subjekt oder als verantwortbare Instanz besitzen. Das Seminar erarbeitet künstlerische Tribunalformen in Form von Textlektüren und kritischen Auseinandersetzung mit künstlerischen Arbeiten. Die Leitfrage ist, ob es sich tatsächlich um eine Verwechslung ethischer, ästhetischer und juristischer Kategorien handelt und welchen kritischen Raum diese Arbeiten besetzen. Zugleich soll nach der Eigenständigkeit künstlerischer Artikulationsformen gefragt werden. Der zunächst angekündigte praktische Teil einer Ausstellung entfällt bis auf weiteres. Wir hoffen, die Ausstellung im Herbst nachholen zu können. Der Praxisanteil dieses Seminars besteht dann aus der Produktion einer Ausstellungsbroschüre. (Siehe unten bei Informationen) Es wird im Herbst eine internationale Tagung mit Künstler*innen, Jurist*innen und Rechtstphilosoph*innen stattfinden, bei der Teilnehmer*innen des Seminars ggfs. Moderationen übernehmen können. Termine werden wir dann kommunizieren, sobald die Lage wieder überschaubarer geworden ist.