Vorlesungsverzeichnis

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Lehrveranstaltungen

Projekt Haftungsrecht (Seminar)

Dozent/in: Bernhard Hohlbein

Termin:
14-täglich | Donnerstag | 14:15 - 15:45 | 15.10.2020 - 28.01.2021 | Online-Veranstaltung
14-täglich | Donnerstag | 14:15 - 17:15 | 22.10.2020 - 28.01.2021 | Online-Veranstaltung

Inhalt: Vielfach weisen Schäden die Besonderheit auf, dass zwischen der Ursache und Rechts(gut)verletzung ein zeitlicher Abstand liegt. Dies ist bei mittelbarer Verursachung sowie beim Unterlassen und bei der Produzentenhaftung (positives Tun) der Fall. In derartigen Konstellationen wird die Verletzungshandlung trotz adäquater Kausalität nur zugerechnet, wenn eine Verkehrs(sicherungs)pflicht verletzt worden ist. Zu den Voraussetzungen und zum Umfang dieser Pflicht gibt es mittlerweile eine kaum zu überblickende Kasuistik, die teilweise sehr hohe Anforderungen an das praktische Risikomanagement stellt. Und doch sagt der BGH, dass nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden müsse.